Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Nachzahlung von BSA bei Rentner

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Hallo zusammen,
ich bin Rentner und anerkanntes Opfer von Gewalttaten. Ich werde demnächst, wenn alles glatt läuft, BSA beziehen. Noch habe ich keine Infos darüber, ob bestehende Nachzahlungen des BSA rückwirkend an meine Rentenkasse gehen können.

Was sind eure Erfahrungen ?

LG
Gast 11
 
Hallo zusammen,
ich bin Rentner und anerkanntes Opfer von Gewalttaten. Ich werde demnächst, wenn alles glatt läuft, BSA beziehen. Noch habe ich keine Infos darüber, ob bestehende Nachzahlungen des BSA rückwirkend an meine Rentenkasse gehen können.

Was sind eure Erfahrungen ?

LG
Gast 11

Hallo Gast,
wenn das die normale Rente der Rentenversicherung ist, wird die nicht angerechnet bei der Nachzahlung. Nur falls Du Grunsicherung beim Sozialamt bezogen hast wird das verrechnet.
Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge,
danke zuerst einmal für deine Antwort.
Ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet. Mich würde interessieren worin der Unterschied liegt, das die Menschen, die die Grundsicherung erhalten die Nachzahlungen des Berufsschadensausgleich nicht behalten dürfen und die, die die Rente beziehen, die Nachzahlungen nicht angerechnet bekommen. Letzteres ich auch nicht zu beklagen habe, sehe aber darin keinen Unterschied.

Warum macht das Gesetz hier Unterschiede / gibt es Erklärungen ?

LG
Gast11
 
Hallo Vogoge,
danke zuerst einmal für deine Antwort.
Ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet. Mich würde interessieren worin der Unterschied liegt, das die Menschen, die die Grundsicherung erhalten die Nachzahlungen des Berufsschadensausgleich nicht behalten dürfen und die, die die Rente beziehen, die Nachzahlungen nicht angerechnet bekommen. Letzteres ich auch nicht zu beklagen habe, sehe aber darin keinen Unterschied.

Warum macht das Gesetz hier Unterschiede / gibt es Erklärungen ?

LG
Gast11

Hallo Gast ,
ja das macht einen grossen Unterschied. Die Erwerbsminderungsrente ist ja die Rente die Du Dir durch Deine Arbeit
erworben hast, in dem Du ja Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
Bei der Grundsicherung werden ja vom Sozialamt Beiträge bezahlt wenn derjenige mit seiner geringen Rente
nicht leben könnte. (Also aufgestockt bis zum Exisstenzminimum).Also ist das ja eine Sozialleistung!!
Hätte derjenige z:Bsp. schon früher seinen BSA bekommen, dann hätte er keinen Anspruch auf Grundsicherung
gehabt.Deshalb muss diese Nachzahlung ans Sozialamt zurück bezahlt werden.
Hoffe ich konnte es verständlich machen.
Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge,
danke dir für deine Mühe, ich habe den Unterschied verstanden.

Lieben Gruss und dir noch ein sonniges Wochenende !
Gast 11
 
Hallo bei der Berechnung von deinem BSA wird auf jeden Fall deine Erwerbsminderungsrente anrechnen, sprich du bekommst weniger BSA.
Denn eine EM Rente ist ein Einkommen und als solches wird es beim BSA angerechnet, auch wenn z.B. keine Kindererz. Zeiten eingerechnet werden dürfen, der Rest schon...
Solche Fragen sollte aber die Pflicht eines SB eines Versorgungsamtes sein denn sie haben eine Verpflichtung.
Ich wusste z.b. viele Jahre nicht, dass ich Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub (alle 2 Jahre) habe.
und da gibt es einige Dinge...aber da sollte man sich selbst schlau machen, es gibt einen Ratgeber(Heft) bei den Versorgungsämtern..
 
Hallo Vermisst,
kannst du das mit dem Anspruch auf Erholungsurlaub etwas erläutern, dass wusste ich noch nicht.

Hallo Silan,
bin zwar nicht Vermisst, kann Dir aber evtl auch weiterhelfen.
Du kannst als anerkannter Geschädigter einen frei gewählten Erholungsurlaub beantragen. Du kannst beim Amt ein Antragsformular anfordern. Das füllst Du aus und ein Teil Dein Arzt. Du kannst dann Angeben wo Du 2 oder 3 oder evtl 4 Wochen Urlaub machen möchtest. Falls Du ärztlich auch bestätigt oder im Schwerbehindertenausweis steht dass Du eine Begleitung brauchst wird die auch bezahlt.
Es gibt von früher auch noch einige Häuser die Früher für die Kriegsopfer Verträge mit den Versorgungsämtern hatten
Das kann man beim VA erfahren welche Häuser da noch Verträge haben, da ist es meist günstiger. Ich war über den Weg 3 Wochen an der Ostsee: Du bekommst dann ein Tagessatz von 25,00 Euro und noch etwas "Taschengeld".
Dann ziehen sie aber noch ungefähr 13,00 Euro ab die Du ja zuhause sonst an Ausgaben hättest. Ausserdem werden die Fahrtkosten und später auch die Kurtaxe falls Du in Kurstadt bist bezahlt. Je nach Alter und Grad der Schädigung
kann man sogar jährlich einen Urlaub beantragen. Das steht auf dem Antragsformular.
So nun hoffe ich das hilft Dir weiter.
Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge,
danke dass du für mich geantwortet hast 🙂
Dieser Tagessatz liegt bei rund 42 Euro. Genaue Beträge kriegst bei deinem VA.
Wenn die Person also die Begleitung kostenlos dich begleiten darf
weil man ein B im Beh. Ausweis hat und auch eine Begleitung haben möchte.....
Dann wird der Person nix abgezogen, ansonsten dem Klienten wird eine Tagespauschale abgezogen dürfte um die 7 Euro sein weil man zu Hause eben auch essen würde...
Dazu kommen dann noch Fahrtkosten zum Urlaubsland,(egal wohin auch in Deutschland kann man Urlauben) da gibt es Unterschiede, entweder 15 oder 20 cent pro Kilometer das hängt mit der Leistung für KFZ zusammen....
kann man selber bei den VÄ nachfragen die haben Beratungspflicht....
Und wenn man nach dem Urlaub die Rechnung einsendet bekommt man die Kurtaxe erstattet....
Wenn man mit dem Zug fährt wird das erstattet was am günstigsten gewesen wäre ergo man kann auch nen Flug nehmen aber es wird dann nur das günstigste bezahlt...aber das ist legitim...
Ich finde es wichtig, wenn man Erholungsurlaub alle 2 Jahre tun kann, es auch wahrzunehmen, denn wir sind alle krank und können nix dafür und müssen uns um Familie etc..kümmern und kommen da oft an unsere Grenzen...
Ich weiß hier gibts leider Neider, aber viele von uns sind nicht mal in der Lage wirklich einen Erholungsurlaub zu erleben bzw. wirklich zu nutzen...
Oder viele wissen es eben gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt...
Ich bin froh, dass es dieses Gesetz gibt auch wenn das nicht mehr meine Arbeitskraft wiederherstellt....
Ich musste auch Jahre um vieles kämpfen und oft war ich an einem Punkt alles hinzuwerfen aber
ich habe ein Gerechtigkeitsgefühl und mittlerweile habe ich einen guten SB der mir auch schon geholfen hat...
Die Empfehlung ist 3 Wochen den Urlaub zu nutzen damit der Effekt sich bemerkbar macht...für mich war das sehr schwierig weil ich mir nicht vorstellen konnte 3 Wochen wohin zu fahren...
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben