°°°abendtau°°°
Sehr aktives Mitglied
lol.. kann sein , kann nicht sein. Das ist doch keine Basis. Der Eindruck vom TE ist das Einzigste was wir hier haben!Kann sein, muss aber nicht, und nur weil sich jemand solche Sachen anschaut, muss er die Fantasien noch lange nicht ausleben. Da hier auch nur volljährige Darsteller "ausgenutzt" werden oder auch nicht, schadet er auch keinem beim besichtigen dieser Videos.Und? Dann steht er trotzdem drauf, 15-jährige....
Es geht auch darum das so etwas überhaupt angeboten wird. Wenn kinderpornografischer Anschein erweckt wird, in dem Fall 15 jährige, dann sollte man dem nachgehen. Und... es weiß doch keiner ob die Dahrsteller/in zu solchen Handlungen erpresst wurde oder nicht.
Anschauen kann man ja alles. Autofahren kann auch jeder. Dennoch kann es tödlich enden. Die Frage ist, ob dabei ein Gesetz übertreten wurde.
Ob die Dahrsteller zum Zeitpunkt der Aufnahmen wirklich 18 waren, bleibt offen bzw. von Amtswegen zu prüfen.§ 184d
Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste
Nach den §§ 184 bis 184c wird auch bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. In den Fällen des § 184 Abs. 1 ist Satz 1 bei einer Verbreitung durch Medien- oder Teledienste nicht anzuwenden, wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist.
Quelle: § 184d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste - dejure.org
Das eine Internetseite, welche solche Inhalte anbietet, dass Alter verschleiern will, ist logisch. Oder glaubst Du die schreiben auch noch Kinderpornografie hin? Das wäre ungefähr so, als würde ein Bankräuber einen Flyer verteilen, auf dem das Überfallsdatum steht.
Was die Ausnutzung betrifft:
§ 180a
Ausbeutung von Prostituierten
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder
2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.
Quelle: § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten - dejure.org
Thema Tiere:
§ 184a
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: § 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften - dejure.org
Anmerkung: Zu Schriften zählt auch Bildmaterial!
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Das es dieses Dreckszeug gibt, den Anschein von Kinderporografie erweckt, dürfte doch ausreichend genug sein, dem Nachzugehen. Wer solches Kinderpornografie auf dem PC hat, macht sich strafbar!
Sexualstrafrecht - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184b StGB | Strafrecht Hamburg Rechtsanwalt Strafverteidiger Dr. Böttner | Internet Kinderpornos Veröffentlichung Herstellung kaufen
Letztlich geht es hier darum, wie dem TE aus dieser brisanten Situation geholfen werden kann.
http://www.anti-kinderporno.de/seite/meldeadressen.php
Netz gegen Kinderporno
Mit einer Grundsatzdiskussion ist dem TE sicher nicht geholfen.
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