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Muss man beim Arbeitsamt alles zeigen?!?

Okooy

Aktives Mitglied
Hallo!

Also wir wollen umziehen (mein Mann und ich). Nun bekommen wir Unterstützung von der Giag. Dafür haben wir am Dienstag Antragsabgabe. Dafür müssen wir u.a. auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen.
Muss man da alles sichtbar lassen??
Denn so Ebaydaten und sowas möchte ich da eigtl nicht so gerne sichtbar lassen.

LG, Okooy
 
Nein,nur wenn es von einem Richter so ausgeurteilt wird !

VORLEGEN heißt eigentlich auch nur "zeigen" und Dir bestätigen lassen,daß "gezeigt wurde".

Ich würde Kopien machen mit Teilschwärzungen -also bei Abbuchungen auf jeden Fall z.B. "Vertragsnummern", die Daten von Geldempfängern bei ebay (denn DEREN Namen unterliegen hier 100% dem Datenschutz!), Überweisungen zu EIGENEN ZWECKEN (Darlehens-RZ an Bekannte z.B.) würde ich auch teilschwärzen.

Was komplett erkennbar sein muß,sind EINKÜNFTE,logo.

Ich würde dann diese Kopien VORLEGEN zur Einsicht----und mir einen Stempel +Unterschrift erbitten("Daten wie angefordert vorgelegt"),wenn Dir das verweigert wird,mach Dir in Anwesenheit der SB selbst einen "Datenvermerk" bzw.eine "Protokollierung des Beratungsgespräches".

Die "Beifügung" der Kopien müßtest Du nicht machen (ich kenne es so,daß die SB sich alles ABSCHREIBT -also die Höhe der Miete z.B.)--
normalerweise müssen nicht Riesenhaufen von Kopien auf den Ämtern rumdümpeln!

Ihr solltet zu zweit gehen und auf rechtsmittelfähiger Bescheidung bestehen---
eine Bemängelung müßte dann sachlich korrekt u.wahrheitsgemäß begründet werden ---Euern Bescheid kannst Du dann ja anonymisiert hier bekanntgeben. Dann kann man weiter beraten...

Bindend sind nicht die Wünsche und Vorgaben, wirklich rechtverbindlich wäre nur ein URTEIL:
Dem Antragsteller kann die Beihilfe nur gewährt werden,wenn er noch dies und das vorlegt ,da nur dann alle Zweifel (die müssen aber BEGRÜNDET SEIN!) ausgeräumt werden könnten.

"Verhältnismäßigkeit der Mittel". Ob Du in dem oder einem anderen Shop Dein Geld ausgibst, ist für die BEWILLIGUNG völlig latte---es sei denn,es bestünde der Verdacht,Du kaufst laufend Optionsscheine statt Brot und Milch und hast "nichtangegebene Börsengewinne"

Gruß!
Micky
 
du meinst wohl die ARGE...ja, man muss ALLES anzeigen...sonst besteht der Verdacht des Bertruges, das ist ein Straftatbestand...
 
Nein ---müssen muß man gar nichts.

Nein,man muß NICHT "alles" zeigen!
Laßt Euch nicht IMMER noch so gnadenlos verscheißern!

(Lediglich die Bescheidung könnte sich verzögern...)

Wenn man keine Nachfragen möchte "empfiehlt sich" das möglichst vollständige Zeigen ZUMINDEST DER EINKUNFTSBELEGE 😉

Wenn man es ohne Belege schafft---auch gut 🙂

Und---der Verdacht eines "Straftatbestandes muß hierzulande JETZT ENDLICH (zum Glück,denn es gab auch andere Zeiten mehrfach...)
mindestens BEGRÜNDET werden,bis zur endgültigen Klärung gilt
AUCH EIN "VERDÄCHTIGER" eben als UNSCHULDIG---und "nur auf wüsten Verdacht kann weder jemand krimalisiert werden,
noch können völlig unsubstantiiert lt.Gesetz ZUSTEHENDE Leistungen verweigert werden.


Schlittert man hart am Tatbestand der VERLEUMDUNG vorbei 😎
,wenn man immer mit der Keule "Sozialbetrug" kommt!

DA drängt sich der Verdacht der Rechtsbeugung,des Amtsmißbrauches,der Kompetenzüberschreitung---oder - der
wahrscheinlichste Verdacht- schlichter GESETZESUNKUNDIGKEIT oder Leseunfähigkeit etc. des
von den Mitteln der Allgemeinheit bezahlten "Sach-Nicht-Bearbeiters" auf.

Wenn jemand WIRKLICH schummelt und das entdeckt wird---und es zu Sanktionen kommt---dann wäre lediglich die Forderung nach "mehr Unterlagen" ein seltener Fall,wo das mal berechtigt war. 🙂

"Alles" zeigen muß man immer dann---wenn jemand mit Durchsuchungsbeschluß vor Deiner Wohnung steht.
 

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