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Mein Sohn will aus Wohngruppe raus... HILFE

Jenwoy

Neues Mitglied
Hallo.
Ich habe seid knapp 2 Wochen endlich wieder das Gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit meinem ex mann. Unser Sohn ist 17 jahr. Mein Ex mann Steckte unser Sohn in eine Wohngruppe übers Jugendamt ohne das ich etwas wusste. Mein ex mann hatte bis vor 2 Wochen das alleinige sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Jetzt ist es so das unser Sohn vin jungs aus der Wohngruppe schon mehrfach beklaut wurde und von denen auch gedroht bekommt. Des Weiteren waren heute ohne seine Anwesenheit 3 Betreuer in sein Zimmer gegangen und haben im Dinge raus genommen weil er einen tag beim Praktikum fern blieb und die Schule angerufen hat.

Wie sieht das Rechtlich aus?

Dürfen die Betreuer ohne sein wissen in sein zimmer und dinge heraus nehmen?

Was würde mir als Mutter passieren wenn ich ihn nach dem Besuchswochenende nicht mehr zurück bringen würde?

Was passiert wenn er abhauen würde?

Ich habe wirklich Angst das wenn er abhaut und vor meiner Tür stehen und aie ihn mit Gewalt und Polizei hier raus nehmen würden..

Lg und vielen dank
 

Sisandra

Moderator
Wieso hatte dein Ex-Mann bisher die alleinige elterliche Sorge?

Weißt du seit wann der gemeinsame Sohn in der Wohngruppe ist und warum dein Ex ihn dort hingegeben hat?

Hattest du in den letzten Jahren regelmäßig Kontakt zum Sohn? Wenn nicht, warum nicht?
 

Uri

Aktives Mitglied
Wann wird er 18?
Was ist mit "Dinge" gemeint?

Ihr beide (Vater, Mutter) habt nun das gemeinsame ABR, also müsst ihr einvernehmlich handeln. Willst Du, dass Dein Sohn nicht mehr in die Wohngruppe geht, musst Du das dem Vater mitteilen und Zustimmung einfordern, ggf. einen Mediationstermin wegen der Sache machen.

Normalerweise kann man bei Uneinigkeit das Gericht um Entscheidung einschalten. Aber wegen eurer Vorgeschichte würde ich davon abraten. Außerdem bringt es bei einem 17-jährigen nicht mehr viel.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Dein Sohn fehlt unentschuldigt beim Praktikum.
Er steht entweder unter dem Verdacht, Drogen zu besitzen oder Diebesgut, daher wurde sein Zimmer durchsucht und das ist legal und in Ordnung.
Du kannst davon ausgehen, dass er natürlich "da raus will", jedoch macht so eine Unterbringung oft Sinn und geschieht nicht ohne Grund.
Wenn du ihn jetzt aufnimmst, finden die nächsten Hausdurchsuchungen dann eben bei dir statt.
Ich würde mit dem Vater kooperieren und nicht gegen ihn arbeiten.
Nutzt die Zeit, damit er noch etwas mitnehmen kann an Erfahrung aus dieser Wohngruppe.
Du solltest ihn KEINESFALLS einfach nach einem Besuch zuhause behalten, es wäre ein ganz falsches Signal.
("Fein! Jetzt bin ich bei Mutti und kann machen, was ich will!")

Wie oft habt ihr euch in den vergangenen Jahren gesehen und warum wurde dir das Sorgerecht entzogen?
 
G

Gelöscht 85627

Gast
Da fehlen viele wichtige Einblicke, um wirklich sinnvoll etwas dazu schreiben zu können.
Es wird Gründe dafür geben, weshalb euer Sohn sich in einer Wohngruppe aufhält und der Vater bisher das alleinige Sorgerecht hatte.

Du kennst vermutlich nur die Schilderungen deines Sohnes bezüglich der Diebstähle und Drohungen. Wie äußern sich die Betreuer?
Jedes Kind/jeder Jugendliche sollte sich in der Wohngruppe sicher fühlen - theoretisch. Praktisch wird das nicht immer leicht umzusetzen sein.

Als Erziehungsberechtigter wûrde ich einen möglichst guten Kontakt zu den Betreuern aufbauen und versuchen mich einzubringen. Und bei Schwierigkeiten würde ich auch da das Gespräch suchen und so Einblick auf das Geschehen aus einem anderen Blickwinkel bekommen.

Wenn euer Sohn dem Praktikum fern bleibt, sollte klar sein, dass das Konsequenzen nach sich zieht. Falsch finde ich das nicht.
Diese Regeln bei Fehlverhalten sind nötig.
Welche "Dinge" wurden bei ihm gefunden und entfernt?

Du bist seit gerade 2 Wochen wieder in das Aufenthaltsbestimmungsrecht involviert.
Nun denkst du ernsthaft darüber nach ihn dabei zu unterstützen, aus dem Wohnheim abzuhauen und ihm Unterschlupf zu gewähren? Ehrlich gesagt wirkt das nicht sehr vrantwortungsvoll auf mich.
Was vermittelst du deinem Sohn, wenn du dies tust?
Selbstverständlich kann eine polizeiliche Maßnahme ergriffen werden, sollte der Jugendliche aus der Wohngruppe verschwinden.

