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Miete zurückerhalten

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn du dich zur Weitervermietung ab 1.5. bereiterklärst, musst du im Zweifel die vollen 3 Monate Miete zahlen. Das bedeutet, daß der MV bis 30.6. besteht. Der Vermieter ist lediglich berechtigt, bereits vorzeitig einen neuen Mieter, eben zum 1.5., aufzunehmen.

Kündige fristlos schriftlich und lass es darauf ankommen. Im schlechten Fall sind die 200€ Anzahlung weg. Durch die Kündigung kann er ebenfalls zum 1.5. weitervermieten. Und somit fordert er im schlechtesten Fall insgesamt 400€ von dir. Du kannst aber im Gegenzug verlangen das du nur die paar Tage bis zur Kündigung bezahlst. Oder auch gar nichts.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Aber ihr habt doch noch gar keinen Mietvertrag.
Aus dem Faden ist doch mittlerweile bekannt, dass die Vertragsparteien aus dem Mann und dem Praktikanten bestehen, um welches Zimmer es sich handelt , dazu wurde ein Zeitpunkt des Einzugs vereinbart, die Dauer steht fest, die Miethöhe beträgt 400 Euro, die Kaution 700 Euro.
Es wurde telefoniert und gemailt und angereist. Den Einzug hat der VM schon nachgebessert und zweimal angeboten.
Ich denke das reicht (Mündlicher Mietvertrag: Rechte, Pflichten & Gültigkeit (advocado.de))
Der VM hat es sogar mit einen Aufhebungsvertrag versucht.

Wenn er es drauf ankommen lassen will kann er es jetzt auf die Spitze treiben und sich darauf berufen, dass Schweigen keine Zustimmung zum Aufhebungsangebot darstellt, also einfach auf eine (fristgerechte) Kündigung warten, die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses in Rechnung stellen um dann ggf mit der Nebenkostenabrechnung bzgl. umlagefähiger Kosten weiter zu machen.

Die Idee , sich erst auf einen Vertrag zu berufen um dann vor der Türe Einlass zu begehren aber anschließend zu sagen " ätsch, war ja alles nicht so" finde ich etwas schräg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Und warum sollte ich mich entschuldigen, nachdem ich am Vortag mehrere Male eiskalt ignoriert wurde und mich von ihm per Email dumm anmachen lassen musste? Das ist für mich verkehrte Welt. Ich habe auch meinen Stolz, der mich scheinbar womöglich Geld kostet. Ich hatte auch schon einen 11std Tag hinter mir. Am besagten Tag hatte ich mich zweimal per Mail dafür entschuldigt, dass/falls ich ihn verärgert habe, aber auch nur um reingelassen zu werden, um ehrlich zu sein, weil ich kein Fehlverhalten bei mir sah und bewusst auch keines zugestand.
Von Deiner Seite aus hast Du für Dich gesehen Recht, aber - ich würde für mich nicht darauf bestehen wollen, dass ich unbedingt Recht habe und auf meinen Stolz poche. Mir wäre es in erster Linie wichtig gewesen, dass ich die Situation von meiner Seite aus entschärfe und natürlich würde es mir auch um verlorenes Geld sehr leid tun. Du bist Minuten vor dem Termin angekommen, vermutlich war der Vermieter ebenfalls unter Druck und ich sehe es so, dass ich hätte dafür sorgen müssen, dass ich genügend Puffer habe bei einem für mich so wichtigen Termin. Dann hätte ich es sicher auch noch dreimal gut geschafft, auch wenn der Vermieter 30 Minuten vorgezogen hätte. Aber das ist mein eigenes Sicherheitsempfinden.
Gut, Du hattest ja noch das Apartement in der Hinterhand, wo Du ja letztlich untergekommen bist.

Mir wäre die Wohnung wichtiger gewesen, als auf mein Recht und Stolz zu beharren. Mir ist klar, dass das jeder anders sieht, was auch legitim ist.
 

Amoebe

Mitglied
Von was für einem Aufhebungsvertrag sprichst du?
Inwiefern ist das Schweigen, wenn ich eine telefonische Beratung morgen, die heute nicht möglich war, abwarten möchte?
Der VM hat es sogar mit einen Aufhebungsvertrag versucht.
Was ein Gutmensch.
Wenn er es drauf ankommen lassen will kann er es jetzt auf die Spitze treiben und sich darauf berufen, dass Schweigen keine Zustimmung zum Aufhebungsangebot darstellt, also einfach auf eine (fristgerechte) Kündigung warten, die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses in Rechnung stellen um dann ggf mit der Nebenkostenabrechnung bzgl. umlagefähiger Kosten weiter zu machen.
Ob er damit durchkommt, ist eine andere Frage.
Die Idee alles mögliche zu vereinbaren um dann zu sagen "ätsch, ich will nicht mehr", funktioniert halt im realen Geschäftsleben nicht immer.
Kannst du auf den VM genauso beziehen: "Ätsch, ich mach dir nicht mehr die Tür auf."
 

