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nebenjob erlaubt?

  • Starter*in Starter*in traurige_annika1980
  • Datum Start Datum Start
T

traurige_annika1980

Gast
ich habe mal eine frage. ich bin berufstätig (im büro) und alleinerziehende mama ( sohn ist 3,5)

gehalt reicht nicht aus.

Darf ich wochenende als kinderbetreuung oder putze arbeiten und mir geld verdienen? oder darf der arbeitgeber mir das auch verbieten?

danke euch im voraus
 
traurige_annika1980 meinte:
ich habe mal eine frage. ich bin berufstätig (im büro) und alleinerziehende mama ( sohn ist 3,5)

gehalt reicht nicht aus.

Darf ich wochenende als kinderbetreuung oder putze arbeiten und mir geld verdienen? oder darf der arbeitgeber mir das auch verbieten?

danke euch im voraus


Der Arbeitgeber kann es verbieten. Er muss auch um Zustimmung gefragt werden.

http://www.wer-weiss-was.de/theme63/article2053115.html

http://www.anwalt-suchservice.de/verbrauchertipps/index_3674.html

Bei dem letzten Link poppt ein Fenster auf mit Passwort etc. Einfach auf Abbrechen klicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend traurige_annika1980,
es ist zwar nicht erlaubt. Aber was dein Chef nicht weis, dass macht in auch nicht heiss.😀
 
JewPro meinte:
Guten Abend traurige_annika1980,
es ist zwar nicht erlaubt. Aber was dein Chef nicht weis, dass macht in auch nicht heiss.😀


Lieber JewPro,

wenn Du die anderen Threads von Annika gelesen hättest, dann wüsstest Du auch, dass dies in diesem Falle nicht so einfach ist, wie Du dir das vorstellst.
 
JewPro meinte:
Guten Abend traurige_annika1980,
es ist zwar nicht erlaubt. Aber was dein Chef nicht weis, dass macht in auch nicht heiss.😀

Das ist genauso, als wenn du dir einen Porno ansehen würdest, ohne dass deine Eltern etwas davon wissen. Du brichst damit ein Gesetz, aber hey, alles ist cool 😎 .

video
 
videoseven meinte:
Das ist genauso, als wenn du dir einen Porno ansehen würdest, ohne dass deine Eltern etwas davon wissen. Du brichst damit ein Gesetz, aber hey, alles ist cool 😎 .

video


Seit wann ist das Ansehen eines Pornos gesetzeswidrig?
 
videoseven meinte:
Seit es das Jugendschutzgesetz gibt, mein Liebster.

video


Erstens bin ich nicht Dein Liebster, und zweitens gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit für Dich, aber nicht mehr für mich.

OK? Verstanden?
 
videoseven warum meldest du dich mit deinen themen die daneben sind hier zu wort. hier geht es nicht um pornos oder so.ö guck dir bitte die threads an.
 
hallo!
also ich würde meinem arbeitgeber melden, dass ich einen nebenjob habe. meist ist es doch so, dass es nur reine formsachen ist. war bei mir auf jeden fall so. denn wenn dein hauptarbeitgeber irgendwie dahinter kommt, dann kann er dich kündigen, bin ich der meinung. und meist verbieten es die arbeitgeber nur, wenn es die eigentliche arbeit irgendwie stört.

lg maedchen
 

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