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WestMann
Gast
Und man bekommt nur eine befreiung wenn man chronisch erkrankt ist....ich muss auch mein teil dazu beitragen ungfefähr 50 euro ca.
Ich kann Dir versichern das Deine Aussage nicht richtig ist!
Gehe ich davon aus das Du als Alleinstehende Hartz IV beziehst so beträgt Deine Zuzahlungsobergrenze (Belastungsgrenze) 93,84€ für das Jahr 2014.
Rechenweg: Regelsatz(391€) x Anzahl d. Monate/Jahr(12) = Jahresbruttoeinkommen(4692€), davon 2% durch gesetzl. Regelung = 93,84€
Solltest Du also monatl. ca. 50€ für Medikamente zuzahlen so würdest Du bereits nach 2 Monaten die Belastungsgrenze erreichen. Alle danach folgenden Monate (diesen Jahres) könntest Du Dich von der Zuzahlung befreien lassen, maßgeblich hierfür ist allerdings eine Antragstellung bei Deiner Krankenkasse.
Das Ganze ist auch nicht "frei" erfunden oder ein "kann" Deiner Krankenkasse sondern gesetzlich festgeschrieben (§ 61 SGB V, bzw. § 62 SGB V)
Ich würde Dir empfehlen Dich bei Deiner KK zu erkundigen, es sei denn die 50€ monatlich jucken Dich nicht. Dann aber könnte man argumentieren das Du u.U "selbst Schuld" bist (Eigenverschulden durch Versäumnis) 😉
Gruß
P.S Die Zahlen wären natürlich dann hinfällig wenn Du nicht selbst krankenversichert bist sondern, warum auch immer, über Andere (z.B Eltern). Was jedoch auch nichts daran ändert das Deine von mir zitierte Aussage nicht richtig ist.