Hallo zusammen,
folgendes Problem ist unserer WG aufgetreten:
Vor gut einem Jahr wurde unser Durchlauferhitzer repariert. Seit dieser Zeit haben wir einen neuen Vermieter wie auch eine neue Hausverwaltung bekommen. Nun ist unser Durchlauferhitzer wieder defekt. Nun beruft sich die neue Hausverwaltung auf §5 Absatz 9:
"Ist der Durchlauferhitzer oder Boiler zur Warmwasserversorgung oder/und separate Etagenheizung in der Wohnung vorhanden, so trägt der Mieter gemäß Anlage zu §27 Zweite Berechnungsverordnung sämtliche Betriebs-, Wartungs- und Reinigungskosten. Die Wartung und Reinigung erfolgen jährlich."
Kann mir jemand genaue Gesetzesteile nennen auf die ich mich berufen kann, das (was ich schon herausgefunden habe) der Vermieter verpflichtet ist eine ordnungsgemäße Warmwasserversorgung zu gewährleisten ? Denn wenn ich meinem Vermieter einen Brief aufsetze, dann soll er gleich merken, wen er sich gerade zum Feinde macht ;P
Danke für jede Hilfe
Axel