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Mietstreitigkeit treibt mich in den finanziellen Ruin + Panik

Ob der Garten zur Mietsache gehört, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Entweder er durfte dieses "Privileg" entziehen oder eben nicht.

Wenn jetzt Nachforderungen kommen: im Zweifel muss der Vermieter dafür ein neues Verfahren bei Gericht einleiten, dass auch ihn selbst Geld kostet. Denn er weiss ja nicht, ob er gewinnt und er das Geld kriegt plus seine Anwaltskosten plus Gerichtskosten, oder ob er verliert. Dann kriegt er nichts und muss euch das Vorgenannte erstatten.

Fristlos kündigen ist nur in sehr engen Grenzen möglich im Mietrecht. Da muss eine gravierende Pflichtverletzung des Vermieters vorliegen. Da es hierfür keine Tabelle oder sowas gibt, ist immer unklar, ob ihr das durftet oder nicht, und ein Gericht entscheidet dann. So ist es ja offenbar auch abgelaufen.
 
Der Anwalt hat uns tatsächlich darin bestärkt die fristlose Kündigung zu machen.

Und lüften bringt nichts bei einem Rohrbruch mit Abflussfliegen und nassen Wänden.

Aber der Vergleich ist durch. Also mal sehen was kommt….
 
Der Anwalt hat uns tatsächlich darin bestärkt die fristlose Kündigung zu machen.
Er hat doppelt verdient. Erst für die Klage des Vermieters (oder eurer Klage, das ist egal) und dann nochmal für den Vergleich. Da kann eine Einigungsgebühr abgerechnet werden.

Ich kann nur Empfehlen, in den Mieterverein einzutreten. Die begleiten so etwas von Anfang an. Und wenn du dann einen Anwalt benötigst, kannst du diesem die Schreiben des MV geben, und er muss das nur abtippen und einen Antrag bei Gericht stellen.

Wenn schon hundert Sachen passiert sind, kann der MV das kaum noch nachvollziehen. Und dann muss er mit den Fehlern umgehen, die ihr zwischenzeitlich gemacht habt, und das macht es kompliziert.
 
Fristlos kündigen ist nur in sehr engen Grenzen möglich im Mietrecht. Da muss eine gravierende Pflichtverletzung des Vermieters vorliegen.
Lag ja vor.
Bei starkem Schimmelbefall habe ich IMMER das Recht, fristlos zu kündigen wenn ich vorher ausreichend Fristen gesetzt hatte und die Situation entsprechend anmahnte.

Da es hierfür keine Tabelle oder sowas gibt, ist immer unklar, ob ihr das durftet oder nicht, und ein Gericht entscheidet dann. So ist es ja offenbar auch abgelaufen.
Inwiefern hatte das Gericht ein Problem mit der fristlosen Kündigung?
 
Das ist halt die Frage. Wenn der Anwalt glaubt, man sei zur fristlosen Kündigung berechtigt, braucht es eigentlich keinen Vergleich. Man wartet auf das Urteil und fertig.
Aber dann müsstest du argumentieren können, dass es einen Vergleich wegen dieser fristlosen Kündigung gab.
Die Gerichte kommen andauernd mit Vergleichen, obwohl die einzelnen immer denken sie seien im Recht. 🤷‍♂️
 
Ich habe mich so langsam beruhigt… Habe mit einem anderen Anwalt gesprochen - dieser hat das ProBono gemacht. Er meint ich soll mir keine Sorgen machen. Einfach die Forderung ab dem 16.12.2024 nicht zahlen und das davor schon.

Er meint der Vergleich geht in beide Richtungen. Wenn jetzt was „passieren sollte“ - von der Vermieterseite aus - müsste der Vermieter alles beweisen - weil er will ja was über den Vergleich hinaus.

Er sagte, entscheidend ist das im Vergleich steht - das im FAlle des Widerrufs entschieden werden müsste - ob die fristlose Kündigung wirksam sei. Die Gegenseite hat mit Nutzungsausfall gerechnet, ging also von einem beendeten Mietverhältnis aus.
 

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X Ich weiß nicht mehr weiter, würde mich über ein paar Ratschläge freuen Finanzen 14

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