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Nach Anstellung in Zeitarbeitfirma alten Arbeitgeber kontaktieren?

  • Starter*in Starter*in meila
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meila

Gast
Wenn man über eine Zeitarbeitsfirma bei einem AG angestellt war, und dann endet das Arbeitsverhältnis und man ist nicht mehr bei der Zeitarbeitsfirma- Aber dann fragt der alte AG nach einem- darf man dann auf eigene Hand den alten AG kontaktieren und etwas mit ihm aushandeln?

Oder macht man sich strafbar bzw macht sich der AG dann gegenüber der Zeitarbeitsfirma strafbar?
Wie gesagt, gesetzt den Fall man ist schon einige Wochen nicht mehr bei der Zeitarbeitsfirma angestellt.
 
Natürlich kannst Du Dich mit dem Arbeitgeber unterhalten und auch ein Arbeitsverhältnis eingehen.

Warum denn nicht?
 
Hallo.

Du kannst es probieren, aber die Zeitarbeitsfirmen sichern sich natürlich ab dass die Mitarbeiter nicht einfach direkt zu der Firma wechseln können.

Ich weiss von einer, da musst du ein halbes Jahr nicht mehr für diese Firma eingesetzt sein, dann dürfen sie dich direkt einstellen.

Ob das immer ein halbes Jahr ist, weiss ich aber nicht.
 
So wie er schreibt, ist er ja nicht mehr bei der Zeitarbeitsfirma. Sollte mal in den Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma schauen was da steht.
 
Wenn Te keine solche Regelung in seinem Vertrag hat, dann kann er mit der Firma einen Arbeitsvertrag schließen. Warum auch nicht?
 
Wenn Te keine solche Regelung in seinem Vertrag hat, dann kann er mit der Firma einen Arbeitsvertrag schließen. Warum auch nicht?

Versteht ihr das nicht? Da geht es doch nicht um den Arbeitnehmer.

Die Zeitarbeitsfirmen sichern sich natürlich ab, dass ein Arbeiter nicht einfach kündigen und direkt bei der Firma anfangen kann.
Da gibt es Strafen für den Einsatzarbeitgeber, die der nicht riskieren würde.

Wie gesagt, kenne ich Verträge, wo ein halbes Jahr dazwischen liegen muss.
 
Mag ja sein, das Du was kennst. Hier fragt der Te, der nicht mehr bei der Zeitarbeit beschäftigt ist, ob er bei dem Arbeitgeber anfangen kann.

Und wenn er keine Regelung deswegen in seinem Arbeitsvertrag mit der ZA hat, kann er das. Was diese Firma und die Zeitarbeit dann miteinander machen, das ist nicht sein Ding.

Besonders vor dem Hintergrund, dass dieser Arbeitgeber bei TE selber nachgefragt hat.
 
Mag ja sein, das Du was kennst. Hier fragt der Te, der nicht mehr bei der Zeitarbeit beschäftigt ist, ob er bei dem Arbeitgeber anfangen kann.

Und wenn er keine Regelung deswegen in seinem Arbeitsvertrag mit der ZA hat, kann er das. Was diese Firma und die Zeitarbeit dann miteinander machen, das ist nicht sein Ding.

Achso. Der Arbeitgeber zahlt die Strafe, weil es ja nicht "das Ding" der TE ist?

Auch wenn ich das nicht wüsste, würde mir der gesunde Menschenverstand sagen, dass sich Zeitarbeitsfirmen absichern dagegen, dass Arbeitnehmer kündigen und bei der Firma direkt anfangen können.


Fragen kann die TE natürlich.
 
Verstehst Du es nicht?

Der Arbeitgeber hat TE gefragt. Nicht umgekehrt.

Also was sollte TE dann hindern da anzufangen?
 

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