Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mietrecht

  • Starter*in Starter*in sabrina21
  • Datum Start Datum Start
Carli meinte:
Hier geht es um MÄNGEL, d.h. wenn vorher WW da war, dass dann ausfällt ist es ein Mangel. War von vorneherein keins da, gilt oben genanntes. 🙂.

Du wirst keinen Paragraphen finden der aussagt, dass der Vermieter verpflichtet ist warmes Wasser in der Küche zur Verfügung zu stellen, wenn vor Anmietung keins vorhanden war glaub mir.

Stimme zu.

Es ist so wie es ist.

Schaffen Sie sich einen billigen Boiler an und fertig ist der Lack.
 

Hallo Macho1234,

schau mal hier: Mietrecht. Hier findest du vielleicht was du suchst.

hallo,

war heute im baumarkt und hab mich über die preise von solchen untertischgeräten informiert. ihr habt recht, das gerät selbst ist nicht teuer. ABER: die neue wasserarmatur, die ich EXTRA kaufen muss, um so ein ding überhaupt zu benutzen ist teuer und kostet im billigsten fall 60 euro. UND: die arbeitskosten für einen fachmann, der das ganze anschließt, sind auch nicht ohne. man kann sich das ding nämlich nicht einfach in die küche stellen und los gehts.

wollte ich nur mal so gesagt haben.

viele grüße aus dortmund

sabrina
 
sabrina21 meinte:
hallo,

war heute im baumarkt und hab mich über die preise von solchen untertischgeräten informiert. ihr habt recht, das gerät selbst ist nicht teuer. ABER: die neue wasserarmatur, die ich EXTRA kaufen muss, um so ein ding überhaupt zu benutzen ist teuer und kostet im billigsten fall 60 euro. UND: die arbeitskosten für einen fachmann, der das ganze anschließt, sind auch nicht ohne. man kann sich das ding nämlich nicht einfach in die küche stellen und los gehts.

wollte ich nur mal so gesagt haben.

viele grüße aus dortmund

sabrina

Hast Du keine Bekannten, die so was können oder die jemanden kennen, der so was kann? Oder frage mal den Vermieter ob er jemanden kennt, der sowas macht. Der hat doch sicherlich mal eine Reparatur am Haus.

Bei ALDI gabs diese Mischbatterien vor einiger Zeit für 16 €. Oder frage mal einen Monteur, ob er so etwas nach Feierabend macht.
 
Hallo zusammen,
folgendes Problem ist unserer WG aufgetreten:
Vor gut einem Jahr wurde unser Durchlauferhitzer repariert. Seit dieser Zeit haben wir einen neuen Vermieter wie auch eine neue Hausverwaltung bekommen. Nun ist unser Durchlauferhitzer wieder defekt. Nun beruft sich die neue Hausverwaltung auf §5 Absatz 9:
"Ist der Durchlauferhitzer oder Boiler zur Warmwasserversorgung oder/und separate Etagenheizung in der Wohnung vorhanden, so trägt der Mieter gemäß Anlage zu §27 Zweite Berechnungsverordnung sämtliche Betriebs-, Wartungs- und Reinigungskosten. Die Wartung und Reinigung erfolgen jährlich."

Kann mir jemand genaue Gesetzesteile nennen auf die ich mich berufen kann, das (was ich schon herausgefunden habe) der Vermieter verpflichtet ist eine ordnungsgemäße Warmwasserversorgung zu gewährleisten ? Denn wenn ich meinem Vermieter einen Brief aufsetze, dann soll er gleich merken, wen er sich gerade zum Feinde macht ;P

Danke für jede Hilfe
Axel
 
Was ist das denn bitte ?
...... dann soll er gleich merken, wen er sich gerade zum Feinde macht ;P ..........
Sie sind Mieter und kein Eigentümer, richtig oder falsch ?
Sie sollten sich schämen so einen Unsinn zu schreiben und andere Mieter noch zu erheitern so schwachsinnig zu argumentieren. Als Vermieter habe ich mehr Kosten und Verpflichtungen als all die Menschen die nichts erschaffen haben ! Ich habe Mieter, die schon über 40 Jahre in einer Wohnung leben und die noch nie, ich betone, noch niemals einen Anspruch an mich erhoben haben. Geht etwas kaputt dann müssen Sie das eben zahlen. Und kommen sie mir nicht mit "Heizung o.ä., ich rede hier von Armaturen, Boiler u.a..

MfG

Hallo zusammen,
folgendes Problem ist unserer WG aufgetreten:
Vor gut einem Jahr wurde unser Durchlauferhitzer repariert. Seit dieser Zeit haben wir einen neuen Vermieter wie auch eine neue Hausverwaltung bekommen. Nun ist unser Durchlauferhitzer wieder defekt. Nun beruft sich die neue Hausverwaltung auf §5 Absatz 9:
"Ist der Durchlauferhitzer oder Boiler zur Warmwasserversorgung oder/und separate Etagenheizung in der Wohnung vorhanden, so trägt der Mieter gemäß Anlage zu §27 Zweite Berechnungsverordnung sämtliche Betriebs-, Wartungs- und Reinigungskosten. Die Wartung und Reinigung erfolgen jährlich."

Kann mir jemand genaue Gesetzesteile nennen auf die ich mich berufen kann, das (was ich schon herausgefunden habe) der Vermieter verpflichtet ist eine ordnungsgemäße Warmwasserversorgung zu gewährleisten ? Denn wenn ich meinem Vermieter einen Brief aufsetze, dann soll er gleich merken, wen er sich gerade zum Feinde macht ;P

Danke für jede Hilfe
Axel
 
Ich frag mich echt immer wieder, was es bringen soll, diese uralten Threads wieder auszugraben... 🙄

Und der überaus sympathische Gast-Vermieter von 08:42 und 08.51 Uhr gibt mir doch wieder Grund zur Freude, dass ich ihm und seinen ähnlich geldgierigen Gesinnungsgenossen entkommen bin und im Eigentum wohne. :mad:
 
Ich frag mich echt immer wieder, was es bringen soll, diese uralten Threads wieder auszugraben... 🙄

Und der überaus sympathische Gast-Vermieter von 08:42 und 08.51 Uhr gibt mir doch wieder Grund zur Freude, dass ich ihm und seinen ähnlich geldgierigen Gesinnungsgenossen entkommen bin und im Eigentum wohne. :mad:


nanana..schmeiß nicht alle Vermieter in einen Topf 😉

außerdem denk ich, dass es immer drauf ankommt, was im Mietvertrag geregelt ist. Viele Vermieter sagen, Reparaturen in Höhe von xyz € im Jahr hat der Mieter selber zu tragen. So hatte es eine Freundin von mir im Mietvertrag.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben