hello und guten morgen tyra!
auch ich höre mir an was andere menschen zu sagen haben. da ich nicht über´s wasser laufen kann und auch nicht unbedingt wasser in wein verwandeln kann, bin ich schon so bodenständig und sage "auch ich hab nicht immer recht"..... aber meistens😀 ... ne spaß beiseite. es ist immer wichtig sich auch die meinung anderer anzuhören, abzuwägen und evtl. seine eigene meinung zu revidieren. gebe allerdings zu, dass ich kein leichter braten bin. manches mal kann ich schon ein sturkopf sein.... andere behaupten es würde mich liebenswert machen, denn es kommt ja ein wenig darauf an, wie man sturkopf ist.*lach* was ich damit sagen will und ich kann das einfach nicht verallgemeinern... em... es kommt echt auf die situation und den umstand an. wenn ich z.b. eine meinung vertrete, die auch im lexikon so bestätigt wird... ist es kaum möglich mich "platt" zu reden. was nicht gleich heißt das ich anfange herum zu stänkern oder laut zu werden. lieber versuche ich das dann meinem gegenüber "begreiflich zu machen. im sinne von "ich hole ein lexikon🙂 .
wenn es um meinung geht die ich von einem anderen menschen habe, kommt es wieder darauf an. wenn ich da an meinen ex-lebensabschnittsgefährten denke .... " es ist ein mieses sch...." und daran wird sich nichts ändern. nur beschäftige ich mich nicht ständig mit dieser tatsache, sonst würde es mich auffressen und so viel raum möchte ich diesem herrn nicht geben.
wenn es um menschen im allgemeinen geht, bilde ich mir zwar auch eine meinung, doch stecke ich besagte menschen nicht in eine schublade. und meinung kann man in diesem fall jederzeit sowohl ins positive als auch ins negative revidieren.
wenn ich ständig auf meiner eigenen meinung beharren würde, hätte ich sicher nicht so viel spaß im leben, denn ich unterhalte mich gerne, höre gerne zu und lerne so immer wieder etwas dazu.
und um nochmal auf herrn ex-lebensabschnittsgefährten zu kommen. leider liegst du falsch, wenn du annimmst "strafe = vorbestraft". es kommt auf die menge der tagessätze an. diese beträge werden wiederum vom gehalt abhängig gemacht.
jetzt laß mich nicht lügen, doch alles was über 40 (es können auch 35 sein, ich weiß es nicht genau) tagessätzen liegt, gilt als vorbestraft. natürlich ist man auch mit knast oder bewährung auch vorbestraft. kommt ganz auf den fall an und ich hatte leider einen richter von der alten garde, der noch im 21jahrhundert davon ausgeht, wenn frauen minirock tragen, sind sie selbst für eine vergewaltigung verantwortlich. mein anwalt war nicht zugegen... wie gesagt er mußte zu einer scheidung und hat es nicht als notwendig erachtet den termin zu verschieben. somit saß ich da alleine. er hat wie gesagt im nachhinein eine weitere zivilklage von mir an den hals bekommen..... zunächst handelte es sich bei der verhandlung aber um strafrecht, mit bekanntem ausgang.
mit den 30 jahren hast du recht. so hoffe ich das es den herrn wenigstens ein wenig trifft was er da gemacht hat.
anwalt wechseln, ist nicht einfach so. wenn du im rechtsschutz bist, mußt du ein gutes argument haben wenn du den anwalt wechseln willst, ansonsten bezahlen die nur 1. (gut das ich im rechtsschutz bin)
anders sieht es aus mit menschen die auf prozesskostenhilfe angewiesen sind. denen wird auch nur ein anwalt bewilligt und sollten sie den fall verlieren hängen sie auf den kosten für die verhandlung und deren ausgang. also, wenn prozess verloren = kosten für verhandlung betragen... keine ahnung € 3000,-- und der gegener bekommt € 5000,-- abfindung/schmerzensgeld/... dann darfst das du selbst zahlen. nur die anwaltskosten werden von pkh getragen.
ansonsten ist mit opferentschädigungsgesetz und schwerbehinderung noch alles am laufen. habe im januar einen termin mit dem vdk und erhoffe mir da ein wenig unterstützung.
dann war ich jetzt noch bei verschiedenen gutachtern wegen der erwerbsminderten-rente. auch das ist am laufen. da ich aber noch so jung bin, ist es nicht so leicht. wie sagte der orthopäde "sie sind einfach noch 20 jahre zu jung". trotzdem sieht es ganz gut aus, denn auch ein orthopäde konnte nicht umhin festzustellen, dass mein rücken hinüber ist. bleibt also abzuwarten was geschieht.
einstweilige verfügungen sind nur so lange gültig, wie es der staatsanwalt für notwendig hält. bei mir war es damals ein halbes jahr.
ansonsten ist eigentlich nur noch dazu zu sagen, das ich dem typen nie wieder begegnen werde.... nehme ich doch mal an. zum einen weiß er nicht wo ich bin und zum anderen wird er die entfernung nicht auf sich nehmen um mich zu ärgern. soweit ich weiß hat er auch schon div. andere frauen zum quälen durch und ist nicht mehr mit mir weiter beschäftigt. als ich noch dort lebte war schloß austauschen allerdings meine erste amtshandlung. dann habe ich mich noch an den weißen ring gewandt und die waren dann so klasse und haben mich, wo es nur ging begleitet. einkaufen, ämter usw. war alles kein problem. da ich aber umgezogen bin, mußte ich alleine zur verhandlung. hatte nur vorher geklärt, das es dort gaaaanz viele polizisten gibt die auf mich aufpassen.🙂
oje... jetzt hab ich wieder geschrieben und geschrieben und geschrieben. hoffe es langweilt keinen.