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Meinung zu: Angabe Betreuung durch Gericht

0Merkwürden

Mitglied
In einem von mir geführten Verfahren wurde mir durch das Gericht mitgeteilt, die Beklagte unterliege umfassender Betreuung und das Verfahren wurde befristet ausgesetzt.


Bei der Fortsetzung des Verfahrens ergehen mehrere Beschlüsse. Hierbei ein Beschluss der eine Kontaktaufnahme zu der benannten Betreuerin der Beklagten erforderlich machte. Nun wurde ich darüber informiert, auf Wunsch der betreuten gäbe es diese nicht mehr.

Ich informiere das Gericht. Grundsätzlich äußert sich das Gericht nicht zu Fragender Betreuung, einer Partei, war die Antwort. Das Betreuungsgericht beruft sich auf den Datenschutz. Die (ehemalige?) Betreuerin gibts mehr schriftlich, Betreuung gibt’s nicht mehr.

Es gibt weitere Beschlüsse, über Monate und nach meiner Mitteilung /Anfrage. Erneut wird mir, mehrfach, die ehemalige Betreuerin benannt.

Ich denke, soll diese Frage doch die Staatsanwaltschaft klären. Dies teilt mir nun mit, es ist kein strafrechtliches Verhalten einer Person erkennbar. (Bleibt nur, ich bin der erste Mensch, in Deutschland, mit dieser Fragestellung und es gibt hierzu noch keine Regelung. – Glaube ich nicht! ; Dann wäre da noch Versagen der Intuition(en) unter der Maßgabe, es arbeiten dort keine Menschen. – Auch mehr wie nicht realistisch. DIE EDV HATS ERFUNDEN)

Es bleibt die 100.000 € Frage, alles was ich habe! – Im Verfahren geht es um die Haftungsfrage zu meinem Vermögenschaden. Wie kommt es zu der Benennung einer Betreuerin der Beklagten? Was denkt Ihr? Wie würdet Ihr diese Antwort empfinden?
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Wir sind keine Juristen sondern Laien wir dürfen daher auch keine rechtliche/juristische Verfahren bewerten.
Wende dich an einen Anwalt der kann dir bei deinem Anliegen helfen.
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Die Staatsanwaltschaft ist nicht zuständig, weil es um ein privatrechtliches Verfahren geht: Eine private Person (du) will Geld (Schadensersatz, Haftung) von einer anderen.

Wenn ich dich richtig verstehe (dein Beitrag ist leider schwer zu verstehen), kriegst du keine richtige Adresse / Ansprechperson genannt und kommst deshalb nicht an dein Geld / deine Rechte. Ist das korrekt?
 

Daoga

Urgestein
In einem von mir geführten Verfahren wurde mir durch das Gericht mitgeteilt, die Beklagte unterliege umfassender Betreuung und das Verfahren wurde befristet ausgesetzt.
Wenn die Befristung an der Betreuung hängt und die Betreuung gibt es nicht mehr, frag halt einfach nach wann das Verfahren fortgesetzt wird - muß es mangels Betreuung. Oder bis wann eine neue Bestellung einer Betreuungskraft angesetzt ist, dafür muß es Fristen geben (juristisch gibt es für alles eine Frist).
 
M

Meinung123.

Gast
In einem von mir geführten Verfahren wurde mir durch das Gericht mitgeteilt, die Beklagte unterliege umfassender Betreuung und das Verfahren wurde befristet ausgesetzt.


Bei der Fortsetzung des Verfahrens ergehen mehrere Beschlüsse. Hierbei ein Beschluss der eine Kontaktaufnahme zu der benannten Betreuerin der Beklagten erforderlich machte. Nun wurde ich darüber informiert, auf Wunsch der betreuten gäbe es diese nicht mehr.

Ich informiere das Gericht. Grundsätzlich äußert sich das Gericht nicht zu Fragender Betreuung, einer Partei, war die Antwort. Das Betreuungsgericht beruft sich auf den Datenschutz. Die (ehemalige?) Betreuerin gibts mehr schriftlich, Betreuung gibt’s nicht mehr.

Es gibt weitere Beschlüsse, über Monate und nach meiner Mitteilung /Anfrage. Erneut wird mir, mehrfach, die ehemalige Betreuerin benannt.

Ich denke, soll diese Frage doch die Staatsanwaltschaft klären. Dies teilt mir nun mit, es ist kein strafrechtliches Verhalten einer Person erkennbar. (Bleibt nur, ich bin der erste Mensch, in Deutschland, mit dieser Fragestellung und es gibt hierzu noch keine Regelung. – Glaube ich nicht! ; Dann wäre da noch Versagen der Intuition(en) unter der Maßgabe, es arbeiten dort keine Menschen. – Auch mehr wie nicht realistisch. DIE EDV HATS ERFUNDEN)

Es bleibt die 100.000 € Frage, alles was ich habe! – Im Verfahren geht es um die Haftungsfrage zu meinem Vermögenschaden. Wie kommt es zu der Benennung einer Betreuerin der Beklagten? Was denkt Ihr? Wie würdet Ihr diese Antwort empfinden?
Hast du die Adresse der von dir beklagten Person oder die Adresse ihres Anwalts? Dann könntest du doch direkt schriftlich in Kontakt treten.

Wenn sie umgezogen ist, dann kannst du über das Melde Amt die neue Adresse raus finden.

Alles in allem kommt mir diese Sache allerdings etwas seltsam vor:

Wenn du einen Anwalt hast, dann kann der dir doch sicher weiterhelfen.

Wenn du keinen Anwalt hast, dann würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob es sich lohnt, einen zu nehmen.

Das hängt natürlich davon ab, um wie viel Geld es für dich geht, wie gut deine Chancen sind, ein Verfahren zu gewinnen und ob du denkst, dass diese andere Person genug Geld hat (oder gute Chancen, das Geld in absehbarer Zeit zu bekommen) , um die Schulden bei dir zu begleichen.

Gegebenenfalls kannst du Beratungs-oder Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du selbst zu wenig Geld für einen Anwalt hast.

Bei sehr einfachen Sachverhalten kommt man vielleicht auch alleine zurecht, bei etwas kompliziertem (und das hier klingt kompliziert) wirst du ohne Anwalt vor Gericht nicht auskommen, gerade wenn es um Zivilrecht geht. Da liegt die Beweislast bei dir und es ist ziemlich leicht, da was falsch zu machen.

Jura ist nicht umsonst ein eigenes Studium.

Wenn sie gerade auf eigenen Wunsch keine Betreuung mehr hat, steckt sie wahrscheinlich im Genesungsprozess irgendeiner schweren Krankheit. Vielleicht informierst du dich auch mal , wie viel Zeit du dir (und ihr) lassen kannst, ohne auf deine Rechte zu verzichten.

Vielleicht läßt sich das alles besser regeln, wenn es ihr wieder besser geht?
 

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