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Meine Frau ist weg, bin ich ein schlechter Mensch?

ich wusste es tatsächlich nicht. Ja, Olli da musst du nun mal durch.
Wie ich nun ergoogelt hab, kann man deiner Ex eine Tätigkeit zumuten sobald dein Sohn in den Kindergarten geht, dann wird auch deine finanzielle Situation entspannter.
Bis dahin musst du in den saueren Apfel beissen.
Wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt, darf deine Ex überhaupt mit dem Sohn so weit wegziehen ohne deine Zustimmung? Was sagt dein Anwalt dazu?
Wie habt ihr den Umgang mit dem Besuchsrecht nun geregelt. Redet ihr eigentlich miteinander?

Tobias
 
@ Olli

Tja, das hast du richtig in die Kacke getreten. Ein Kind zu zeugen wenn man anschließend nichtmal ein geteiltes Sorgerecht hat, wird dir kein zweites Mal mehr passieren, nehme ich an?!
Dann wäre es für deine Ex nicht so leicht gewesen, ohne Zustimmung einfach mal 900km weit weg zu ziehen. Der Unterhalt wird im Gegenzug natürlich gerne genommen!
So geht es eben Millionen von entsorgten Vätern wenn man sich auf solche Dinge einlässt.

Dir würde es nichtmal etwas nützen, ein Besuchsrecht per Anwalt einzuklagen da du das Geld gar nicht hast, regelmäßige Besuche wahrzunehmen. Und ein Besuch würde sich bei dem Alter des Kindes, eh nur auf wenige Stunden vor Ort beschränken! Und das wahrscheinlich noch unter Aufsicht.

Du solltest das komplette Thema vorerst abhaken und dich um dich selbst kümmern. Du bist freizeittechnisch aktiv, du solltest somit Ablenkung finden.

Bleibe einfach mal realistisch und höre auf permanent davon zu berichten das du dich geändert hättest. Das ist zwar schön und wichtig für dich, aber aktuell unrelevant in Bezug auf Ex und Kind.
 
önnen die Kosten des Umgangs vom Einkommen abgezogen werden, wenn der Unterhalt berechnet wird?

Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Ausnahme: überdurchschnittlich hohe Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Dann können aber nur die reinen Mehrkosten abgesetzt werden, also die Kosten der Fahrkarte bzw. die Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.
Und in deinem Fall sind es sehr hohe Kosten. Da kannst du aber nichts alleine machen, nur mit Anwalt.
Zieh dein Ding durch, hör nicht auf die blöde Kommentare.
 
Und noch 2 Beispiele.

Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts?

Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.

Eine Ausnahme davon gibt es dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, weit vom anderen Elternteil weggezogen ist. Beispiel: Die Familie lebte vor der Scheidung in Hamburg. Nach der Scheidung zieht die Mutter mit dem Kind in die Nähe von München, während der Vater in Hamburg wohnen bleibt. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können, muss der Vater an den betreffenden Wochenenden nach München reisen, um das Kind abzuholen. Man kann in diesem Fall von der Mutter verlangen, dass sie das Kind auf eigene Kosten zum Hauptbahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt auf der Autobahn bringt. Das Bundesverfassungsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Mutter war mit dem Kind von Berlin nach München weggezogen. Der noch in Berlin lebende Vater musste aus Zeitgründen mit dem Flugzeug nach München fliegen, um sein Kind abzuholen.Das Gericht entschied, dass die Mutter verpflichtet ist, das Kind zum Flughafen zu bringen und auch wieder dort abzuholen (Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00). Unsere Anwaltskanzlei hatte folgenden Fall: die Familie lebte im Westerwald. Die Mutter zog mit den beiden Kindern nach Hannover. Das Familiengericht Betzdorf verpflichtete die Mutter, dem Vater Freitags die Kinder zu einer auf halbem Weg liegenden Autobahngaststätte zu bringen und sie dort Sonntags wieder abzuholen
 
Abzug der Fahrtkosten für den Umgang beim Kindesunterhalt

Der Vater wurde von seinen beiden minderjährigen Kindern auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Der Vater hatte eingewandt, dass die Fahrtkosten , die ihm durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts entstanden sind, einkommensmindernd zu berücksichtigen seien.
Das OLG Bremen hat entschieden, dass Fahrtkosten für der Wahrnehmung des Umgangsrechts bei in größerer Entfernung lebenden Kindern bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit in voller Höhe zu berücksichtigen seien. Voraussetzung ist, dass diese nicht aus anderen Mitteln, insbesondere nicht aus dem anteiligen Kindergeld, getragen werden können. Das Unterhaltsrecht darf nicht das Umgangsrecht einschränken, d.h. Der Vater darf aufgrund der Fahrtkosten nicht gezwungen werden, die Besuchskontakte nicht wahrzunehmen. Die Fahrtkosten sind in Höhe von 0,20 EUR pro Kilometer anzusetzen.
OLG Bremen, Beschluss vom 23.10.2007, Az. 4 WF 155/07
 
Oli, Du gibst nie konkrete Antworten.

Nochmal:

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht oder nicht?
Warst du bei einem Anwalt, ja oder nein?
Hast du noch Kontakt zu deiner Ex?

Tobias
 
konkrete antwort, ja ich war bei einem anwalt, ja wir hatten sogar freundschaftlichen kontakt, doch jetzt hat sie die dritte handynummer die ich nicht kenne, nein wir haben nicht gemeinsames sorgerecht, nein ich will es auch nicht erstreiten.

mir reicht der kontakt zu meinem sohn, einzig und allein das zählt, mit einem kontakt zur mutter wäre eine einigung wesentlich leichter. ich drohe ihr ja nicht, aber es wäre schön eine außergerichtliche lösung zu finden. schließlich ist es unser gemeinsames kind und ein kind braucht auch einen vater. wenn er ihn auch nur selten sieht.

meine ex würde ich einfach nochmal gern in die arme schliessen und sagen wie leid es mir tut, das es soweit gekommen ist, ich hasse sie ja nicht, bis vor kurzem war alles noch innige liebe.

man muss nicht im streit auseinandergehen, wenn es auch anders geht. ich mache den ersten schritt und warte ab.

den kontakt zu meinem sohn habe ich übers familiengericht und jugendamt beantragt.
 
Da Sie nicht mehr wiederkommen wird, mache ich mir grosse Sorgen meinen kleinen Sohn nicht wiederzusehen, wir sind nicht verheiratet, und nach der Geburt konnten wir auch kein gemeinsames Sorgerecht vereinbaren, da Sie noch verheiratet war.

@ Tobias

Selbst wenn ein thread bereits viele Seiten hat, sollte man doch zumindest erwarten können, dass der allererste Beitrag des TS gelesen wird, oder?! 😉
 
So, gestern nacht ein klärendes gespräch. ich rufe nicht an, sie macht das. den umgang klären wir und ostern werde ich meinen kleinen das erste mal besuchen.

das ist schon mehr als ich gehofft hatte. kann auf jeden fall jetzt besser schlafen.
 

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