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Mietminderung

  • Starter*in Starter*in lumiere_de_ciel
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L

lumiere_de_ciel

Gast
Hallo

Hat jemand von euch eine Ahnung um wie viel man die Miete nach Ankündigung und Fristsetzung mindern kann wenn man kein heisses Wasser hat ?
Die Heizung ist auch betroffen aber noch brauchen wir sie ja nicht aber wenn es weiter so kalt bleibt dann ........

Es ist mittlerweile das 6 oder 7 Mal innerhalb der 3 Jahre wo wir hier wohnen das die Gastherme nicht funktioniert .....einmal im Winter über eine Woche nicht.

Der Vermieter sagte gestern er meldet sich doch nichts kam und heute ist er seltsamerweise nicht erreichbar ........


lg Olive
 

Hallo lumiere_de_ciel,

schau mal hier: Mietminderung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo

Hat jemand von euch eine Ahnung


lg Olive

Hallo schwarze olive,

ein wenig Ahnung habe ich schon🙂

Folgende Vorgehensweise:

1. Vermieter anschreiben, Mangel nennen und zur Behebung auffordern. Fristsetzung eine Woche.

2. Falls Vermieter nicht reagiert, Nachfrist von ein paar Tagen setzen. Die Fristen zu 1. und 2. kalendarisch genau bestimmen, dann ist er nämlich ab dem genanneten Datum im Verzug.

3. Wenn alles nichts fruchtet, Mietminderung um 15 % möglich.

Alternative:

1. Wie oben.

2. Bei Setzen der Nachfrist Kostenvoranschlag (Kopie) eines geeigneten Betriebes vorlegen und Hinweisen, dass bei nicht erfolgter Reparatur die Reparatur selbst vorgenommen wird und der Betrag mit der künftigen Miete verrechnet wird.

Ich weise hin, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung im Sinne der dazu gültigen Rechtsvorschriften, wie z.B. das Rechtsberatungsgesetz, handelt.

Viele Grüße

Thomas
 
Hallo


@ Thomas

Danke dir hab den Brief geschrieben werd ihn morgen zu Post tragen und per Einschreiben abschicken .........


habe heut einige Male versucht den guten Mann zu erreichen .........nix


lg von einer müffelnden Olive die nun zu den Nachbarn geht um sich heisses wasser in Eimern zu holen
 
Hallo schwarze olive,

danke für Dein feed-back.

Sagst mir mal bei Gelegenheit Bescheid, ob es was gebracht hat.

LG thomas
 
Hallo

Hat jemand von euch eine Ahnung um wie viel man die Miete nach Ankündigung und Fristsetzung mindern kann wenn man kein heisses Wasser hat ?
Die Heizung ist auch betroffen aber noch brauchen wir sie ja nicht aber wenn es weiter so kalt bleibt dann ........

Es ist mittlerweile das 6 oder 7 Mal innerhalb der 3 Jahre wo wir hier wohnen das die Gastherme nicht funktioniert .....einmal im Winter über eine Woche nicht.

Der Vermieter sagte gestern er meldet sich doch nichts kam und heute ist er seltsamerweise nicht erreichbar ........


lg Olive
Hallo,
schau mal bei Google vorbei und gebe den §§ 536ff BGB ein , da findes du alles ;-) Grundsätzlich ist bei Mängel dem Vermieter eine Frist von 1.Monat zu setzen , um eine Bemänmgelung zu beseitigen - nicht so wie Herr Störer es meint - und eine Mietminderung in Höhe von 15 % ist ganz schön übertrieben :-(( Im übrigen bin ich selber Mitglied beim Mieterbund und habe vor 3jahren einmal 3.Monatelang keine Heizung gehabt und durfte Max.ohne weiteres 10 % abziehen . Jedenfalls muss der Vermieter angeschrieben werden und zwar per Einschreiben/Rückschein . Eine Kürzung der Miete kann erst zum 01.10.2006 vorgenommen werden und ist solange zu kürzen bis der Schaden 100% behoben ist .
 
Hallo,
schau mal bei Google vorbei und gebe den §§ 536ff BGB ein , da findes du alles ;-) Grundsätzlich ist bei Mängel dem Vermieter eine Frist von 1.Monat zu setzen , um eine Bemänmgelung zu beseitigen - nicht so wie Herr Störer es meint - und eine Mietminderung in Höhe von 15 % ist ganz schön übertrieben :-(( Im übrigen bin ich selber Mitglied beim Mieterbund und habe vor 3jahren einmal 3.Monatelang keine Heizung gehabt und durfte Max.ohne weiteres 10 % abziehen . Jedenfalls muss der Vermieter angeschrieben werden und zwar per Einschreiben/Rückschein . Eine Kürzung der Miete kann erst zum 01.10.2006 vorgenommen werden und ist solange zu kürzen bis der Schaden 100% behoben ist .


Der Herr Störer weiß leider von amtswegen über diese Dinge Bescheid, und hat Bescheid zu wissen, da dieses Amt in dem er tätig ist, selber eine Mieterberatungsstelle betreibt und der Herr Störer viele Verantwortlichkeiten hat. Und es ist dabei zu beachten, dass sich die Rechtsprechung in den letzten 3 Jahren auch weiterentwickelt hat. Es handelt sich somit um Auskünfte aus der Praxis, die auch schon gerichtlich überprüft und bestätigt sind.

Ist das nicht schlimm?

Vor diesem Hintergrund sehe ich die von diesem Herrn Störer gegebenen Auskünfte als fundiert und substantiiert an und nicht als eine laienhafte Auskunft, die aus einer selbst gemachten Erfahrung herrührt.

Wenn die Fragestellerin bei Herrn Störer persönlich im Hause gewesen wäre, hätte das Haus das Schreiben an den Vermieter gemacht. Im Zweifelsfalle wegen dem Wohnungsaufsichtsgesetz auch eine Ersatzvornahme zu Lasten des Vermieters vorgenommen. Da dies aber nicht der Fall war wurde die Auskunft so gegeben mit dem Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz, da Rechtsberatung in Foren verboten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
tob fluch mit dem fuss aufstampf ..............

heute morgen um 5 Minuten vor acht schellte das telefon .......ich stand vor der wohnungstür also rein alles fallen lassen ........
eben draufgeschaut und an der Vorwahl gesehen das das Gas Wasser Sche.... war
Rann ans Tele und plöp Akku leer grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr.
Jetzt ist der Akku wieder voll und ich warte und warte auf einen anruf ....
hab schon versucht den vermieter zu erreichen um nach der Telefonnummer der Firma zu fragen weil ich deren Namen nicht weiss aber essig ....vermieter nicht erreichbar grrrrrrr ich werd echt bekloppt .........
 

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