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Nebenberuflich selbständig und angestellt

YviS

Neues Mitglied
Hallo,

ich hab eine wichtige Angelegenheit und benötige Hilfe. Seit 5 Wochen arbeite ich teilzeit (22h/Woche) als Integrationshelferin in einer Schule und gebe von den 22h noch ca. 2h Nachhilfe in einer Häuslichkeit. Da ich mich aber weiter beruflich orientieren möchte, habe ich gedacht, nebenberuflich etwas zu machen. Nun habe ich ein interessantes Angebot bekommen, als Honorarkraft als Lerntherapeutin und Lehrkraft (Nachhilfe) zu arbeiten. Es werden zunächst nur ca. 4-5 angelegt. Mein Nebenverdienst wären dann ca. 150-200€/ Monat. Eine Honorartätigkeit muss man doch immer anmelden bei Finanzamt oder nicht? KK RV würden ja nicht anfallen, bei dem kleinen Einkommen. Wie sieht es mit der BG oder Haftpflicht aus? Welchen Freibetrag habe ich, so dass keine Steuern anfallen? Wird dieser zu meinem restlichen Einkommen gerechnet, das ja schon versteuert ist?
Zudem muss ich meinem AG meine Nebenselbständigkeit melden, kann er das aufgrund Konkurrenzdenken verhindern? Beide Berufe haben Ähnlichkeiten, da ich auch Nachhilfe (allerdings einen sehr geringen Anteil) über meinen AG erteile.

Ich würde mich über Antworten freuen.
 
S

sternenklar

Gast
Du kannst dich bei einem so geringen Verdienst auf max. 450 € / Monat als geringfügig Beschäftigte anstellen lassen. Dazu bedingt es keiner Selbständigkeit. Die Nebenbeschäftigung solltest du vorher von deinem AG genehmigen lassen.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

mit Steuer kenne ich mich nicht so recht aus, denke aber, dass Dein Gewinn
aus der Honoartätigkeit grundsetzlich mit den anderen Einkünften zusammen-
gerechnet und dann versteuert wird.

Anmedung bei FA ist erforderlich, ebenso bei der Krankenkasse. Ob eine Haft-
pflicht Sinn macht ist in Dein Ermessen gestellt. Falls Du Kunden zu Hause
oder in Deinem Büro empfängst macht das Sinn.
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Es wurde mir gesagt, dass es nur die Möglichkeit einer Honorartätigkeit gibt....also Selbständigkeit.
Im Prinzip kannst Du ein Nebengewerbe anmelden und die Kleinunternehmerregelung wählen - das bedeutet für Dich, dass Du viel weniger Aufwand mit den Steuererklärungen hast und Du auf Deine Einnahmen keine Mehrwertsteuer aufschlagen musst - das bedeutet für Deinen Arbeitgeber jedoch, dass er aus Deinen Rechnungen keine Vorsteuerbeträge geltend machen kann.

Wesentlicher als die Frage der Steuern ist die Frage der Krankenversicherung. Du musst Dich genau erkundigen ab welchem Einkommen aus selbständiger Arbeit Du Dich nur noch freiwillig versichern kannst - was gewöhnlich teurer ist als Dein Pflichtversicherungsanteil bei der gesetzlichen Versicherung.
 

Wiedehopf

Mitglied
Deine Honorartätigkeit wird nicht KV-pflichtig sein.
Aufgrund von § 5 Abs.6 SGB V.

hier:
(6) Nach Absatz 1 Nr. 5 bis 7 oder 8 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 versicherungspflichtig ist. Trifft eine Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 6 mit einer Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 7 oder 8 zusammen, geht die Versicherungspflicht vor, nach der die höheren Beiträge zu zahlen sind.

vereinfacht erklärt:
Dein Teilzeitjob ist schon versicherungspflichtig nach § 5 Abs.1 Nr.1 SGB V

Würdest Du Deine Honorartätigkeit ausweiten, bspw. auf 21 St prüfen Krankenkassen dann nach der "überwiegenden"-Theorie - also was überwiegt: Job 1 oder Job 2?
Dabei würde dann nicht nur der Stundenaufwand, sondern auch der Verdienst (also wovon Du "überwiegend" Deinen Lebensunterhalt bestreitest) in Relation zueinander gesetzt.

Aber ... - das betrifft nicht Dein hier geschildertes Vorhaben.
 

YviS

Neues Mitglied
Hallo,

danke für die Antworten. @Der_um_den_Baum_tanzt Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mir bei dem geringen Nebeneinkommen keine Gedanken um Die KK machen muss bei 4h/ Woche, ich muss es nur anmelden. Wiedehopf hat es richtig gesagt,ich bin durch meinen Hauptberuf abgesichert. Sonst würde sich niemand für eine nebenberufliche Selbständigkeit entscheiden. Nur wenn ich mehr verdiene, muss man schauen. Zudem habe ich keinen Arbeitgeber, sondern einen Auftraggeber. Ich war bereits selbständig als Freie Mitarbeiterin, aber hauptberuflich. Aber auch in der Nebenselbständigkeit möchte ich alles richtig machen und es gibt ja hier auch andere Sachen zu beachten. Wie sieht es aus mit Haftpflicht und BG??? Und wie ist es mit den Steuern? Wie kann ich mein Nebeneinkommen zu unseren Gesamteinkommen rechnen. Mein Mann und ich sind beide Angestellt und haben ja bereits unsere Steuern entrichtet. Wie ist es mit dem Steuerfreibetrag? Oder hab ich da einen Denkfehler?

LG
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Und wie ist es mit den Steuern? Wie kann ich mein Nebeneinkommen zu unseren Gesamteinkommen rechnen. Mein Mann und ich sind beide Angestellt und haben ja bereits unsere Steuern entrichtet. Wie ist es mit dem Steuerfreibetrag? Oder hab ich da einen Denkfehler?
Hallo YviS,
du schreibst über das Jahr deine Einnahmen und
Ausgaben genau auf, sammelst die Belege und
machst dann Anfang des nächsten Jahres eine
Einkommenssteuererkärung, z.B. mit dem WISO-
Steuerprogramm. Dort trägst du sowohl deine
Einnahmen aus dem Teilzeitjob ein als auch die
Einnahmen und Ausgaben aus dem Nebenjob.
Dann wirft dir das Programm deine restliche
Steuerschuld bzw. dein Guthaben aus und du
schickst die Formulare fertig ausgefüllt ans Fi-
nanzamt. Freibeträge etc. werden da automa-
tisch berücksichtigt.

Haftpflichtversicherung scheint mir in deinem
Fall nicht angemessen und die Berufsgenossen-
schaft würde ich einfach mal direkt anfragen,
aber ich glaube nicht, dass du da Beiträge be-
zahlen musst (du hast ja keine Betriebsstätte
mit Angestellten).

Ansonsten ein Tipp aus ca. 25 Jahren Erfahrung
mit solchen "Mischverhältnissen": einfach mal
das Finanzamt anrufen und fragen - die kennen
sich gut aus und du bist dann auf der sicheren
Seite.

Gruß, Werner
 

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