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Möbelerstaustattung bei Trennung vom Amt?

E

eloria

Gast
Hallo, ich beabsichtige mich von meinem Mann zu trennen. Da ich nur eine Rente von Eur 600,-- habe würde ich im Rahmen der Grundsicherung noch etwas dazu bekommen.
Ich habe mir beim Anwalt eine Rechtsauskunft geholt und erfahren, daß ich, bis zur Teilung des Hausrats, keinerlei Möbel aus der ehel. Wohnung mitnehmen darf.
Gleichzeitig habe ich gelesen, daß es bei Trennung einen gewissen Betrag zur Möbelerstaustattung gibt.
Trifft das zu und kann mir jemand etwas dazu sagen.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG eloria
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo, ich beabsichtige mich von meinem Mann zu trennen. Da ich nur eine Rente von Eur 600,-- habe würde ich im Rahmen der Grundsicherung noch etwas dazu bekommen.
Ich habe mir beim Anwalt eine Rechtsauskunft geholt und erfahren, daß ich, bis zur Teilung des Hausrats, keinerlei Möbel aus der ehel. Wohnung mitnehmen darf.
Gleichzeitig habe ich gelesen, daß es bei Trennung einen gewissen Betrag zur Möbelerstaustattung gibt.
Trifft das zu und kann mir jemand etwas dazu sagen.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG eloria
Zur ARGE gehen und einen Brief senden:
Antrag auf Wohnungserstausstattung


Hiermit beantrage ich, xxxxx xxxxxxx, eine Erstausstattung für meine neue Wohnung mit xx m² in (Adresse der Wohnung) Ich beziehe die Wohnung ab xx.xx.xxxx.

Ich benötige folgende Dinge:

Für Wohnzimmer:

1.
2.


Für Schlafzimmer:

1.
2.


usw.

("Zum Schluss noch der Grund warum du keine Einrichtungsgegenstände hast." )

Mit freundlichen Grüßen

Bei Ablehnung legst Du Widerspruch ein, und bei Ablehnung des Widerspruches reichst Du Klage vor dem Sozialgericht ein (kostet nichts)
 
G

Gast

Gast
Hallo!
Ich würde einen formlosen, SCHRIFTLICHEN Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Grundausstattung stellen und zwar bei Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung UND bei der zuständigen ARGE SGB II. Schildere darin die Gründe, wieso Du keine Möbel mitnehmen darfst. Normalerweise erhälst Du dann in der neuen Wohnung Besuch von Kontrolleuren, die den Sachverhalt prüfen. Eventuell kannst Du auch schon vor dem Auszug mal einen Gesprächstermin erhalten. Achtung: nicht allein hingehen und nicht abweisen lassen. Es gibt gute Sachbearbeiter (innen) und erbärmlich schlechte mit wenig Fachwissen.
Eventuell kannst Du zu Deinem Amtsgericht gehen und einen sogenannten Betreuer erbitten, der Dir hilft (kostet nichts). Ein Rechtspfleger kann Dir (tel.?) Auskunft geben. Viel Glück, HB.
 
G

Gast

Gast
Wunderschöne, aber inhaltlich falsche Auskünfte.

Die TE bezieht Rente und steht wohl nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Es war von Grundsicherung die Rede und nicht von ALG II.

Daher Antrag an die Grundsicherungsbehörde, die in der Regel beim Sozialamt angesiedelt ist.

Bei dem Erteilen von Ratschlägen empfiehlt es sich, die gegebenen Informationen zu verwerten, bevor man postet und falsche Auskünfte erteilt, die dem oder der TE nur Mehrarbeit, Enttäuschung und kein Resultat bescheren.

Leider ist das so!
 
X

xenophob

Gast
Hallo eloria,
dein Anwalt hat recht.
Du müßtest dich mit deinem Mann also so schnell wie möglich einigen und alles schriftlich festhalten.
Danach wirst du sehen, was in deinem Haushalt fehlt.
Bevor du umziehst mußt du das Amt fragen hinsichtlich der Höhe der anfallenden neuen Miete (das ist das Allerwichtigste, bevor du Umziehen in Erwägung ziehst).
 
G

Gast

Gast
Irrtum!
Falls Du Altersruhegeld beziehst, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dann ist die ARGE SGBII nicht der Ansprechpartner. Sprich das Amt (Gemeinde-, Stadtverwaltung ) an.
Hatte mich geirrt, HB.
 

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