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Multiple choice unzulässig

optimus

Mitglied
Mein Sohn aus erster Ehe hat sich jetzt mit 30 noch einmal dem Wunsch vom Studium erfüllt und lange für eine Klausur gelernt.
Dieses Mal war eine multiple choice Klausur vorgesehen, die so aber nicht angekündigt worden war.
Multiple choice bedeutet, er hatte 4 Antworten vorgegegben und nur eine ist richtig.
Letztendlich ist er leider durchgefallen, obwohl er sich lange vorbereitet hat. Viele Formulierungen wären nicht eindeutig gewesen.
Nun habe ich Gerichtsurteile gelesen, dass multiple choice gar nicht zulässig ist. Stimmt das? Weiß da jemand von euch mehr?
 

CAT

Aktives Mitglied
N

Notausgang

Gast
Warum sollte das unzulässig sein? Im Gegenteil, es ist sogar nützlich, damit zB. nicht jeder Idiot mit Halbwissen Mediziner wird.
 
G

Gelöscht 126878

Gast
Mein Sohn aus erster Ehe hat sich jetzt mit 30 noch einmal dem Wunsch vom Studium erfüllt und lange für eine Klausur gelernt.
Dieses Mal war eine multiple choice Klausur vorgesehen, die so aber nicht angekündigt worden war.
Multiple choice bedeutet, er hatte 4 Antworten vorgegegben und nur eine ist richtig.
Letztendlich ist er leider durchgefallen, obwohl er sich lange vorbereitet hat. Viele Formulierungen wären nicht eindeutig gewesen.
Nun habe ich Gerichtsurteile gelesen, dass multiple choice gar nicht zulässig ist. Stimmt das? Weiß da jemand von euch mehr?
Multiple Choice-Prüfungen sind grundsätzlich zulässig, wenn die Fragen eindeutig formuliert sind und von Studenten mit gehobenem Wissensstand ohne längere Denkzeit beantwortet werden können.

Ob die Prüfung erfolgreich angefochten werden kann, würde also beispielsweise davon abhängen wie viele bestanden haben (bzw. durchgefallen sind).
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Multiple Choice Aufgaben sind sehr wohl erlaubt. Was verboten wurde, sind Multiple Choice Aufgaben mit Minuspunkten. Beispiel:

Eine Klausur hat eine Multiple Choice Aufgbabe mit 10 Fragen und je 4 Antwortmöglichkeiten, von denen 1-4 richtig sein können. Für jedes richtig gesetzte Kreuz gibt es einen Punkt, für jedes falsch angekreuzte einen Minuspunkt, nicht angekreuzte geben weder Plus, noch Minuspunkte. Klaus konnte abseits der Multiple Choice Fragen in anderen Klausuraufgaben massenhaft Punkte sammeln. Bei den Multiple Choice Aufgaben verrennt er sich jedoch in Details, 2/3 der Kreuze sind falsch und er schließt die Aufgabe mit -10 Punkten ab. Er ist also schlechter dran, als wenn er sie gar nicht erst angefangen hätte. Genauso wie wenn er 5 Multiple Choice Aufgaben richtig hat, die je 1 Punkt gegeben hätten, aber durch 4 weitere falsche Fragen mit je 1 Punkt Abzug bekommt er nur einen Punkt insgesamt. Die Minuspunkte sind verboten und somit auch dieser Multiple Choice Aufgabentyp.

Was nach wie vor erlaubt ist, sind Multiple Choice Aufgaben ohne Minuspunkte. Der Prof darf also durchaus sagen, dass es 4 Auswahlmöglichkeiten gibt, für jedes richtig angekreuzte (oder richtig nicht angekreuzte) Kästchen gibt es 1 Punkt, falsch (nicht) angekreuztes gibt 0 Punkte. Da man nicht mit weniger als 0 Punkten aus den einzelnen Aufgaben herausgehen kann, selbst wenn man wirklich alles falsch angekreuzt hat, ist diese Aufgabe erlaubt. Auch dann, wenn die gesamte Klausur aus Multiple Choice besteht und man irgendwie insgesamt 50% richtig haben muss, um zu bestehen.

Kurz gesagt: der Student muss die Möglichkeit haben, bei Aufgaben, die er nicht weiß, irgendwas nach dem Zufallsprinzip "auf gut Glück" ankreuzen zu können, ohne dass dies Nachteile für bereits richtig angekreuzte Fragen bzw. gelöste Aufgaben hat.

Deinem Sohn würde ich raten, in die Prüfungseinsicht zu gehen. Multiple Choice ist wie gesagt durchaus erlaubt. Er könnte die Aufgabe ggf. aber dennoch nachträglich als ungültig werten lassen, wenn er aufzeigen kann, an welchen Stellen die Aufgaben zu unpräzise waren. Etwa indem er erklärt, warum er davon ausging, dass es die andere (von ihm) angekreuzte Antwort war. An meiner Uni gab es mal so einen Fall und da hatte der Prüfer anschließend sämtliche Klausuren nachkorrigiert und jene Studenten, die die Frage "auf andere Art richtig" beantwortet hatten, bekamen die Punkte nachträglich zugeteilt. Auch Profs sind nur Menschen und können Fehler machen (in dem Fall: unpräzise formulieren).

Ehe ihr aber Anwalt und Gericht einschaltet, solltet ihr also wirklich erst mit dem Prüfer reden. Wenn er sieht, dass dein Sohn den Stoff durchaus beherrscht, vergibt er vielleicht nachträglich noch ein paar Punkte und er besteht. Zumal es deinem Sohn nichts bringt, wenn er zwar gerichtlich sein Recht bekommt, er anschließend aber bei allen Profs unten durch ist.

Notfalls soll er die Prüfung einfach nochmal schreiben. Künftig weiß er wenigstens, was ihn in der Klausur erwartet.
 

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