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Mopedauto

Traumbiker

Mitglied
Hallo liebe Mitglieder
Habe diese Frage. Habe 80% SB , mein Moppedauto ( hat keinen Brief, nur eine Betriebserlaubnis ) wurde bis 2019 als Vollauto anerkannt , daher die Behindertenfahrpauschale . In diesem Jahr nicht , Begründung solche Autos gibt es garnicht. So entschied die neue Sachbearbeiterin beim Finanzamt, das es vorher aber so anerkannt wurde, ist für sie unrelevant (Ermessungsspielraum ) . bekam also nur die Motorradpauschale von 20,00 Cent je Kilometer. Das Auto gibt es auch garnicht mehr, ausser einen Kaufvertrag.
Wer hat Erfahrung in solch einer Lage ?

Habe mir nun einen Quadro 3 Edelweiss (dreirädiges KFZ ) gekauft , kann mit dem Autoführerschein gefahren werden und hat eigentlich , vorne und hinten ein Nummernschild. Wurde aber wieder abmontiert, da es garkeine Befestigungsmöglichkeit gibt.
Das Gitterschild ist nicht für die Montage eines Nummernschildes zugelassen.
Als was wird es für die Steuererklärung 2021 eingestuft ? ( Mehrspurfahrzeuge oder Krad , als Einspurfahrzeug )

Hoffe auf interessante Antworten
Traumbiker
 

Anhänge:

Hallo Traumbiker,

schau mal hier: Mopedauto. Hier findest du was du suchst.
R

-Roxy-

Gast
Ich verstehe deine Frage nicht. Worum geht es denn?
Das Teil hat 3 Räder: zwei auf der Vorderachse und eins hinten. Es gibt doch von Piaggio und Peugeot meines Wissens ähnliche Fahrzeuge, die alle ganz normal mit einem Fahrzeugbrief verkauft werden. Werden die auch als Mehrspurfahrzeuge klassifiziert? Aber das sind doch Dreiräder dein Quadro auch, und die werden doch als Krafträder klassifiziert oder gab es da inzwischen eine Änderung?
Die würden dann ja quasi wie PKWs gehandhabt werden!? Warum gibt es zu deinem Quadro eigentlich keinen Fahrzeugbrief? Und auch keine Halterungen für Kennzeichen?
 

Traumbiker

Mitglied
Ich verstehe deine Frage nicht. Worum geht es denn?
Das Teil hat 3 Räder: zwei auf der Vorderachse und eins hinten. Es gibt doch von Piaggio und Peugeot meines Wissens ähnliche Fahrzeuge, die alle ganz normal mit einem Fahrzeugbrief verkauft werden. Werden die auch als Mehrspurfahrzeuge klassifiziert? Aber das sind doch Dreiräder dein Quadro auch, und die werden doch als Krafträder klassifiziert oder gab es da inzwischen eine Änderung?
Die würden dann ja quasi wie PKWs gehandhabt werden!? Warum gibt es zu deinem Quadro eigentlich keinen Fahrzeugbrief? Und auch keine Halterungen für Kennzeichen?
Der Quadro hat einen Brief und Teil 1, meine Frage ist , als was das Finanzamt es bei der Kilometerpauschale einstufen wird.
Mopedauto war ja bis 2019 als Auto, ab 2020 nicht mehr .
Ob es eine Änderung (Der Klassen ) gibt , konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied

Im Gegensatz zur früher geltenden Kilometerpauschale kann die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Das heißt, sie gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, eines Bootes, des Fahrrades und für Fußgänger.

Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis.

Geringverdiener können eine Mobilitätsprämie nutzen:
 

F.A.N.T.

Mitglied
Leider nicht , sonnst würde ich ja nicht Fragen, aber DANKE, die Seite werde ich mir mal abspeichen.
Hallo Traumbiker,

Doch! Es gibt nur Unterschiede von den Km her. Ich glaube, wenn man über 20 km zur Arbeit hat, bekommst Du mehr.
Egal ob mit Bike oder Auto.

Mein Tip: Wiederspruch einlegen. (Geht nur innerhalb eines Monats)

MFG
der
F.A.N.T.
 

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