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Mindestlohn

  • Starter*in Starter*in propellerkind
  • Datum Start Datum Start
Als Studentin kannst du Bafög bekommen. Oder einen Studentenjob ausüben. Es sind doch nur wenige Jahre, die man auf niedrigem Fuß leben muss. Du kannst dir ja ein Fach suchen, das man danach auch braucht. Muss ja nicht unbedingt irgendeine Geisteswissenschaft sein, mit der man später nur schwer was findet.
 

Hallo Sofakissen,

schau mal hier: Mindestlohn. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Studentenjobs gibts in meiner Stadt kaum, weil wir kaum Studenten haben.
Wir sind eine typische Arbeiterstadt. Aber das entscheidet sich sowieso erst, wenn ich dann einen Platz habe.

Das Einkommen wird mit dem Bafög verrechnet. Also mehr als 100 Euro dürfte ich dann nicht davon haben.

Hab auch nochmal meinen Vater dazu gefragt. Der meinte auch 8,50 die Stunde seien zu viel.
Ich soll mit 5-6 Euro anfangen und mich auf 7 steigern. Das würde nach einem halben Jahr automatisch passieren.
 
Ich stelle mir die ganze Zeit die Frage, warum verkaufst du dich unter deinem WERT ? Zudem wird es dann so sein, das der Niedriglohnsektor immer präsent bleibt und es weiterhin Armut geschaffen wird. Denke auch mal an deine spätere Rente.
 
Ich möchte das eben noch raus kopieren: https://www.arbeitsvertrag.org/mindestlohn-langzeitarbeitslose/

Ein kurzer Zeitraum ohne Arbeit sorgt grundsätzlich nicht dafür, dass die betroffenen Personen den Mindestlohn-Anspruch einbüßen.
Das ändert sich jedoch, wenn die Grenze von 12 Monaten überschritten wird. Arbeitssuchende, die länger als ein Jahr ohne Erfolg eine neue Stelle gesucht haben, verlieren das Anrecht temporär.

So entfällt der Anspruch auf Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Sind sie auch nach Ablauf dieses Zeitraums noch angestellt, erneuert sich jedoch das Recht darauf. Arbeitgeber sind dann wieder verpflichtet, das Mindestlohngesetz zu beachten.
 
Plus:

An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass tariflich vereinbarte Löhne dafür sorgen, dass der Mindestlohn auch für Arbeitslose gilt, die schon über ein Jahr nach einer neuen Anstellung gesucht haben.

Solche Verträge wirken also in jedem Fall, und werden nicht durch eine lang andauernde Arbeitslosigkeit beeinträchtigt.
Der Gesetzgeber setzt sich nicht über diese hinweg.Hier ist eine klare Unterscheidung zwischen Branchenmindestlöhnen und dem gesetzlichen Mindestlohn vorzunehmen.
Erstere basieren auf einem geltenden Tarifvertrag, welcher unabhängig vom Mindestlohngesetz Bestand hat.
 
Warum willst du weniger Geld haben..😕 Jeden steht der Mindestlohn zu , ob gelernt oder nicht gelernt. Und dem ist pure Ausnutzung und das solltest du nicht tun. Du wirst dich sonst immer unter deinem Wert verkaufen. Viel Erfolg .


Leider falsch „Ju*gend*li*che oh*ne ab*ge*schlos*se*ne Aus*bil*dung ha*ben da*her kei*nen An*spruch auf Zah*lung des Min*dest*lohns. Be*gründet wird die*se Aus*nah*me*re*ge*lung da*mit, dass man kei*ne fal*schen An*rei*ze für jun*ge Leu*te set*zen möch*te, an*statt ei*ner (vorüber*ge*hend nicht gut be*zahl*ten) Aus*bil*dung ei*nen bes*ser be*zahl*ten Min*dest*lohn-Job zu wählen (Ge*setz*ent*wurf vom 28.05.2014, S.50 f.).“ (Quelle:https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mindestlohn.html#tocitem3)

Leider kann dir niemand sagen was üblich ist, da es von Beruf zu Beruf und auch was vom Wohnort abhängt.
 
Studentenjobs gibts in meiner Stadt kaum, weil wir kaum Studenten haben.
Wir sind eine typische Arbeiterstadt. Aber das entscheidet sich sowieso erst, wenn ich dann einen Platz habe.

Das Einkommen wird mit dem Bafög verrechnet. Also mehr als 100 Euro dürfte ich dann nicht davon haben.

