unschubladisierbar
Sehr aktives Mitglied
Zivilrechtliche Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verjähren seit 2013 erst in 30 Jahren. Sie können so lange also eingeklagt werden. Diese 30-Jahres-Frist gilt für alle Missbrauchsfälle, die sich seit 2013 ereignet haben. Sie gilt aber auch für Ansprüche, die zwar vor 2013 entstanden sind, 2013 aber noch nicht verjährt waren.
2013 warst du 24. Davon ausgegangen, wenn es nur einmal im Alter von 8 Jahren passiert wäre, dann wäre 2013 die Frist von 20 Jahren, noch nicht abgelaufen gewesen. Die Tatsache, dass es nicht einmalig war und über Jahre ging, setzt die Frist noch weiter nach hinten.
Trau dich und lass dich beim Weißen Ring oder Frauenschutzbund etc. beraten und kämpfe darum, dass er zur Rechenschaft gezogen wird.
2013 warst du 24. Davon ausgegangen, wenn es nur einmal im Alter von 8 Jahren passiert wäre, dann wäre 2013 die Frist von 20 Jahren, noch nicht abgelaufen gewesen. Die Tatsache, dass es nicht einmalig war und über Jahre ging, setzt die Frist noch weiter nach hinten.
Trau dich und lass dich beim Weißen Ring oder Frauenschutzbund etc. beraten und kämpfe darum, dass er zur Rechenschaft gezogen wird.