Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Missbrauch in der Kindheit

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Zivilrechtliche Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verjähren seit 2013 erst in 30 Jahren. Sie können so lange also eingeklagt werden. Diese 30-Jahres-Frist gilt für alle Missbrauchsfälle, die sich seit 2013 ereignet haben. Sie gilt aber auch für Ansprüche, die zwar vor 2013 entstanden sind, 2013 aber noch nicht verjährt waren.

2013 warst du 24. Davon ausgegangen, wenn es nur einmal im Alter von 8 Jahren passiert wäre, dann wäre 2013 die Frist von 20 Jahren, noch nicht abgelaufen gewesen. Die Tatsache, dass es nicht einmalig war und über Jahre ging, setzt die Frist noch weiter nach hinten.

Trau dich und lass dich beim Weißen Ring oder Frauenschutzbund etc. beraten und kämpfe darum, dass er zur Rechenschaft gezogen wird.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Zivilrechtliche Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verjähren seit 2013 erst in 30 Jahren.
Das Gericht ist gehalten, eigene Ermittlungen zum Sachverhalt anzustellen. Praktisch schauen sie aber auf die Ergebnisse des Strafverfahrens und nehmen das als Grundlage, ob überhaupt irgendein Anspruch entstehen kann. Man müsste also Strafsazeige stellen um nachweisen zu können, daß alles verjährt ist und sie sich selbst mit dem Problem herumschlagen müssen.

Zum anderen ist die Frage, welcher zivilrechtlich relevante Schaden entstanden sein soll. Dieses Problem gibt es im Strafverfahren nicht. Das Prozedere ist eigentlich unzumutbar, da die Verurteilung im Strafverfahren fehlt
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben