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Muss in Personalfragebogen für Minijob angeben, wo ich hauptberuflich arbeite. Wozu?

Hallo! Ich habe ab Juni zusätzlich zu meinem Teilzeitjob noch eine geringfügige Beschäftigung. Am Freitag habe ich den Personalfragebogen für diesen Minijob zugeschickt bekommen und muss in diesem auch meinen derzeitigen Arbeitgeber mit Adresse und Telefonnummer angeben, was ich etwas merkwürdig fand.

Prinzipiell habe ich damitzwar kein Problem, mein Arbeitgeber weiß ja auch, dass ich den Minijob ab Juni zusätzlich haben werde und ist damit einverstanden. Ich frage mich nur, wozu das nötig ist, dass der Arbeitgeber meines neuen Minjobs wissen muss, wo ich hauptberuflich arbeite und ich dann auch noch die Telefonnummer meines Arbeitgebers angeben soll? Kennt sich da jemand von euch aus und kann mir die Frage beantworten?
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Kenne das nur, dass der Arbeitgeber wissen will, ob dein Hauptjob mit deinem Nebenjob vereinbar ist. Da geht's darum, ob der Job ein Risiko darstellt, dass du öfter ausfallen könntest wegen Krankheit oder weil du im Job sehr flexibel sein musst, so dass du dann ggf deine Arbeitszeiten beim anderen Job nicht immer zuverlässig einhalten kannst. Bei der Konkurrenz zu arbeiten, sehen manche Arbeitgeber auch nicht so gerne, vor allem wenn die Gefahr besteht, dass man irgendwelche Firmengeheimnisse ausplaudern könnte, die der Konkurrenz nutzen bzw schaden könnten....

und in der heutigen Zeit gibt es sicher auch den einen oder anderen der sich für deine politische Einstellung interessiert. Motto, wählst du Partei xy bzw bist dort Mitglied, will dich Arbeitgeber yz nicht einstellen......Deutschland 2021
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Also eigentlich gibt es , jedenfalls wegen der Abrechnung oder gesetzlichen Vorgaben, keinen offensichtlichen Grund für diese Angaben.
 

Werniman

Mitglied
Es gibt eigentlich nur 2 Gründe, warum ein Arbeitgeber überhaupt wissen will, ob/wo man sonst noch so arbeitet: denn als Arbeitgeber ist man verpflichtet, sicherzustellen, dass der Mitarbeiter in der Summe (Hauptjob + Nebenjob) nicht über die gesetzlich zulässige Gesamtstundenzahl von 48h/Woche hinaus kommt. Und der Arbeitgeber kann einen Nebenjob bei einem Konkurrenten untersagen (Jobs bei anderen Firmen jedoch nicht). Ob das soweit gehen darf, dass der AG auch prüfen kann, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Es gibt eigentlich nur 2 Gründe, warum ein Arbeitgeber überhaupt wissen will, ob/wo man sonst noch so arbeitet: denn als Arbeitgeber ist man verpflichtet, sicherzustellen, dass der Mitarbeiter in der Summe (Hauptjob + Nebenjob) nicht über die gesetzlich zulässige Gesamtstundenzahl von 48h/Woche hinaus kommt. Und der Arbeitgeber kann einen Nebenjob bei einem Konkurrenten untersagen (Jobs bei anderen Firmen jedoch nicht). Ob das soweit gehen darf, dass der AG auch prüfen kann, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Das ist ja kein Grund all das abzufragen. Und die Gesamtstundenzahl ist dem Betrieb mit dem Minijob egal. Der muss nur zusehen, dass der Verdienst die 450 Euro nicht übersteigt.
 

Werniman

Mitglied
Das ist ja kein Grund all das abzufragen. Und die Gesamtstundenzahl ist dem Betrieb mit dem Minijob egal. Der muss nur zusehen, dass der Verdienst die 450 Euro nicht übersteigt.
Name und Adresse der anderen Firma geht die Minijob-Firma tatsächlich nichts an, hier muss die mündliche Bestätigung reichen, dass es sich nicht um einen direkten Konkurrenten handelt (oft ist sowas auch im Arbeitsvertrag festgehalten). Und die Stundenzahl spielt dahingehend eine Rolle, dass man mit beiden Jobs *zusammen* nicht über die 48 Wochenstunden kommen darf. Ob es sich beim Zweitjob nur um einen Minijob handelt, ist dabei belanglos.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Und die Stundenzahl spielt dahingehend eine Rolle, dass man mit beiden Jobs *zusammen* nicht über die 48 Wochenstunden kommen darf. Ob es sich beim Zweitjob nur um einen Minijob handelt, ist dabei belanglos.
Nur kann das der AG des Minijobs nicht kontrollieren, da er nicht befugt ist die Arbeitszeiten beim Hauptarbeitgeber abzufragen.
In der Regel und praktisch kontrolliert das auch keiner. Die Kontrolle besteht darin, dass eben nicht mehr als 10 Std. täglich für den Minijob gearbeitet wird.
 
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