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Mündliche Prüfungen Realschule MV

Burbacher

Aktives Mitglied
Entschuldige mal, da macht sich jemand die Mühe und sucht dir den Kram heraus, den Du auch selbst hättest finden können, und dann moserst Du hier herum. Das finde ich, gelinde gesagt, etwas kleinkariert.
Zudem: Ich habe selbst im Bildungsbereich gearbeitet, und ich weiß daher, dass die Bundesländer ihre neuen Richtlinien ständig aktualisieren. Da die letzte offizielle Regelung aus dem Jahr 2013 stammt, gibt es noch keine neue. Zudem wäre es fatal, würden sie die Prüfungsordnung so zackig ändern.

Burbacher
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Fakt ist, dass die Bildung in jedem Bundesland anders ist.

Aber meines Wissens war es schon immer so, dass du eine mündliche Prüfung abhälst und wenn du schlechter als mit einer 5 abschneidest, darfst du diese 1x wiederholen.
Ich habe meinen Realschulabschluss 2008 gemacht und bin jetzt wieder auf einer Schule um das Abitur zu machen. Daher bin ich da teilweise auch etwas up to date und es hat sich seit damals nicht viel geändert, bis auf dass die Zeugnisse etwas umfangreicher geworden sind.
 

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