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Muss Mutter Unterhalt zahlen`?

G

GastDirgni

Gast
Mutter hat zwei Kinder, welche bei ihren jeweiligen Vätern leben. Sie zahlt keinen Unterhalt weil sie nur 1000€ verdient. Sie lebt seit zwei Jahren in einer neuen Beziehung und in der Wohnung des Partners. Sie braucht so mit keine Miete, Strom usw. zahlen. Der neue Partner hat ihr jetzt einen Mercedes geschenkt. Kann von ihr verlangt werden, das sie das Auto verkauft und sich ein billigeres zulegt um Unterhalt zahlen zu können? Warum wird bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt, das sie mietfrei wohnt?
Ich erhoffe mir Antworten, von Menschen welche Ahnung haben. Ohne Polemik bitte!
 
A

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Re: Muss Mutter Unterhalt zahlen`?
Zum einen kommt es darauf an, auf wen der Wagen gemeldet ist, denn es deine Mutter nur Besitzerin und nicht Eigentümerin, kann sie niemand dazu zwingen den Wagen zu verkaufen, weil es sich dann um fremdes Eigentum handelt.

Im übrigen heißt das nicht ohne Grund Selbstbehalt, denn das ist das Minimum welches jemand brauch, um einigermaßen um die Runden zu kommen.

Und davon einmal abgesehen, warum suchst du dir keinen Anwalt den du dazu befragen kannst und als was arbeitet deine Mutter überhaupt?
 
Es ist nicht meine Mutter und für das Problem ist es völlig unwichtig als was die Mutter arbeitet.
 
Ähm doch es ist wichtig.

Schon einmal etwas von einem sittenwidrigen Lohn gehört?

Es gibt so etwas wie Tarifverträge, wo festgelegt wird, wie viel ArbeiterInnen und AngestellenInnnen tatsächlich verdienen oder auch einen sittenwidrigen Lohn an sich, der sich dadurch beweisen ließe, dass man schaut, wie viel jemand in dem Beruf in der Region im Durchschnitt verdient usw usw usw
 
Die Mietkosten werden bei Unterhaltsberechnungen nicht berücksichtigt. Es gilt der Selbstbehalt, der minderjährigen Kindern ggü. 900 € beträgt, bei volljährigen mehr.

Auf Antrag kann der Selbstbehalt bei nachweislicher Haushaltsersparnis auf 770 € gesenkt werden. Das wäre ja hier der Fall. Daher Fachanwalt und Antrag auf Unterhaltsfestsetzung vor Gericht.

Die Art der Arbeit bzw. der Umfang der Arbeitszeit spielt bei Unterhaltsberechnung schon eine Rolle. Sie ist verpflichtet, alles dafür zu tun, dass sie ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann. Bedeutet, wenn sie nicht Vollzeit arbeitet, sich deutlich unter Tarif verdingt, nicht ihrer Ausbildung entsprechend arbeitet, dann kann die angenommene Differenz bis zum möglichen erzielbaren Einkommen als "fiktives Einkommen" angesetzt werden. Und dann fällt die Unterhaltssumme entsprechend höher aus.

Zwingen, das Auto zu verkaufen, kann sie keiner.
 

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