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Minijob

Rainbow92

Aktives Mitglied
Hallo,

Ich habe neben dem Studium einen 450, - Euro Job und wollte jetzt Urlaub einreichen. In meinem Vertrag steht ich habe 10 Urlaubstage. Normalerweise arbeite ich in der Woche 1 x 8 Stunden und in meinem Arbeitstag steht auch , dass die wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt.
Wie gehe ich jetzt vor? Ich arbeite immer an anderen Wochentagen und habe zur Zeit keinen festen Tag. Die Woche nach Pfingsten hätte ich gerne frei. Muss ich dann einen Tag dort eintragen? Aber ich will ja , dass man mich die ganze Woche nicht einplant. Trotzdem will ich ja nur einen bezahlten Tag, weil das ja der Normalfall bei mir ist. Wie gehe ich da vor?
 

Hallo Rainbow92,

schau mal hier: Minijob. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass du nur einen Tag Urlaub nehmen musst und dann die ganze Woche zu Hause bleiben kannst. Das würde ja dann bedeuten, dass du Urlaubsanspruch für 2,5 Monate hast.

Wenn im Vertrag steht, dass du eine 8-Stunden-Woche hast und es auch nicht geregelt ist, dass du nur an einem Tag arbeitest, dann hast du eigentlich eine 5-Tage-Woche mit jeweils 1,6 Stunden pro Tag. Natürlich ist es möglich, dass du diese Arbeitszeit an einem Arbeitstag abarbeitest, wenn du allerdings Urlaub für einen Tag einreichst, dann reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit um 1,6 Stunden - wäre im Falle eines Feiertags, bei dir dann der Pfingstmontag, genauso.
Übrigens hat ein Minijobber genauso einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen/Jahr. Ich weiß leider nicht, wie dein Vertrag genau ausgestaltet ist. Ansonsten aber dem Arbeitgeber mitteilen, dass du die ganze Woche nicht eingeplant werden willst.
 
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass du nur einen Tag Urlaub nehmen musst und dann die ganze Woche zu Hause bleiben kannst. Das würde ja dann bedeuten, dass du Urlaubsanspruch für 2,5 Monate hast.

Wenn im Vertrag steht, dass du eine 8-Stunden-Woche hast und es auch nicht geregelt ist, dass du nur an einem Tag arbeitest, dann hast du eigentlich eine 5-Tage-Woche mit jeweils 1,6 Stunden pro Tag. Natürlich ist es möglich, dass du diese Arbeitszeit an einem Arbeitstag abarbeitest, wenn du allerdings Urlaub für einen Tag einreichst, dann reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit um 1,6 Stunden - wäre im Falle eines Feiertags, bei dir dann der Pfingstmontag, genauso.
Übrigens hat ein Minijobber genauso einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen/Jahr. Ich weiß leider nicht, wie dein Vertrag genau ausgestaltet ist. Ansonsten aber dem Arbeitgeber mitteilen, dass du die ganze Woche nicht eingeplant werden willst.


In in dem Fall mit der Umrechnung hat man aber auch mind 24 Tage Urlaub, bei einer 6 Tage Woche, bei 5 Tage Woche nur 20. mindestens!
Ich kenn es bei festen Tagen so, das man es runterrechnet.
Bei 26 Tagen Urlaub ( Vollzeit), rechnet man :
5•2 ( wenn man 2 Tage pro Woche arbeitet bei 5 Tage Woche) = 10 , woraus sich dann 10UT ergeben.
Hier muss man sich allerdings nur die wirklichen Arbeitstage frei nehmen.

Wie hoch ist denn der normale Urlaubsanspruch, weil für Variante 1 ( std auf Tage ungerechnet) ist esse zu wenig Urlaub, für Variante 2 scheint es mir Zuviel Urlaub.

Würde vielleicht erstmal mit dem Chef reden.
 
Die Frage regt zum Nachdenken an.
Wenn die gelebte, also übliche Arbeitszeit 8 Stunden je Woche an einem Tag beträgt, müsste ein Urlaubstag bedeuten, dass Deine Arbeitsleistung für die Woche erfüllt ist, indem Du an diesem Tag - damit also für die Woche - bezahlt frei gestellt wirst.
 
Auch in unserer Firma gibt es viele 450 € Kräfte, die ganz unterschiedlich arbeiten und oft nicht mal regelmäßige wöchentlich Arbeitszeiten haben. Manche haben auch ein flexibles Arbeitszeitkonto, das heißt sie bekommen jeden Monat 450 €, arbeiten aber mal mehr dann wieder weniger - je nachdem wie häufig sie halt grad gebraucht werden.
Auf die Details will ich hier nicht eingehen, weil die nicht gefragt sind sondern der Urlaubsanspruch.

Ich war dann auch ein wenig mit den Urlaubsansprüchen überfordert - aber laut unserem Steuerberater gibt es ein Rechenbeispiel.

wir haben es dann hin und her gerechnet, irgendwie kam de ganze Formel auf letztendlich auf das selbe Ergebnis, im Einvernehmen mit dem Steuerberater sind wir einfachheitshalber übereingekommen:
Minimum steht jedem mindestens die Stunden Urlaub zu, die er regulär in einem Monat leisten müsste.

Angenommen - jemand arbeitet für 10 € die Stunde - egal wann er die Stunden leistet, er muss am Jahresende 45x 12 Stunden geleistet haben. Also 540 Stunden - davon sind 45 Stunden Urlaub, egal wann er die nimmt.

Wenn du 8 Stunden pro Woche arbeitest, arbeitest du als 52x 8 Stunden, sind also 416 Stunden pro Jahr. Du verdienst dann pro Stunde 12,98 € und hast 32 Stunden frei. Also 4 achtstündige Arbeitstage.

wenn dein AG jetzt sagt 10 Tage - also 2 Wochen, wärst du gelackmeiert.

Aber ich kenne auch Betriebe, da bekommt eine 450 € Kraft keinen Urlaub - mucken die, dann sind die sofort weg.
 
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/


Team der Minijob-Zentrale
3. SEPTEMBER 2019 @ 11:31
[FONT=&quot]Hallo Oxana,
da liegen Sie grundsätzlich richtig. Es muss nur für den Tag ein Urlaubstag genommen werden, an dem der Minijobber sonst zur Arbeit verpflichtet gewesen wäre. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist im § 3 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt.
Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können. Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

(quelle: https://blog.minijob-zentrale.de/2015/05/18/erholungsurlaub-bei-minijobs/)

[/FONT]
 

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