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Mieterhöhung und Zeit zur Zustimmung

grübelienchen

Aktives Mitglied
also wir(meine ma und ich) haben vom vermieter für unsere wohnung erst mal eine mündlcihe mieterhöhung erhalten (gilt noch gar nciht ist mir klar).
vor ab hab ich mcih jetz schon mal im internet erkundigt wie damit zu verfahren und folgendes gefunden:
[FONT=&quot]Mieterhöhung - Was tun?
[/FONT]
[FONT=&quot]rewirpower.de Ratgeber - Mietrecht - Mieterhöhung Freier Wohnungsbau[/FONT]
[FONT=&quot]
Um sich zu überlegen, ob sie der Mieterhöhung zustimmen wollen oder müssen, haben Mieterlnnen eine Frist von vollen zwei Monaten plus dem Rest des laufenden Monats. Kommt das Erhöhungsverlangen beispielsweise am 12. April, endet die Frist am 30. Juni. In dieser Zeit können verschiedene Möglichkeiten überprüft werden: [/FONT]

  • [FONT=&quot]Wenn alle erwähnten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden, sollte man der Mieterhöhung zustimmen. Dann wird nach Ablauf der Überlegungsfrist - in unserem Beispiel also am 1. Juli - die neue Miete fällig. [/FONT]
heisst das jetz ich kann locker die 2-3 monate warten bis ich zustimme und somit ncoh ein wenig geld sparen für diese zeit?

also sagen wir so:auch wenn ich weiss das ich zustimmen werde:kann ich diese 2-3 monate abwarten? und erst vor ablauf dieser zeit meine zustimmung geben?


kleine frage nebenbei:unser haus gehörte einer wohngesellschaft und wurde an eine privatperson verkauft:übernimmt die nun auch den alten mietvertrag? denn eine neuer für unsere jetzige wohnung besteht nciht.und unser vermieter würde uns gerne sofort raus haben

über eure antworten würde ich mcih freuen
leibe grüße
grübelienchen
 
Egal wann du zustimmst, Geld sparst du nicht, da die Mieterhöhung erst am Termin fällig wird der in der ERhöhung genannt wird und das ist z.B. bei einer Zustellung im September der 1. Dezember.

Es ist also egal ob du nun am Tag nach Erhalt zustimmst oder am Tag vor der 1. Erhöhung 🙂 Zufällig ist die "Überlegungsfrist" auch genau der ZEitraum, den der Vermieter bis zur Erhöhung einhalten muß´🙂

Und ja, der neue Eigentümer muß den bestehenden MV übernehmen. Macht bloß keinen neuen, da steht man sich zumeist schlechter.
 
danke für die auskünfte. hatt heute zufällig nochma mit der wohnungsgesellschaft gesprochen der das haus vorher gehörte.der meinte auch der alte vertrag wird weiter geführt.nen bekannter hatte mcih da gestern so verunsichert gehabt.deswegen wollte ich sicher gehen.

und das mit der wiksamkeit/fälligkeit der erhöhung is jetz auch geklärt.danke euch auch nochma.
dann brauchen wir uns hier erst ma keine gedanken machen.
fragtsich nur ob unser "oberschlauer vermieter"auch so gut informiert ist:ich bezweifle es.aber is nur gut für uns 😀😀😀😀


liebe grüße grübelienchen
 

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