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Meine Schwester ruiniert unsere Eltern

Mir fehlen die Worte.

Das ist schlicht und einfach Betrug.
Wie verzweifelt muss man sein, um seine Eltern derart zu betrügen und zu belügen?

Ich frage mich, welche Probleme (außer den offensichtlichen Geldproblemen) deine Schwester noch hat?
 
Mein Vater musste bei der Wohngeldstelle den Mietvertrag vorlegen um zu belegen das er auch der Vermieter zu der antsprechenden Antragstellerin (in dem Fall meine Schwester ist). Das ihr Freund nicht oft da ist liegt an seinen Arbeitszeit und er verbringt auch viel Zeit mit seinen Eltern. Meine Schwester hat sich da einwenig abgewandt von weil die Mutter von ihrem Partner auch nicht wirklich was mit ihren Enkel anfangen kann (das stresst sie). So jedenfalls die Aussage meiner Schwester.... Im Moment genieße ich ihre Aussagen eher mit großer Vorsicht.
 
Stellt sich jetzt die Frage, wie ihr weiter vorgeht. Du möchtest das Geld für die ausgelegte Miete zurück und deine Eltern müssen ja auch ihre laufenden Kosten decken.
 
Indem es den Datenschutz verletzt. Das berechtigte Interesse kann der Vater ja nicht nachweisen und es ist nicht Aufgabe des Amtes, das zu prüfen. Es könnte jeder kommen und etwas behaupten. Das geht einfach nicht.
Ich biite höflichst in aller Form um Entschuldigung, dass ich widersprechen muss. Der Vater als Vermieter ist beim Wohngeld mitwirkungspflichtig, da er Bescheinigungen unterschreiben muss. Und wenn er dort vorspricht und fragt, ist das rechtlich einwandfrei. Und ein Verstoß gegen Datenschutz liegt auch nicht vor. Das Amt hat keine Daten bekannt gegeben, da es doch keine in Ermangelung eines Antrages gibt.
 
Hallo;

Mein Vater musste bei der Wohngeldstelle den Mietvertrag vorlegen um zu belegen das er auch der Vermieter zu der antsprechenden Antragstellerin (in dem Fall meine Schwester ist). Das ihr Freund nicht oft da ist liegt an seinen Arbeitszeit und er verbringt auch viel Zeit mit seinen Eltern. Meine Schwester hat sich da einwenig abgewandt von weil die Mutter von ihrem Partner auch nicht wirklich was mit ihren Enkel anfangen kann (das stresst sie). So jedenfalls die Aussage meiner Schwester.... Im Moment genieße ich ihre Aussagen eher mit großer Vorsicht.

Ich würde erstmal zusehen den Mann deiner Schwester ran zu bekommen,..arbeit hin und her.
Telefonisch ist in der Regel jeder irgendwann erreichbar ..oder wenn es sein muss Nachts um 1h
Zuhause anzutreffen.

Mit beschleicht so der Verdacht der Freund vllt schon länger nicht mehr mit deiner Schester zusammen ist.
Das würde viele Erklären..
Ne kleinere Wohnung auf die schnelle sind kaum zu finden..Sie will alles aufrecht erhalten.
Die Handy können Werbe Geschenke der Anbieter sein,oder der 2 Jahreswechsel der Handys mit Vertrag.Von daher siehst vllt nach Kohle aus..

Wenn es so ist,..wird ihr Gerüst der Vermeidung nicht mehr lange aufrecht halten können,wenn die Miete nicht weiter bezahlt werden kann.
Ich würde schätzen das die Erwartungen der Eltern zu Hoch sind/waren.. oder Sieh zu Wohl gebettet wurde,so das Sie keine Verantwortung übernimmt/übernehmen kann-.
Rede doch mal von Schwester zu Schwester..und gehe davon aus das es kein Freund mehr gibt.
Ein Versuch wäre es Wert.
Ansonsten MUSS ihr Freund ran zum Gespräch,das kann ja nicht unmöglich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Handy habe ich auch erst gedacht aber es sind keine Verträge sonder diese Karten zum aufladen. Da mein Partenkind mich gefragt hat ob ich ihr nicht mal eine Handykarte bezahlen könnte. So fing alles an das es nach und nach aufgefallen ist. Ich habe dann beide Kinder mitgenommen zum einkaufen und der kleine ging mit einmal Wut entbrannt auf seine Schwester los und als ich fragte was das soll stand er mit seinen 4 Jahren weinend im Laden und erzählte mir das seine Mama kein Geld hätte und deswegen hat die schon seinen Roller verkauft. Das Gespräch von Schwester zu Schwester habe ich gesucht aber es ist zwecklos die fängt an wird frech oder geht weinend weg. Die versucht dann alles so zu drehen als wenn alle immer nur ihr was schlechtes wollen und jedes Worte wird einem im Mund umgedreht.
 
Ich fürchte auch, dass die Abwesenheit des Mannes und kein Geld darauf hindeutet, dass die Schwester und er getrennt sind. Aber mit Lügen und wie schon gesagt, krimineller Energie an Geld zu kommen, ist der falsche Weg und da muss sich mal die Familie zusammen setzen und das klären!
 
Kleinana, ich bin irgendwie total sprachlos und geschockt. obwohl ich eigentlich damit gerechnet habe. Sie greift zu solch schlimmen Methoden um die eigenen Eltern für's erste zu beruhigen, hat keine Hemmungen, kein Unrechtsbewussstein und leider keine Moral
Deine Eltern und Du , ihr tut mir so unendlich leid, eurer Vertrauen wurde tief erschüttert . Ich kenne euch nicht, aber selbst ich als Fremde bin geschockt wozu, jemand fähig ist, um keine Verantwortung zu übernehmen und für seine Fehler gerade zu stehen

Hallo Nini, ich kann es im Moment immer selber noch nicht fassen was da passiert. Da ich ab heute auch wieder zum Dienst musste hatte ich zwar etwas Ablenkung aber es ist echt schwer einen klaren Kopf zu bekommen.
 
Ich biite höflichst in aller Form um Entschuldigung, dass ich widersprechen muss. Der Vater als Vermieter ist beim Wohngeld mitwirkungspflichtig, da er Bescheinigungen unterschreiben muss. Und wenn er dort vorspricht und fragt, ist das rechtlich einwandfrei. Und ein Verstoß gegen Datenschutz liegt auch nicht vor. Das Amt hat keine Daten bekannt gegeben, da es doch keine in Ermangelung eines Antrages gibt.

Das ist jetzt OT, aber:

Ein Antrag ist immer personengebunden an den Antragssteller und hat nichts mit dem Vermieter zu tun. Der Vermieter muss dabei gar nichts mitwirken, denn alle Unterlagen und Informationen, die der Antragsteller zur Bearbeitung seines Antrages beibringen muss, hat er selbst zu beschaffen und kann das auch. (selbst bei Bafög-Anträgen sind die Hürden, bis das Amt selbst an die Eltern herantritt, hoch. Selbst dabei ist die Mitwirkungspflicht der Eltern vom Antragsteller einzuklagen und nicht vom Amt. Dass der Vermieter hier gleichzeitig Vater ist, ist irrelevant. Die Schwester der TE ist volljährig und mündig.)

Der Vermieter ist lediglich Vertragspartner des Mieters und es kann und wird ihm egal sein, was sein Mieter wo beantragt.

Auch die Auskunft, dass Person xy keinen Wohngeldantrag gestellt hat, ist eine Auskunft und geht niemanden Drittes etwas an.

P.s. Und unterschreiben muss der Vermieter da auch nix.
 

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