S
Sylvain
Gast
Hm... vllt. geht ja sowas, Stadtäffchen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben von [DATUM] wiesen Sie auf noch ausstehende Mitgliedsbeiträge hin. Diese werden in den kommenden Tagen auf Ihrem Konto eingehen.
Des Weiteren kündige ich mit diesem Schreiben die Mitgliedschaft bei Ihnen zum nächstmöglichem Zeitpunkt.
Bitte teilen Sie mir mit, wenn die Kündigung entsprechend bearbeitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen"
Natürlich hängt der Teil mit der Kündigung von der in deinen Vertragsunterlagen genannten Kündigungsfrist ab, was du dann entsprechend noch reineditieren musst, aber im Großem und Ganzem sollte so ein kurzes Briefchen ausreichen.
Überweisen wirst du wohl oder übel müssen (schließlich haben du und dein Ex die Mitgliedschaft geschlossen und bislang wohl nicht gekündigt), allerdings hast du die Möglichkeit, mit Rechtsbeistand dir die Kohle von deinem Ex auf dem zivilrechtlichem Weg zurückzuklagen. Allerdings ist halt die Frage, ob da nach Abzug der Anwaltskosten was übrig bleibt und ob dein Ex überhaupt über Vermögen verfügt. Riskante Geschichte sowas...
Jedenfalls... mit dem Schrieb oben (in kursiv) sollte sich die Mitgliedschaft kündigen lassen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben von [DATUM] wiesen Sie auf noch ausstehende Mitgliedsbeiträge hin. Diese werden in den kommenden Tagen auf Ihrem Konto eingehen.
Des Weiteren kündige ich mit diesem Schreiben die Mitgliedschaft bei Ihnen zum nächstmöglichem Zeitpunkt.
Bitte teilen Sie mir mit, wenn die Kündigung entsprechend bearbeitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen"
Natürlich hängt der Teil mit der Kündigung von der in deinen Vertragsunterlagen genannten Kündigungsfrist ab, was du dann entsprechend noch reineditieren musst, aber im Großem und Ganzem sollte so ein kurzes Briefchen ausreichen.
Überweisen wirst du wohl oder übel müssen (schließlich haben du und dein Ex die Mitgliedschaft geschlossen und bislang wohl nicht gekündigt), allerdings hast du die Möglichkeit, mit Rechtsbeistand dir die Kohle von deinem Ex auf dem zivilrechtlichem Weg zurückzuklagen. Allerdings ist halt die Frage, ob da nach Abzug der Anwaltskosten was übrig bleibt und ob dein Ex überhaupt über Vermögen verfügt. Riskante Geschichte sowas...
Jedenfalls... mit dem Schrieb oben (in kursiv) sollte sich die Mitgliedschaft kündigen lassen.