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Mietrecht

Benjamin

Mitglied
ich bin Witwe, habe ab 2008 Berufsunfähigkeitsrente bekommen, von da an , da die Rente rückwirkend für den laufenden Monat bezahlt wird, das arbeitsamt sofort nach Bescheid sämtliche Zahlungen eingestellt hat, war ein ein monat nicht in der Lage die Miete zu zahlen, da habe ich mit meinem Vermieter gesprochen, ob ich die Miete, wie die Rente rückwirkend am Ende des Monats für den laufenden Monat überweisen kann, er war mit einverstanden und so zahle ich die Miete weiter, da ich ja nur Rente beziehe.
2011 mußte ich Privatinsolvenz einreichen (aus meiner Selbständigkeit heraus), 2017 habe ich die restschuldbefreiung erhalten, fällt die Miete auch drunter oder nicht. Bis jetzt habe ich die Gerichtskosten abgezahlt, weil ich ja Rentner bin, meine altersrente ist gekürzt, weil ich vorher Berufsunfähigkeitsrente bezogen habe und da bleibt die höhe der Altersrente gleich Und dadurch habe ich keine Rücklagen. Jetzt schreibt mir der Mieter ich bin mit der laufenden Miete im Rückstand, obwohl ich die schon mit Einverständnis seit 2008 so zahle, ich kann das nicht, zwei Mieten in einem Monat zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Benjamin,

schau mal hier: Mietrecht. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hm hast du beim Vermieter rückgefragt ? Also das du die Zahlung seit über 10 Jahren so leistest mit Einverständnis und ggf. Belege das dem so ist ? Oder gab es einen Vermieterwechsel ?
Ich meine wenn du seit über 10 Jahren eine vereinbarte Mietzahlung hast ist das ja schon komisch wenn es mit einem Mal falsch sein sollte.
 
Nein,der Vermieter ist der gleiche, bloß jetzt hat sie Zeit sich solche Sachen auszudenken, sie ist jetzt in Rente , ihr Mann ist Alkoholiker und macht stets und ständig Krawall und so kann sie ihren ganzen Zoff rauslassen, sie sind beide auf Krawall gebürstet. Mit der Mietzahlung, die Vereinbarungen habe ich zwar nicht schriftlich, aber mündlich ist wie schriftlich, aber die Zahlungen kann ich lt. Konto so nachweisen für die ganzen Jahre von 2008 an,. Ich habe manchmal das Gefühl, dass sie uns loswerden will, bloß sie würde keinen anderen Mieter finden, der bei ihrem Mann und unter ihr wohnen möchte und die ständigen Pöpeleien ertragen würde, ichwürde auch ausziehen, so schwer es mir auch fällt, denn seit 1972 wohne ich hier, aber es gibt ja keine Wohnungen , ich suche ja schon ständig. Jetzt mache ich meine Tür zu und ansonsten gehe ich ihnen aus den Weg, das mache ich schon lange so, besonders seit ihr Mann auch in Rente ist.
 
Das ist quasi zum Gewohnheitsrecht geworden. Sie kann dir gar nichts wollen. Im Fall der Fälle würde man dir glauben, da du dies seit vielen Jahren so tust und nie schriftlich beanstandet wurde.

Ich bin allerdings leider zu wenig Jurist um beurteilen zu können, ob deine Vermieterin die Möglichkeit hat dies von nun an zu widerrufen. Ich könnte mir vorstellen das dies möglich ist. In deinem Mietvertrag steht sicherlich auch die vereinbarte Zahlung im Voraus.

Ich verstehe allerdings auch nicht, weshalb es dir seit vielen Jahren nicht möglich ist, €10 monatlich zur Seite zu legen um die Miete irgendwann wieder pünktlich zu bezahlen. Für andere Dinge sparst du sicherlich doch auch hier und da.
 
Achso ok wenn es die gleiche Vermieterin ist,dann kann ja nichts untergegangen sein.
Wenn mit der Dame nicht zu reden ist (zumindest liest es sich so) würde ich mir evtl. Unterstützung bei Mieterbund holen wenn das eine Option für dich ist. Zumindest hab ich persönlich mit denen gute Erfahrung gemacht.
Wenn du eh schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung bist. Klar,die findet sich nicht so schnell erst recht wenn man nicht viel ausgeben kann und natürlich fällt es schwer umzuziehen wenn man so lange dort wohnt. Aber auf Dauer so eine eher ungesunde Situation ist ja auch nichts.

Ob die Vermieterin rechtlich Hand und Fuß hat,von jetzt auf gleich spontan zu sagen "das gilt jetzt nicht mehr" wüsste ich auch nicht. Aber ich glaub wenn dann müsste sie dies begründen. Erst recht wenn die Vereinbarung so viele Jahre besteht und es nie Probleme gab.
Bin mir nicht sicher,weshalb ich dir da entweder den Mieterbund oder eine ähnliche Beratungsstelle ans Herz legen würde.
 
Da es nichts schriftliches gibt, hat der Vermieter recht.
Sollte sogar noch zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Miete fehlen, ermächtigt das den Vermieter zur fristlosen Kündigung!
Ich würde den Vorschlag von „Portion Control“ zustimmen und mit dem Vermieter einen Ratenvertrag zur Zahlung der ausstehenden Miete vereinbaren.
Und wenn es nur 10-20 Euro im Monat sind.
Diesen Ratenvertrag unbedingt schriftlich formulieren .
Dann ist die Sache vom Tisch und der Vermieter kann keinen Druck mehr ausüben!!
 

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