_Tsunami_
Urgestein
Wäre mir viel zu aufwendig, man muss ja auch den Freistellungsauftrag anpassen, wenn man es nutzt usw.
Ich hab mich zum Üben für einen halbwegs seriösen Broker entschieden und lass das jetzt mal laufen.
Ich denke, das mit dem Freistellungsauftrag ist vielleicht gar nicht so kompliziert. Vielleicht bei allen Konten, insofern man denn mehrere hat, den Freistellungsauftrag auf Maximum einstellen? Wenn ich mich nicht täusche, wird der jeweils genutzte Teil des Freistellungsauftrags ohnehin zentral beim Bundeszentralamt für Steuern registriert, und solange der gesamt genutzte Betrag pro Person und Jahr die aktuell 1.000 EUR nicht überschreitet, fällt keine Abgeltungssteuer an.
Wenn aber davon auszugehen ist, dass die gesamten Kapitalerträge die 1.000 EUR pro Person und Jahr überschreiten, sollte man sich wohl mehr Gedanken darüber machen, wie man die Freistellungsaufträge einrichtet, um unnötige Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden.
Oder man richtet gar keinen Freistellungsauftrag ein, was so ziemlich das Einfachste wäre. Wären dann bei Kapitalerträgen über 1.000 EUR wohl 263,75 EUR mehr Steuern (25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag). Den einen oder anderen interessiert das womöglich gar nicht. Wie es so schön heißt: "Das Geld ist nicht verloren, es hat nur jemand anders."