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Mietsicherheit etc.

Hallo Dany777,

....
Als Geringverdienende/r kannst Du Dir beim Wohnungsamt Deiner Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein ausstellen lassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

Mit dem WBS kannst Du eine "Sozialwohnung" anmieten, für die Du keine Mietkaution hinterlegen musst. Die von Dir zu zahlende Miete für eine Sozialwohnung ist niedrig, da die Wohnung zusätzlich mit öffentlichen Mittel gefördert wird.

....
LG

Maliza

Auch für Sozialwohnungen wird die übliche Kaution von drei Monatskaltmieten fällig.
 
Auch für Sozialwohnungen wird die übliche Kaution von drei Monatskaltmieten fällig.


Richtig.

Aber es gibt auch ein Sahnehäubchen. Z.B. im hiesigen Bereich machen die Wohnungsgesellschaften in diesen Fällen keine Schufaabfrage bzw. die Anmietung nicht vom Ergebnis dieser Anfrage abhängig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch für Sozialwohnungen wird die übliche Kaution von drei Monatskaltmieten fällig.

Da bei Sozialwohnungen zwar eine Kaution verlangt werden darf, diese aber nicht für den Ausgleich von Mietrückständen und/oder Betriebskostenrückständen verwendet werden darf, wird häufig auf die Kaution verzichtet. Der Vermieter erhält für den Fall, dass der Mieter zahlungsunfähig wird, ein Umlageausfallwagnis.Wird vom Vermieter einer Sozialwohnung eine Kaution verlangt, darf diese nur mit den Kosten, die eventuell aus, durch den Mieter zu verantwortende Schäden an der Wohnung entstanden sind, verrechnet werden.
 
Richtig.

Aber es gibt auch ein Sahnehäubchen. Z.B. im hiesigen Bereich machen die Wohnungsgesellschaften in diesen Fällen keine Schufaabfrage bzw. die Anmietung nicht vom Ergebnis dieser Anfrage abhängig.

Wir schon 🙂

<--- (Angestellt in einem großen WU)
 
Da bei Sozialwohnungen zwar eine Kaution verlangt werden darf, diese aber nicht für den Ausgleich von Mietrückständen und/oder Betriebskostenrückständen verwendet werden darf, wird häufig auf die Kaution verzichtet. Der Vermieter erhält für den Fall, dass der Mieter zahlungsunfähig wird, ein Umlageausfallwagnis.Wird vom Vermieter einer Sozialwohnung eine Kaution verlangt, darf diese nur mit den Kosten, die eventuell aus, durch den Mieter zu verantwortende Schäden an der Wohnung entstanden sind, verrechnet werden.

Ich habe in 20 Jahren im Job noch nicht erlebt, das aus den o.g. Gründen auf eine Kaution verzichtet wurde. Der Vermieter wäre ja schön blöd. Schäden können immer entstehen 🙂
 
Ich habe in 20 Jahren im Job noch nicht erlebt, das aus den o.g. Gründen auf eine Kaution verzichtet wurde. Der Vermieter wäre ja schön blöd. Schäden können immer entstehen 🙂

Ich habe, im Rahmen meiner siebenjährigen Tätigkeit in einer Branche, die Du im weitesten Sinne dem öffentlichen Dienst zuordnen kannst, mit mehreren großen WBG's zusammengearbeitet. Es war nicht selten so, dass auf die Hinterlegung einer Kaution bei der Vermietung von Sozialwohnungen verzichtet hat. Da ich damals im Bereich der Forderungsverfolgung tätig war, hatte ich meistens mit einer Klientel zu tun, bei der es sinnvoll gewesen wäre, auf eine Barsicherheitsleistung zu bestehen.
 

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