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Nachzahlung gepfändet

DarkUnicorn

Mitglied
Hallo

Ich habe eine Nachzahlung vom Amt für die Monate Januar - März bekommen. Da ich ein P Konto habe wurde ein Teil davon gepfändet. Wie komme ich an das Geld ran denn ist ja unpfändbares Einkommen. Laut Bank Pfändungsstelle muss ich einen Bescheid vom Amt nach § 903 ZPO beantragen? Reicht das oder muss ich was anderes tun ? Wie läuft das dann ab ich habe keine Ahnung. Dazu kommt das die Nachzahlung falsch berechnet wurde und was nachgezahlt wird in den nächsten Tagen. Am 1.4 kommt die Nächste Leistung mit aufs Konto was passiert dann liegt das erstmal auf dem Konto bis es freigegeben wird ?

mfg
 

Mipft

Aktives Mitglied
Ja, das liegt dann da und du kommst nicht dran. Weiss ich so genau, weil das einem Kollegen von mir mit einer Eine Erzählung vom AG passiert ist. Nimm am besten mal Kontakt zu deinem Insolvenzverwalter auf.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Hallo

Ich habe eine Nachzahlung vom Amt für die Monate Januar - März bekommen. Da ich ein P Konto habe wurde ein Teil davon gepfändet. Wie komme ich an das Geld ran denn ist ja unpfändbares Einkommen. Laut Bank Pfändungsstelle muss ich einen Bescheid vom Amt nach § 903 ZPO beantragen? Reicht das oder muss ich was anderes tun ? Wie läuft das dann ab ich habe keine Ahnung. Dazu kommt das die Nachzahlung falsch berechnet wurde und was nachgezahlt wird in den nächsten Tagen. Am 1.4 kommt die Nächste Leistung mit aufs Konto was passiert dann liegt das erstmal auf dem Konto bis es freigegeben wird ?

mfg
Du hast einen Freibetrag bis zu diesem kann gepfändet werden, du müsstest also auf dem Konto mehr Geld gehabt haben als die Höhe deines Freibetrags.
Tja dumm gelaufen, nach Zahlungseingang hast du 6 tage um das Konten gen NULL zu fahren durch Abbuchung.

Da hast du wohl geschlafen, das geld jedenfalls ist weg.
 

Dunkle Prinzessin

Moderator
Teammitglied
Am besten immer sofort alles abheben, sonst ist es weg, es darf nur das Lebens-Minimum auf dem Konto sein, vielleicht das Amt fragen ob sie per Check auszahlen, die Situation denen aber erklären.
 

weidebirke

Urgestein
Es handelt sich ja um Sozialleistungen für vergangene Zeiten. Normalerweise stehen die Dir auch dann zu, wenn sie durch die Nachzahlung für mehrere Monate den Pfändungsfreibetrag übersteigen.

Hast Du schon mit der Bank gesprochen?
 
M

Meinung282

Gast
Der Betrag ging wahrscheinlich über den vom P-Konto freigegebenen Betrag hinaus. Du hättest rechtzeitig mit einem Dokument (z.B. Bescheid) zur Bank gehen müssen und Dir den Betrag freischalten lassen müssen. Anders wärst Du ohnehin nicht an das Geld gekommen, also wäre auch der Tipp mit dem Abheben nicht möglich gewesen.

Jetzt wo der Betrag gepfändet wurde solltest Du Dich schleunigst mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Entweder gibt er Dir den Betrag dann frei, wenn Du den Bescheid vorlegst oder Du wirst eine Pfändungsschutzklage vor Gericht machen müssen.

Gleiches gilt ebenfalls für alle zukünftigen Nachzahlungen und dergleichen. Immer direkt noch vor Leistung zur Bank gehen und dort sagen, dass demnächst eine Nachzahlung aufkommt und dann für diese Zeit die Grenze des P-Kontos anheben lassen.
 

Poros

Mitglied
Laut Bank Pfändungsstelle muss ich einen Bescheid vom Amt nach § 903 ZPO beantragen?
Bescheinigungen nach § 903 ZPO können von Jobcentern ausgestellt werden. Auch das gesonderte Ausweisen von Nachzahlungen ist möglich. Kontaktier dein Amt und teil denen mit, dass du eine Bescheinigung nach § 903 ZPO benötigst und die Nachzahlung in der Bescheinigung mit ausgewiesen werden soll. Mit der Bescheinigung gehst du dann zu deiner Bank und dann sollte das eigentlich laufen.

Sollte mit Amt nicht ein Jobcenter, sondern z.B. ein Sozialamt gemeint sein, so würde ich vermuten, dass auch die eine solche Bescheinigung ausstellen können.
 

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