Das mit dem mitverhältnis stimmt nicht ganz, als ich damals keins hatte, hab ich auch ne Wohnung gefunden,ist halt komplizierter u man muss vorher beim jc gemeldet sein,damit es die Kosten übernimmt ( u evtl über 25)
Wegen deiner Behinderung hast du mal einen Antrag beim versorgungsamt gestellt?
Da du Autismus hast ,hast du dich mal an ein autismuszentrum gewendet o an eine Selbsthilfegruppe? Ich weiß durch autistische Menschen mit den ich zu tun hatte das es so was gibt.
Ach ja zu deinem anderen Thread du musst dich in d pers. Arbeitslos melden,also weder online noch Telefon. Man muss sich da auch ausweisen u bekommt meist noch Papiere mit. U ich nehme sogar das nicht die afa ( oder hast du über 12 mon eingezahlt?) Sondern das Jobcenter für dich zuständig ist.
Bitte nicht so viele Abkürzungen. Das macht das lesen schwer für mich.
Kann sein dass das JC für mich zuständig ist. Das werden die mir schon sagen.
Bedenke aber, dass ich immernoch keine Berufsausbildung habe.
Daher kann es auch gut sein, dass ich mich bei beiden melden muss.
Ja, ich war bereits in einer Selbsthilfegruppe und ja, ich war in einem Autismuszentrum.
Die Selbsthilfegruppe war ein Witz. Da lachen ja die Hühner.
90% unfähig sich selbst zu helfen und daher nicht arbeitsfähig. Von Gesetzen keine Ahnung.
Das nützt mir nichts.
Das Autismuszentrum hat
1. seine eigenen Termine vergessen
2. ist es erst immer eingeschritten, wenn der Käse gegessen war. So wollte man mir eigentlich eine Schulbegleitung zugestehen, die wurde aber erst beantragt, als ich bereits kurz davor war die Fachhochschulreife zu erlangen. Da ich mich danach erstmal abgemeldet hatte, war das für die Katz.
Etwas rechtlich durchsetzen kann das ATZ nicht.
Eine Therapie hat es auch nicht, auch wenn das im Namen enthalten ist.
Es gibt keine kurative Therapie für Autismus. Das kann man nicht oft genug sagen.
Die Therapie richtet sich an pädiatrische Probleme. Erwachsene sind nicht inbegriffen.
Um ehrlich zu sein, ich habe schon oft genug überlegt, ob ich der diagnosestellenden Klinik nicht mal einen Tritt in den A**** gebe, weil ich dadurch auch meine Ausbildung verloren hatte.
So sollten Diagnosen nicht funktionieren.
Welchen Antrag meinst du?
Einen Schwerbehindertenausweis habe ich bereits. Hab ich mehrfach geschrieben.
Rente krieg ich nicht, da früher kein Verdienst. Sollte logisch sein.
Bezüglich Mietverhältnis:
Ja, man kann rechtlich gesehen auch ohne Einkommen eine Wohnung kriegen.
In der Realität sieht das dann nochmal etwas anders aus, weil nicht das JC alleine entscheidet, ob du eine Wohnung kriegst, sondern auch der Vermieter.
Wieso sollte ich Probleme damit haben mich auszuweisen, wenn ich einen Behindertenausweis habe. Für den musste ich mich auch erstmal ausweisen.
😕
Die Papiere kenne ich bereits. Wenn man mal gekündigt worden ist, liegt es nahe, dass man die mind. schon einmal ausgefüllt hat. Ist jetzt nichts, was irgendwie ein Studium bräuchte.