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Miete

ilayda

Mitglied
ich habe meine Miete ein Monat nicht bezahlt, da ich finanziell nicht konnte, mein Vermieter(Bundesanstalt für Immobilienmakler) hat mich ohne Erinnerung gleich Angezeigt, daraufhin habe ich Mahnbescheid von Amtsgericht bekommen.

ich habe mein Vermieter schriftlich um Ratenvereinbarung gebetet, leider hat Vermieter dieses Angebot abgelehnt.

Darf der Vermieter ohne Erinnerung dies machen oder Kündigen?
 
Hallo ilayda,

schau mal hier: Miete. Hier findest du was du suchst.

mikenull

Urgestein
Was verstehst Du unter "angezeigt"?
Der Vermieter hat Dir eine gerichtliche Mahnung schicken lassen, um damit seine Ansprüche zu sichern. Ob das rechtens ist, weiß ich zwar nicht - nehme es aber an. Aber kündigen sollte wohl erst gehen, wenn Du mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten im Verzug bist.
Aber mal warten, bis sich gescheitere Leute wie ich, melden.......
 
S

superjane

Gast
Was verstehst Du unter "angezeigt"?
Der Vermieter hat Dir eine gerichtliche Mahnung schicken lassen, um damit seine Ansprüche zu sichern. Ob das rechtens ist, weiß ich zwar nicht - nehme es aber an. Aber kündigen sollte wohl erst gehen, wenn Du mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten im Verzug bist.
Aber mal warten, bis sich gescheitere Leute wie ich, melden.......

Gescheitere gibt es nicht, aber mit zwei Monaten Rückstand kann fristlos gekündigt werden. habe da meine Erfahrungen.
 

ilayda

Mitglied
Danke für schnelle Antworten.

Ich meine, musst der Vermieter gleich mit gerichtliche Mahnung kommen? Es könnte auch ja sein, dass ich das Geld überwiesen habe aber der Vermieter das Geld nicht bekommen hat oder falsch gebucht hat oder auch der Fehler liegt beim Bank usw. Vernünftig ist es, wenn der Vermieter den Mieter erstens mal anschreibt und an Miete erinnert oder bin ich falsch oder musst heut zu Tagen alles vor Richter geklärt werden.
 

paps1959

Aktives Mitglied
m.E ist seit 2000 gemäß "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", gar keine Mahnung/Zahlungserinnerung mehr erforderlich.
Man gerät nun automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ist die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist (z.B. Monatserster) kann sofort ein MB beantragt werden.

Sie sollten aber auf jeden Fall schnellstmöglich zahlen.
Haben Sie den Vermieter vor Erlass des MB schriftlich/nachweisbar informiert, dass ihre finanzielle Situation eine einmalige Mietnachzahlung nicht möglich macht und eine nanehmbare Ratenzahlung vorgeschlagen, könnte dem MB teilwidersprochen werden (den Gebühren).
 

mikenull

Urgestein
Zitat:

Ich meine, musst der Vermieter gleich mit gerichtliche Mahnung kommen? Es könnte auch ja sein, dass ich das Geld überwiesen habe aber der Vermieter das Geld nicht bekommen hat oder falsch gebucht hat oder auch der Fehler liegt beim Bank usw. Vernünftig ist es, wenn der Vermieter den Mieter erstens mal anschreibt und an Miete erinnert oder bin ich falsch oder musst heut zu Tagen alles vor Richter geklärt werden
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Also da stimme ich zu. Was ist denn das für ein Vermieter der sofort mit einem Mahnbescheid kommt? Das ist zwar rechtens - und war es immer schon - aber fein ist das nicht gerade.
 

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