Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Ob der Garten zur Mietsache gehört, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Entweder er durfte dieses "Privileg" entziehen oder eben nicht.
Wenn jetzt Nachforderungen kommen: im Zweifel muss der Vermieter dafür ein neues Verfahren bei Gericht einleiten, dass auch ihn selbst Geld kostet. Denn er weiss ja nicht, ob er gewinnt und er das Geld kriegt plus seine Anwaltskosten plus Gerichtskosten, oder ob er verliert. Dann kriegt er nichts und muss euch das Vorgenannte erstatten.
Fristlos kündigen ist nur in sehr engen Grenzen möglich im Mietrecht. Da muss eine gravierende Pflichtverletzung des Vermieters vorliegen. Da es hierfür keine Tabelle oder sowas gibt, ist immer unklar, ob ihr das durftet oder nicht, und ein Gericht entscheidet dann. So ist es ja offenbar auch abgelaufen.
Wenn jetzt Nachforderungen kommen: im Zweifel muss der Vermieter dafür ein neues Verfahren bei Gericht einleiten, dass auch ihn selbst Geld kostet. Denn er weiss ja nicht, ob er gewinnt und er das Geld kriegt plus seine Anwaltskosten plus Gerichtskosten, oder ob er verliert. Dann kriegt er nichts und muss euch das Vorgenannte erstatten.
Fristlos kündigen ist nur in sehr engen Grenzen möglich im Mietrecht. Da muss eine gravierende Pflichtverletzung des Vermieters vorliegen. Da es hierfür keine Tabelle oder sowas gibt, ist immer unklar, ob ihr das durftet oder nicht, und ein Gericht entscheidet dann. So ist es ja offenbar auch abgelaufen.