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Mit 17 Jahren Mietvertrag unterschrieben. Haftbar?

B

Bab

Gast
Hallo, bräuchte dringend Rat.

Bin heute 26 Jahre und habe in meiner Jungend aus Leichtsinn einen Haufen Schulden gemacht, die ich fast alle getilgt habe. Vor einer Sache aber, habe ich lange den Kopf in den Sand gesteckt und nun muss ich mich dieser Sache stellen.


Nun ja, das liegt nun 9 Jahre zurück, und natürlich hat mich die Wohnungsbaugesellschaft nicht vergessen. Mittlerweile schulde ich ihnen 5000€.

Meine Frage ist jetzt: Hat es Sinn vor Gericht zu ziehen? Ich möchte mich darauf berufen das ich als 17-Jährige unerfahrene Jungendliche einen Mietvertrag unterschrieben habe und somit doch eigentlich nicht voll geschäftsfähig war, oder?

Ach, ich weiß es nicht. Ich möchte einfach endlich meinen Frieden.
 
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S

STAN*

Gast
Hallo, bräuchte dringend Rat.

Meine Frage ist jetzt: Hat es Sinn vor Gericht zu ziehen? Ich möchte mich darauf berufen das ich als 17-Jährige unerfahrene Jungendliche einen Mietvertrag unterschrieben habe und somit doch eigentlich nicht voll geschäftsfähig war, oder?

Ach, ich weiß es nicht. Ich möchte einfach endlich meinen Frieden.
Den Mietvertrag hat doch Deine Mutter mit unterschrieben.

Während des Mietverhältnisses bist Du doch sicherlich auch volljährig geworden und hast nichts unternommen.

Ich sehe da keine Chance.

Hat Dich die Wohnungsgesellschaft schon verklagt bzw. wie ist denn da der Sachstand?

Gibt es Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid?

Wann wurde die Wohnung wieder vermietet?
 
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B

Bab

Gast
Hallo und danke für die Antwort.

Hhm, du sagst es sieht schlecht aus. Es wird Zeit für mich die Sache zu klären. Werde am Montag mit denen telefonieren und mich rechtlich beraten lassen. Wer weiss......

Dank dir.

Gruss Bab
 
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S

STAN*

Gast
Hallo und danke für die Antwort.

Nein, ich habe überhaupt nichts unternommen....war absolut mit der Sitution überfordert. Ja, meine Mutter hat auch unterschrieben....aber ich kann ihr sowas nicht zumuten. Ich unterstütze sie seit Jahren finanziell....sie hat auch eine Betreuerin, weil sie viele Sachen nicht alleine machen kann.

Hhm, du sagst es sieht schlecht aus. Es wird Zeit für mich die Sache zu klären. Werde am Montag mit denen telefonieren und mich rechtlich beraten lassen. Wer weiss......

Dank dir.

Gruss Bab
Danke für Deine Antwort.

Haben die schon was gegen Dich unternommen wie z.B. Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid?

Wenn Nein, dann würde ich es darauf ankommen lassen, denn dann müssen die Klagen und Du kannst Deine Argumente vortragen.

Denen würde ich einfach mitteilen, dass Du bei Unterschrift des Mietvertrages nicht geschäftsfähig warst, die Kosten wohl auch selber nicht tragen konntest. Aber die werden dann versuchen sich an Deine Mutter zu halten.

Irgendwie eine verzwickte Situation.

Kannst Du dich mit denen auf einen Vergleich einigen?

Forderungsfestschreibung. Keine Zinsen und 30 % anbieten, falls Dir das möglich ist.

Gruß

STAN*
 
B

Bab

Gast
Hallo,

nein, kein Mahnbescheid, keine Vollstreckung. Ein Brief, indem sie mit Zwangsvollstreckung drohen. Allerdings frage ich mich auch, warum sie seit 9 Jahren nicht wirklich was unternommen habe. Habe bei der Wohnungsgesellschaft ja schon vor 2 Jahren mal geantwortet und ihnen mitgeteilt das ich damals nicht geschäftsfähig war. Hatte dann auch mal ein Jahr meine Ruhe.

Ich habe auch an einen Vergleich gedacht, weiß aber nicht ob die sich darauf einlassen. Werde auch darüber verhandeln, sollten sie von der Forderung nicht ablassen.


Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
S

STAN*

Gast
Hallo,

nein, kein Mahnbescheid, keine Vollstreckung. Ein Brief, indem sie mit Zwangsvollstreckung drohen. Allerdings frage ich mich auch, warum sie seit 9 Jahren nicht wirklich was unternommen habe. Habe bei der Wohnungsgesellschaft ja schon vor 2 Jahren mal geantwortet und ihnen mitgeteilt das ich damals nicht geschäftsfähig war. Hatte dann auch mal ein Jahr meine Ruhe.

Ich habe auch an einen Vergleich gedacht, weiß aber nicht ob die sich darauf einlassen. Werde auch darüber verhandeln, sollten sie von der Forderung nicht ablassen.

Meine Mutter lebt schon am Existenzminimum und hätte ohne mich kaum was zum leben. Vielleicht würde ihre Bertreuerin mit ihrer"Unzurechnungsfähigkeit"argumentieren. Sie ist es wirklich, sonst wären wir ja auch bei ihr aufgewachsen und nicht in einem Kinderheim.

Ich werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, denn ich habe schon verdammt viel Lehrgeld bezahlt. Und irgendwann würde ich gerne ein "normales" Leben haben.

Danke

Hallo BAB,

auf keinen Fall auf den Brief reagieren. Das wollen die.

Wenn Du reagierst, unterbrichst Du die Verjährung und die haben Dich an der Angel.

Deren Forderung dürfte seit ca. 6 Jahren verjährt sein!

Also überhaupt nichts machen. Wenn Mahnbescheid kommt, dann dagegen Widerspruch einlegen. Dann werden die vielleicht wieder munterund werden klagen und dann sagst Du: Alles Verjährt!

Warum bin ich nicht gleich darauf gekommen?

Und wenn die solange nichts unternommen haben, dann könnte neben der Verjährung deren Anspruch auch verwirkt sein.

Würde mich mal an Deiner STelle von einem Anwalt beraten lassen.

Viel Erfolg, drücke Dir die Daumen!
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bab

Gast
Hallo Stan

Ok, das mit dem Anwalt mache ich und ich werde diesbezüglich auch mal ein wenig rumgoogeln.

Am 1. Juni bezahle ich die letze Raten an andere Gläubiger und bin dann am 2. Juni nach 7 Jahren, endlich schuldenfrei. Ausser diese Sache jetzt halt mit der Wohnung.

Musste das jetzt erwähnen, denn ich bin so stolz drauf. :)
Hab mir nämlich den A**** aufgerissen.

Ich finde es toll, das du so prompt geantwortet hast und dir vorallem so viele Gedanken gemacht hast.

Werde dich informieren, wenn ich mich um diese Angelegenheit gekümmert habe. Vielle

Ich wünsche dir alles Gute.
 
S

STAN*

Gast
Hallo BAB,

danke für Dein feed-back!

Wegen Verjährung schaue mal in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder Google. Also m.E. sind die Ansprüche ohne Zweifel verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt 2 oder 3 Jahre.

Gruß

STAN*
 

mikenull

Urgestein
Wichtig ist, auf keinen Fall eine Zahlung leisten oder irgendwie die Schuld anzuerkennen. Niemals irgendwelche Zahlungs-Vorschläge machen.
Vor allen Dingen mußt Du herausfinden, ob Sie gegen Dich öffentlich Klage geführtt haben. Wenn nämlich jemand einfach verschwindet, kann man - das ist nicht billig - Klage einreichen und das Amtsggericht legt dann öffentlich einen Verhandlungstermin fest. Und wenn man dann nicht erscheint bekommt der Gläubiger trotzdem das Recht zur Vollstreckung.
( ich habs mit meinen Worten erklärt, die Spezialisten werden´s besser wissen )
 
B

Bab

Gast
Hallo,

nachdem ich Hilfe gesucht habe und einige Ratschläge sehr ratsam waren, möchte ich mich nochmal bedanken und erzählen was passiert ist.

Ich muss keinen Cent mehr bezahlen. Ist unglaublich und ich kann es selbst noch nicht fassen, aber ich bin ab heute schuldenlos. UNGlAUBLICH.

Mein Anwalt hat mich heute angerufen und gesagt das die Forderung gegen mich erlassen worden sind. Der Wohngesellschaft war der Rechtsstreit jetzt doch zu blöd. Vor Gericht hätten sie keine Chance gehabt. Ich kann es immernoch nicht glauben.

YUHUUUUUUUUUUUUUUUUUU
 

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