Leider für ihn - das sollte ich Dir gegenüber anmerken - befindest Du Dich in einer Struktur, die klare Kompetenzverteilung beinhaltet.
> Der Junge hat Erziehungsberechtigte, die ihm gegenüber berechtigt und verpflichtet sind und aus dieser Position heraus über ihn entscheiden.
> Deine Vorgesetzten sind Inhaber des Instituts und entscheiden, wer kommt.
Sie entscheiden, wer unterrichtet und was unterrichtet wird.
Sie entscheiden auch, wen sie zwecks Unterrichtung beschäftigen und bezahlen, zB Dich.
Nun muss all das zusammen passen, um Erfolg zu haben.
Du bekommst also eine Aufgabe, die sich Mathe Unterricht nennt.
Du überwachst die Ergebnisse. Diese teilst Du den Vorgesetzten mit. Dazu kannst Du mitteilen warum Du denkst, dass Ergebnisse nicht besser ausgefallen sind.
Die Vorgesetzten befinden dann darüber, ob es an dem Schüler oder Lehrer liegt.
Denken sie, dass der Lehrer getan hat was er soll, so liegt es am Schüler.
Da es aber drum geht, den Betrieb nicht pleite gehen zu lassen, weil man dann die Lehrer nicht mehr bezahlen kann, werden die Vorgesetzten sich etwas ausdenken müssen.
Dies kann sein, dass man den Schüler auf gibt - oder dass man ihm ein spezielles Nachhilfepaket anbietet - sprich verkauft.
Sind die Vorgesetzten mit den Eltern einig und steht fest, wer zahlt, so bekommst Du die Weisung, Einzelunterricht zu geben.
Kommen die Vorgesetzten nach weiterer Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Junge nicht zuhört, nicht mit denkt und nicht antwortet, so macht das alles keinen Sinn.
Arbeiten, die keinen Sinn machen aber trotzdem getan werden, bringen kein positives Ergebnis. Genau dies braucht aber ein Institut, damit weitere Kinder kommen und geschult werde können.
Also kannst Du Deine Beobachtungen den Vorgesetzten mitteilen.
Sie entscheiden dann.
Du musst für Dich parallel entscheiden, dass Du nicht jedes Kind retten kannst.
Es kann klüger sein, 10 Kinder erfolgreich zu helfen, anstatt einem Kind ergebnislos helfen zu wollen. Ergebnislos deswegen auch, wenn man die notwendigen Berechtigungen nicht hat.