ich bin Witwe, habe ab 2008 Berufsunfähigkeitsrente bekommen, von da an , da die Rente rückwirkend für den laufenden Monat bezahlt wird, das arbeitsamt sofort nach Bescheid sämtliche Zahlungen eingestellt hat, war ein ein monat nicht in der Lage die Miete zu zahlen, da habe ich mit meinem Vermieter gesprochen, ob ich die Miete, wie die Rente rückwirkend am Ende des Monats für den laufenden Monat überweisen kann, er war mit einverstanden und so zahle ich die Miete weiter, da ich ja nur Rente beziehe.
2011 mußte ich Privatinsolvenz einreichen (aus meiner Selbständigkeit heraus), 2017 habe ich die restschuldbefreiung erhalten, fällt die Miete auch drunter oder nicht. Bis jetzt habe ich die Gerichtskosten abgezahlt, weil ich ja Rentner bin, meine altersrente ist gekürzt, weil ich vorher Berufsunfähigkeitsrente bezogen habe und da bleibt die höhe der Altersrente gleich Und dadurch habe ich keine Rücklagen. Jetzt schreibt mir der Mieter ich bin mit der laufenden Miete im Rückstand, obwohl ich die schon mit Einverständnis seit 2008 so zahle, ich kann das nicht, zwei Mieten in einem Monat zahlen.
2011 mußte ich Privatinsolvenz einreichen (aus meiner Selbständigkeit heraus), 2017 habe ich die restschuldbefreiung erhalten, fällt die Miete auch drunter oder nicht. Bis jetzt habe ich die Gerichtskosten abgezahlt, weil ich ja Rentner bin, meine altersrente ist gekürzt, weil ich vorher Berufsunfähigkeitsrente bezogen habe und da bleibt die höhe der Altersrente gleich Und dadurch habe ich keine Rücklagen. Jetzt schreibt mir der Mieter ich bin mit der laufenden Miete im Rückstand, obwohl ich die schon mit Einverständnis seit 2008 so zahle, ich kann das nicht, zwei Mieten in einem Monat zahlen.
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