Hab auch nochmal meinen Vater dazu gefragt. Der meinte auch 8,50 die Stunde seien zu viel.
Ich soll mit 5-6 Euro anfangen und mich auf 7 steigern. Das würde nach einem halben Jahr automatisch passieren.
Ich kann dir sagen bei genug Firmen passiert eben die gehaltserhöhung nicht.
 
Leider falsch „Ju*gend*li*che oh*ne ab*ge*schlos*se*ne Aus*bil*dung ha*ben da*her kei*nen An*spruch auf Zah*lung des Min*dest*lohns. Be*gründet wird die*se Aus*nah*me*re*ge*lung da*mit, dass man kei*ne fal*schen An*rei*ze für jun*ge Leu*te set*zen möch*te, an*statt ei*ner (vorüber*ge*hend nicht gut be*zahl*ten) Aus*bil*dung ei*nen bes*ser be*zahl*ten Min*dest*lohn-Job zu wählen (Ge*setz*ent*wurf vom 28.05.2014, S.50 f.).“ (Quelle:https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mindestlohn.html#tocitem3)

Leider kann dir niemand sagen was üblich ist, da es von Beruf zu Beruf und auch was vom Wohnort abhängt.

Leider wieder falsch im Hinblick auf die TE, denn sie ist keine Jugendliche im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, auf das Du Dich hier beziehst.

Sie hat definitiven Anspruch auf den Mindestlohn und ist reguläre Arbeitnehmerin, wenn sie sich einen Job sucht. Allenfalls gäbe es Sonderregelungen, wenn sie studieren würde, aber auch Studierende haben Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von 8,84 €.

Wozu sind die Sternchen in Deinem Text?
 
Ich stelle mir die ganze Zeit die Frage, warum verkaufst du dich unter deinem WERT ? Zudem wird es dann so sein, das der Niedriglohnsektor immer präsent bleibt und es weiterhin Armut geschaffen wird. Denke auch mal an deine spätere Rente.


Die ist bei mir sowieso niedrig, weil ich in meiner Ausbildung nichts verdient habe, sondern dafür gezahlt habe und davor und danach ebenso nichts.

Es geht darum, überhaupt erstmal ein Einkommen zu bekommen und der Mindestlohn wird hier eben trotz Gesetz oft nicht gezahlt, so wie ich mich hier umhöre.
Ich kann nicht etwas durchsetzen, was mich nur selber in den Ruin treibt.

Ein Aufruf zu Massenpolitik lässt mich kalt. In diesem Falle geht man erstmal selber vor, bevor es hier um politische Weltbilder geht.

Weidebirke:
Leider wieder falsch im Hinblick auf die TE, denn sie ist keine Jugendliche im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, auf das Du Dich hier beziehst.

Ist so.

Sie hat definitiven Anspruch auf den Mindestlohn und ist reguläre Arbeitnehmerin, wenn sie sich einen Job sucht. Allenfalls gäbe es Sonderregelungen, wenn sie studieren würde, aber auch Studierende haben Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von 8,84 €.

Insoweit es kein Studentenpraktikum ist, eigentlich ja.

Wozu sind die Sternchen in Deinem Text?

Diese Art der Rechtschreibung ist mir auch neu.😕

Renasia:
Ich kann dir sagen bei genug Firmen passiert eben die gehaltserhöhung nicht.

Dann nimmt man eben, was man erstmal kriegen kann.
Ich hab hier Ausgaben, die meine Gesundheit betreffen. Das kann ich nicht aufschieben.
Zudem müssen Grundbedürfnisse gedeckt werden, was mit 194 Euro im Monat einfach kaum machbar ist.
Ich bin sogar letztens mit Krücken in die Schule als es geregnet hatte, weil mein einer Schuh kaputt war.
Immerhin sagen die Leute dann nicht, ich sehe nicht behindert aus.
 
Liebes Propellermaschine,

selbst piloten müssen meist ihre Ausbildung selber zahlen, trotzdem arbeiten sie danach nicht im niedriglohnsektor. Was hast du denn gelernt?


ich hatte wohl überlesen das sie eine Ausbildung hat.

Die sternchen hen wurden wohl irgendwie b3im kopieren von alleine eingefügt.


Wieso musst du selber für deine Gesundheit zahlen, warum übernimmt das nicht die Krankenkasse? Hast du mal gescha ut ob dir eine zuzahlungsbefreiung zustehst?

warum hast du nur 194€ zum Leben für Grundbedürfnisse? Selbst alg 2 u es- Rente sind ca 400€ zum Leben.
 

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