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Mietrecht

Ich hätte schon längs versucht die Miete am Monatsanfang zu zahlen, aber bisher mußte ich die Gerichtskosten für die Insolvenz aus selbständiger Tätigkeit, abstottern, während der Insolvenz hatte ich nur einen gesetzlichen Selbsterhalt zur Verfügung , alles was drüber war, wurde vom Insolvenzverwalter einbehalten, da ich aber nur eine kleine Rente hatte und habe , war nichts drüber, die Gerichtskosten wurden im laufenden Verfahren gestundet und mußten jetzt abgezahlt werden in Raten. Die Miete war nicht aufgeführt in der Gläubigerliste, weil die Miete trotz allem gezahlt werden muß und deswegen habe ich 2008 mit der Vermieterin gesprochen und sie hat zugestimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Benjamin,

schau mal hier: Mietrecht. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wenn man nicht im Rückstand ist, sondern nur im Nachhinein statt im Voraus zahlt, dann sehe ich da kein Problem. Irgendwann sind auch die Schulden wieder weniger, sodaß man wieder im Voraus zahlen kann. Verstehe das Problem vom Vermieter nicht wirklich. Ohne Rückstand kann einem im Prinzip nichts passieren. Selbst eine Kündigung wäre nicht gerechtfertigt.
 
In allen gängigen Mietverträgen steht , dass die Miete bis zum dritten Werktag am Anfang des Monats gezahlt werden muss .
Da die Threadstellerin sich die Zustimmung zur Zahlung der Miete am Ende des Monats nicht hat schriftlich geben lassen, ist sie im Verzug.
Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht , sodass auch die jahrelange Duldung, nichts daran ändert.
 
liebe/r benjamin

wenn du keinen beweis hast - sprich irgendwas schriftliches - sieht es nicht so gut aus. gewohnheitsrecht gibts beim vermieten nicht, d.h. der vermieter kann es jahrelang "ok" finden, dass du zum ende des monats bezahlst, und dann plötzlich und mit recht auf pünktlicher zahlung zum monatsanfang bestehen.

an deiner stelle würde ich das gespräch suchen, explizit die situation schildern. normalerweise sind vermieter froh, gute mieter zu haben die keine probleme machen, und kommen einem entegen.
 

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