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Mietsicherheit etc.

D

Dany777

Gast
Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage...ich möchte gerne demnächst ausziehen und bin noch in der Ausbildung. Ich bin 20 Jahre alt und bekomme Netto 410 € und könnte mir also nich mal eben eine Mietkaution leisten.
Stimmt es das das Amt für Wohnungswesen die Mietsicherheit zahlt?
Würde mich riesig über ein paar Informationen freuen!!!
Liebe Grüße, Dany
 
Hallo Dany.... 🙂


Also da du in einer Ausbildung bist gibt es da sicherlich eine Behörde die dir diese Beträge zumindest auf Darlehensbasis vorrausstrecken werden...

Welches Amt das nun genau übernimmt kann ich dir leider nicht sagen,aber informiere dich am besten einmal bei deiner zuständigen Arbeitsagentur,die haben da mit Sicherheit was parat.

Notfalls könnte ich mir auch gut vorstellen dass die ARGE dir diese Beträge zahlt.


Liebe Grüße


Chaky
 
Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage...ich möchte gerne demnächst ausziehen und bin noch in der Ausbildung. Ich bin 20 Jahre alt und bekomme Netto 410 € und könnte mir also nich mal eben eine Mietkaution leisten.
Stimmt es das das Amt für Wohnungswesen die Mietsicherheit zahlt?
Würde mich riesig über ein paar Informationen freuen!!!
Liebe Grüße, Dany

Erst einmal sind deine sorgeverpflichteten Eltern zuständig für eine
etwaige Zahlung ---(---> Unterhalt ) und nicht etwa der Staat mit seinen
Steuergeldern.
Deine Eltern können aber von dir verlangen, dass du deine Ausbildung
bei ihnen zu Hause zu Ende bringst.

Das Thema hatten wir hier schon des öfteren. Einfach mal unter
der Suchefunktion nachsehen, um dann anschließend dort
die Kommentare dort lesen.

Mit freundl. Gruß

Aller-Herzlichst

Germ
 
Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage...ich möchte gerne demnächst ausziehen und bin noch in der Ausbildung. Ich bin 20 Jahre alt und bekomme Netto 410 € und könnte mir also nich mal eben eine Mietkaution leisten.
Stimmt es das das Amt für Wohnungswesen die Mietsicherheit zahlt?
Würde mich riesig über ein paar Informationen freuen!!!
Liebe Grüße, Dany

Das Amt für Wohnungswesen zahlt sie mit Sicherheit nicht!

Käme nur ARGE oder Sozialamt in Frage, falls überhaupt Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.
 
Hallo Dany777,

ich nehme mal an, dass Du Dir auch über die Finanzierung der Mietzahlungen, Nebenkosten und übrigen Lebenshaltungskosten Gedanken gemacht hast.
Vielleicht sind Deine Eltern ja mit Deinem Auszug einverstanden und werden Dein Einkommen durch freiwillige Unterhaltszahlungen aufstocken.

Als Geringverdienende/r kannst Du Dir beim Wohnungsamt Deiner Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein ausstellen lassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

Mit dem WBS kannst Du eine "Sozialwohnung" anmieten, für die Du keine Mietkaution hinterlegen musst. Die von Dir zu zahlende Miete für eine Sozialwohnung ist niedrig, da die Wohnung zusätzlich mit öffentlichen Mittel gefördert wird.

Das Wohnungsamt wird einen Einkommensnachweis (z.B. Ausbildungsvertrag) von Dir sehen wollen.

LG

Maliza
 
Hallo Dany777,

Als Geringverdienende/r kannst Du Dir beim Wohnungsamt Deiner Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein ausstellen lassen.

Wohnberechtigungsschein – Wikipedia

Mit dem WBS kannst Du eine "Sozialwohnung" anmieten, für die Du keine Mietkaution hinterlegen musst. Die von Dir zu zahlende Miete für eine Sozialwohnung ist niedrig, da die Wohnung zusätzlich mit öffentlichen Mittel gefördert wird.


Maliza

Alles schön und gut.

Kommt darauf an, in welcher Gegend der BRD der TE lebt.

Im hiesigen Bereich werden pro Jahr 2.400 Sozialwohnungen vermittelt. Aber es gibt 25.000 registrierte Bewerber.

Das nutzt alles nur etwas sofern es dort in diesem Bereich leerstehende Sozialwohnungen gibt.
 
Erst einmal sind deine sorgeverpflichteten Eltern zuständig für eine
etwaige Zahlung ---(---> Unterhalt ) und nicht etwa der Staat mit seinen
Steuergeldern.
Deine Eltern können aber von dir verlangen, dass du deine Ausbildung
bei ihnen zu Hause zu Ende bringst.

Das Thema hatten wir hier schon des öfteren. Einfach mal unter
der Suchefunktion nachsehen, um dann anschließend dort
die Kommentare dort lesen.

Mit freundl. Gruß

Aller-Herzlichst

Germ



Also liebe Germ deine überspitzten Kommentare hier sind ja eine Sache,jedoch ne völlig andere aber ist deine Art und Weise wie du das formulierst... :mad:

Wenn du hier schon groß von "Steuergelder" redest und dass sie doch besser ihre Ausbildung zuhause machen soll,dann fang bei solchen Menschen an die unbehelligt ohne einen Finger krumm zu machen selbst vom Staat leben-ohne Skrupel....

Sie jedoch arbeitet wenigstens und zahlt demnach auch schon Steuern,auch wenns nicht viele sein mögen,aber sie tut es.

Und ich denke du hast nicht das Recht hier groß den Hafen aufzumachen-wenn ihr das Geld rechtlich zusteht soll sie es tun!

Zudem solltest du mal bedenken dass nicht jedes Kind noch bis 30 zuhause leben will-es gibt auch Menschen die wollen irgendwann mal ihre eigenen 4 Wände haben!


Sorry an die anderen aber das wollte ich jetzt nicht so unkommentiert lassen... :mad:


Liebe Grüße


Chaky
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nutzt alles nur etwas sofern es dort in diesem Bereich leerstehende Sozialwohnungen gibt.

Das ist schon richtig. Dehalb würde ich mich, anstelle des/ der TE, auch nicht darauf verlassen, dass mich das Wohnungsamt mit Angeboten überhäuft, sondern selber initiativ werden. Die meisten größeren Wohnungsbaugesellschaften bieten auch Sozialwohnungen zur Miete an, die nicht über das Wohnungsamt vermittelt werden. Es schadet nicht, wenn der/ die TE die WBG's abtelefoniert und sich dort zunächst mal auf die Interessentenlisten setzen lässt.
 
Erst einmal sind deine sorgeverpflichteten Eltern zuständig für eine
etwaige Zahlung ---(---> Unterhalt ) und nicht etwa der Staat mit seinen
Steuergeldern.
Deine Eltern können aber von dir verlangen, dass du deine Ausbildung
bei ihnen zu Hause zu Ende bringst.

Das Thema hatten wir hier schon des öfteren. Einfach mal unter
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die Kommentare dort lesen.

Mit freundl. Gruß

Aller-Herzlichst

Germ


Wieso verlangen Sie, dass die TE auf ihr zustehende Rechte verzichten soll?

Ich finde das etwas daneben und auch rechtsfeindlich.

Eine etwas altbackene Les- und Denkart.
 
Das ist schon richtig. Dehalb würde ich mich, anstelle des/ der TE, auch nicht darauf verlassen, dass mich das Wohnungsamt mit Angeboten überhäuft, sondern selber initiativ werden. Die meisten größeren Wohnungsbaugesellschaften bieten auch Sozialwohnungen zur Miete an, die nicht über das Wohnungsamt vermittelt werden. Es schadet nicht, wenn der/ die TE die WBG's abtelefoniert und sich dort zunächst mal auf die Interessentenlisten setzen lässt.


Stimmt. Das war irgendwo meine versteckte Intention.

Aber hier ist ein Merkblatt zur Registrierung und Vermittlung. Da es sich nach einem Bundesgesetz dem WoFG richtet, dürfte es inhaltlich überall ziemlich gleich sein:

http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Infoblatt Vermittlung.pdf
 

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