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Mindestlohn

  • Starter*in Starter*in propellerkind
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propellerkind

Gast
Hab da mal eine Frage.

Ich war jetzt wieder Schülerin, weil ich das Abi nachgeholt habe und daher war ich ja weder eine Studentin, noch Langzeitarbeitslose.

Nun ist es ja so, dass man als Langzeitarbeitslose oder für Schülerpraktika keinen Mindestlohn fordern darf.

Wie ist den das jetzt bei normalen Nebenjobs?
Grund ist, ich hätte einen Job in Aussicht und habe 8,50 verlangt, um auch die Fahrkarte rein zu kriegen (macht ja ansonsten keinen Sinn).

Meine Mutter meint, das sei zu viel.
Wie viel sollte ich den als unausgebildete Kraft max. verlangen?
Also die Fahrkarte würde mich schonmal um die 150 Euro im Monat kosten.
Mit 6 Euro pro stunde käme ich auf 960 Euro im Monat. Das wären dann 810 Euro mit Fahrtkosten.
Denkt ihr das Gehalt ist ok oder sollte ich noch weiter runter gehen?
Der Nettolohn kann noch nicht ausgerechnet werden.

Bitte bedenkt, dass ich auch 70GdB habe und daher bei der Arbeitssuche auch noch trotz besonderem Schutz etc. es schwerer habe und daher nicht alles wählen kann.
 

Hallo propellerkind,

schau mal hier: Mindestlohn. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Informiere dich doch einfach mal darüber, welche Löhne in deiner Region für den Job gezahlt werden, den du machen willst. Dann weißt du, wie viel du erwarten kannst.

Ich bin allgemein ein wenig irritiert. Du sagst, du hast das Abi nachgeholt, und sprichst von einem Nebenjob. Aber jetzt willst du mit 6 - 8,50 pro Stunde in einen 160-Stunden-pro-Monat-Beruf einsteigen? Ist das eine Überbrückungsphase?
 
Informiere dich doch einfach mal darüber, welche Löhne in deiner Region für den Job gezahlt werden, den du machen willst. Dann weißt du, wie viel du erwarten kannst.

Ich bin allgemein ein wenig irritiert. Du sagst, du hast das Abi nachgeholt, und sprichst von einem Nebenjob. Aber jetzt willst du mit 6 - 8,50 pro Stunde in einen 160-Stunden-pro-Monat-Beruf einsteigen? Ist das eine Überbrückungsphase?

Erwarten kann ich gar nichts. Ich bin ohne Berufsausbildung und daher habe ich auch theorethisch keine Rechte auf überhaupt einen Beruf. Einfach einen Beruf aussuchen geht nicht.
Mein ursprünglicher Beruf würde pi mal Daumen 12,5 - 14 als Stundenlohn bringen.
Diese Ausübung ist mir untersagt, da ich nur bis zum 3. Semester absolvieren durfte (private Lehrkoordination der Landesschulen).

Eine Berufsausbildung bzw. ein Studium sind für mich aufgrund meines Alters nicht vorgesehen.
Daher passe ich mich jetzt an den Niedriglohnsektor an.

Es ergibt sich allerdings die Problemkonstellation, dass ich deutsch bin, also kein türkisch oder polnisch kann, was viele aufgrund des hohen Ausländeranteils hier aber gerne sehen.
In den Bereichen wo ich eingesetzt werden kann, ist dies aber meistens von Bedeutung.
Das wären Kassentätigkeiten, Aushilfe in der Pflege und sonstige Aushilfejobs ohne Führerscheinnotwendigkeit und mit weniger als 15kg Tragebelastung.
 
Du solltest dich wirklich mal etwas darüber informieren. Der Mindestlohn liegt bei 8,84€ seit 2017.
Warum sollte dir der Mindestlohn in einem Nebenjob nicht zustehen?
Solange du nicht in deiner Arbeit irgendwie beeinträchtigt bist gibt es meines Wissens nach keinen Grund weniger zu zahlen. (Edit: Außer bei Ausbildungsverträgen, Praktika unter 3 Monaten, ...)
Es kommt natürlich darauf an in welcher Region du bist, aber ich habe für Nebenjobs (auch neben der Schule, also bis dato vollkommen unqualifiziert) immer mehr als den Mindestlohn bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum willst du weniger Geld haben..😕 Jeden steht der Mindestlohn zu , ob gelernt oder nicht gelernt. Und dem ist pure Ausnutzung und das solltest du nicht tun. Du wirst dich sonst immer unter deinem Wert verkaufen. Viel Erfolg .
 
Unter Mindestlohn solltest Du nicht arbeiten gehen und es wäre auch unzulässig von Arbeitgebern, weniger zu zahlen.

Dein Status als Schülerin hat damit nichts zu tun, denn Du bist volljährige Arbeitnehmerin.

Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (§ 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz). Das betrifft Jugendliche, welche noch nicht 18 Jahre alt sind.
Für Schüler die ein Schülerpraktikum machen, gilt der Mindestlohn wegen § 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht.
Für die Beschäftigung von Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt der ​
gesetzliche Mindestlohn
ab dem 01.01.2015.​

https://www.lohn-info.de/schueler.html
 
Eine Berufsausbildung bzw. ein Studium sind für mich aufgrund meines Alters nicht vorgesehen.
Daher passe ich mich jetzt an den Niedriglohnsektor an.

Tut mir leid, ich bin langsam. Ich versteh's immer noch nicht. Du hast doch geschrieben, dass du das Abi nachgeholt hast. Das heißt, du hast Zeit und Arbeit investiert, und du scheinst clever zu sein. Warum ist es jetzt aufgrund deines Alters vorgesehen, dass du in den Niedriglohnsektor einsteigst? In einen Aushilfsjob auf Mindestlohnbasis? Wer hat das für dich "vorgesehen"? Das Amt?
 
Amt und Mutter.

Ich sei zu alt, weil ich bald Kinder kriegen würde. Und auch so habe ich unter normalen Azubis nicht mehr viel verloren.

Das rechtliche Recht auf Mindestlohn habe ich.
Aber das Recht im Sinne von Qualität habe ich nicht.
Meine Mutter meinte auch, dass ich sozusagen als Langzeitarbeitslose gelte und wegen meiner fehlenden Berufserfahrung sollte ich lieber weniger verlangen.
Sie meinte bei einer Forderung auf 8,50 Euro hätte ich keine Chance.

Ich solle mich lieber für 5 - 6 Euro anbieten oder weniger und mehrere Jobs machen.
Das Problem liegt allerdings darin, dass ich ja kaum einen Job finde.
 
Ich sei zu alt, weil ich bald Kinder kriegen würde.
Wer sagt das? Auch deine Mutter?
Entspricht diese Einstellung denn überhaupt deinem eigenen Lebensentwurf? Bist du in einer festen Beziehung? Hast du vor, in nächster Zeit Kinder zu kriegen?

Und selbst wenn: Warum bist du deshalb verpflichtet, deine Arbeitskraft für 5 - 6 Euro pro Stunde anzubieten? Warum darfst du nach dem Abitur keine normale Ausbildung machen? Wegen deines Alters? So alt kannst du doch noch gar nicht sein, wenn deine Mutter der Meinung ist, dass du bald Kinder zu kriegen hast.



EDIT: Jetzt habe ich gerade den anderen Thread gesehen, den du eröffnet hast. Das erklärt einiges.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Arbeitgeber dich für weniger als den Mindestlohn anstellt, macht er sich strafbar. Dies gilt auch für Minijobs!

Also lass dich da von niemandem verunsichern.
 

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