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Nachbar geht mir mit dem Wässern vom Balkon auf den Zeiger!

Hi Tony.
Wie immer im (rechtlichen) Leben kann ein Streit nur dann aufhören, wenn man etwas dagegen unternimmt.
Also musst Du ihm einen Brief schreiben, in dem Du den Mangel bezeichnest und begründest, wieso es Dich stört, sowie eine Frist setzt, bis wann die Störung einzustellen ist.
Brief in Kopie von Zeugen gegenzeichnen lassen, Zustellung in Gegenwart des Zeugen in den Briefkasten).


Der Nachbar hat seine Wohnung oberhalb Deiner. Daher hat er vermeidbare Einwirkungen zu unterlassen, die schwerkraftbedingt nach unten sinken und Dich auf dem Balkon erreichen.
Du bist Besitzer der darunter liegenden Wohnung, eine Störung ist danach eine Besitzstörung.
Die Besitzstörung besteht daraus, dass er die Blumen so gießt, dass Gießwasser überläuft und Erde mitreisst, sowie beides auf Deinem Balkon landet.
Die Störung ist auch vermeidbar, da Regen ebenfalls nass ist aber Du bei Regen den Balkon nicht nutzt.
Weiterhin ist sie vermeidbar, da Pflanzgefäße so befüllt werden können, dass Erde bei Regen oder Guß nicht ausgeschwemmt werden.

Dem Nachbarn wird somit nahe gelegt, die Besitzstörung einzustellen.
Da das Gießen eine zukünftige vermeidbare Einzelhandlung ist, beträgt die Frist 3 Tage.
Folge eine erneuten Besitzstörung ist, dass nach Eintreten des Verzugs ab kommendem Montag die Umsetzung Deinerseits mit einem Rechtsbeistand zulässig ist und sodann verlangt wird, die Kosten dem Nachbarn aufzuerlegen.
Ebenfalls ist der Nachbar nunmehr in Kenntnis gesetzt, dass durch herabfallenden Schlamm bei gutem Wetter eine Sachbeschädigung an Deinem Eigentum (laptop) bei vertragsgemäßer Nutzung Deines Balkons durch Dich vorliegen kann, so dass er sich entweder versichert, dass nichts herab fällt, er anderenfalls aber für Schäden aufzukommen hat.

In Kenntniss, dass Schäden aufgetreten sind und erneut auftreten können, handelt er darüber hinaus sogar vorsätzlich ( Sachbeschädigung).
 

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