Amoebe

Mitglied
Von Deiner Seite aus hast Du für Dich gesehen Recht, aber - ich würde für mich nicht darauf bestehen wollen, dass ich unbedingt Recht habe und auf meinen Stolz poche. Mir wäre es in erster Linie wichtig gewesen, dass ich die Situation von meiner Seite aus entschärfe und natürlich würde es mir auch um verlorenes Geld sehr leid tun. Du bist Minuten vor dem Termin angekommen, vermutlich war der Vermieter ebenfalls unter Druck und ich sehe es so, dass ich hätte dafür sorgen müssen, dass ich genügend Puffer habe bei einem für mich so wichtigen Termin. Dann hätte ich es sicher auch noch dreimal gut geschafft, auch wenn der Vermieter 30 Minuten vorgezogen hätte. Aber das ist mein eigenes Sicherheitsempfinden.
Gut, Du hattest ja noch das Apartement in der Hinterhand, wo Du ja letztlich untergekommen bist.

Mir wäre die Wohnung wichtiger gewesen, als auf mein Recht und Stolz zu beharren. Mir ist klar, dass das jeder anders sieht, was auch legitim ist.
Im Endeffekt ist es mir am wichtigsten eine gute Praktikumszeit zu haben, insofern war die Entscheidung für das Apartment die richtige. Unter so einem Vermieter hätte ich nicht leben wollen. Deshalb war es vielleicht auch gut, dass das passiert ist. Ich trauere nur dem Geld hinterher, falls ich es nicht wiederkriegen sollte (auch weil er sich dann noch bestätigt fühlt, alles richtig gemacht zu haben).
 

Piepel

Aktives Mitglied
Das da meinte ich mit Aufhebungsvertrag.:
Er hat sich ja schon dazu bereiterklärt, sich zum 1.5. einen neuen Mieter zu suchen und bei schriftlichem Einverständnis meinerseits auch schon früher.
Ich frag mich gerade ob der VM sich ärgert wenn er mitbekommt, dass Du eine zweite Absprache hattest und ob er dann denkt, dass Du nie vor hattest bei ihm einzuziehen?

Ein Mietvertrag muss ja schon vorher dort im Zimmer gelegen haben, als Du aufgeschlossen hast.
Wenn nicht (bzw. ohne Vertrag) kannst Du natürlich dem Arbeitgeber sagen, Du zahlst nichts.
Das ist ja das Argument warum der VM Dir das Geld zurück geben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amoebe

Mitglied
Die Idee , sich erst auf einen Vertrag zu berufen um dann vor der Türe Einlass zu begehren aber anschließend zu sagen " ätsch, war ja alles nicht so" finde ich etwas schräg.
Du wärst dem Vermieter also vor Begeisterung um den Hals gefallen, wenn er dir zum vereinbarten Zeitpunkt die Tür nicht öffnet und dir dadurch ein Schaden entsteht?

Solange aber nichts aufgehoben ist läuft es vermutlich weiter.
Das schriftliche Eingeständnis bezieht sich ja auf "früher". Aber ja, ich verlasse mich ja auch nicht darauf, weshalb ich fristlos kündigen, vorher aber das morgige Gespräch abwarten möchte.

Er wird vermutlich nicht wissen was er davon halten soll, dass Du eine weitere Wohnungsabsprache hattest und dass Sonntag dort schon der Mietvertrag für Dich liegt.
Geht ihn ja auch nichts an. Ich musste übrigens zweigleisig suchen.

Man schreibt hier ja: ohne Vertrag brauchst Du nichts zu zahlen, kannst also -wenn die das vergessen haben- kostenlos da wohnen.
Warum sollte ich meinen AG täuschen wollen, für den ich später evtl. noch arbeiten möchte? Abgesehen davon lag natürlich ein Mietvertrag im Apartment.
 

MarinaM

Aktives Mitglied
Wie so oft .......
Natürlich liegen hier keine Verträge vor - natürlich wurde viel am Telefon besprochen.

Wie soll man da eine Aussage treffen ?
Wer hat recht ? Und warum reist man nicht rechtzeitig an ? Warum liest man nicht, was der andere schreibt ?
Nach dem, was hier zu lesen ist, kann ich nicht raten, wegen der 400 Euro einen Rechtstreit zu riskieren.
 

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