Zitat:
"Auch wenn es sich um das eigene Kind handelt, stellt ein Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht streng genommen einen Fall von Kindesentführung dar. Festgeschrieben ist dies in § 235 des Strafgesetzbuches. Dort ist auch die vorgesehene Strafe zu finden: Diese kann im Normalfall bis zu fünf Jahre Gefängnis betragen. Bei besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Grundsätzlich ist dabei bereits der Versuch strafbar. Allerdings muss auch ein gewisser Vorsatz vorliegen. Wer im Stau steht und daher das Kind nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder beim anderen Elternteil abliefern kann, muss nicht befürchten, dafür nachträglich belangt zu werden. Es empfiehlt sich aber, solche unverschuldeten Verspätungen frühzeitig zu kommunizieren, um Missverständnisse von vorneherein zu vermeiden."

Quelle:
https://www.kinderinfo.de/rechtliches/aufenthaltsbestimmungsrecht/



https://www.google.de/url?sa=t&sour...FjAAegQIBhAB&usg=AOvVaw2FjG0WE1HXUDMVJ2vQmvUT



Bei Problemen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann man sich an das Jugrndamt wenden und notfalls eine gerichtliche Klärung veranlassen.

Er ist 17 Jahre alt, also fast volljährig. Es sollte doch machbar sein, diese relativ kurze Zeit einigermaßen vernünftig zu gestalten, mit dem Vater und Betreuern zusammenzuarbeiten?
 

Jenwoy

Neues Mitglied
Wieso hatte dein Ex-Mann bisher die alleinige elterliche Sorge?

Weißt du seit wann der gemeinsame Sohn in der Wohngruppe ist und warum dein Ex ihn dort hingegeben hat?

Hattest du in den letzten Jahren regelmäßig Kontakt zum Sohn? Wenn nicht, warum nicht?


Hallo Sisandra.

Mein Ex Mann hat damals vor Gericht lügen aufgetischt, hat meine Post von Verfahrenspfleger umleiten lassen so das man die Vorwürfe gegen mich nicht Prüfen konnte. Man setzte mich unter Druck so das ich ihm Freiwillig alles gegeben habe auch die Frau meines Ex Mannes Drohte mir damals ich würde mein Kind nie wieder sehen wenn ich ihn nicht Freiwillig raus gebe.

Laut meinem Ex Mann kam er mit unserem Sohn nicht mehr Klar. Er hatte Cannabis geraucht (er nimmt laut Bluttest nichts mehr), und hat die Schule geschwänzt.

Mein Ex Mann hatte die ersten 4 Jahre alles gegeben das unser Sohn nicht mehr zu mir wollte. Hat mich regelrecht schlecht gemacht beim Kind (mein ex hat es jetzt vor gericht zugegeben). Mein Sohn und ich hatten von 2013 bis august 2019 nur täglich per Whatsapp umd Facebook geschrieben und jeden Abend heimlich Telefoniert.
 

Jenwoy

Neues Mitglied
Hallo Sisandra.

Mein Ex Mann hatte durch Lügen und umleiten meiner Post (geht online) das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Er gab aber ende Oktober zu das er dies getan hat.

Laut meinem Ex Mann waren Drogen (cannabis) im Spiel (unser Sohn nimmt laut Bluttest nichts mehr).
Mein Ex Mann gab zu mit handgreiflich geworden zu sein und auch seine Frau.
Deshalb kam unser Sohn in eine Wohngruppe da mein Ex Mann mit der Erziehung total überfordert war.
 

Wolkenstaub

Aktives Mitglied
Ich bin selber alleinerziehende Mutter einer 5 - jährigen Tochter. Wie kann man sich als Mutter einschüchtern lassen wenn es um den Sorgerechtskampf des eigenen Kindes geht? Es gibt so viele Rechtsmittel, welche Du 2013 hättest einlegen können. Warum hast Du nicht um das Sorgerecht gekämpft, als Du erfahren hast, dass er in einer Wohngruppe ist? Sorry das kann ich nicht verstehen. Aber die Vergangenheit kann man nicht mehr ändern.

Kinder müssen ab 12 Jahren angehört werden, beim JA und beim Familiengericht. Ist das schon einmal der Fall gewesen? Ihr braucht einen guten Anwalt, eigene Erfahrung. Ich habe auch schon einiges mit dem JA durch.
 

Jenwoy

Neues Mitglied
Ich bin selber alleinerziehende Mutter einer 5 - jährigen Tochter. Wie kann man sich als Mutter einschüchtern lassen wenn es um den Sorgerechtskampf des eigenen Kindes geht? Es gibt so viele Rechtsmittel, welche Du 2013 hättest einlegen können. Warum hast Du nicht um das Sorgerecht gekämpft, als Du erfahren hast, dass er in einer Wohngruppe ist? Sorry das kann ich nicht verstehen. Aber die Vergangenheit kann man nicht mehr ändern.

Kinder müssen ab 12 Jahren angehört werden, beim JA und beim Familiengericht. Ist das schon einmal der Fall gewesen? Ihr braucht einen guten Anwalt, eigene Erfahrung. Ich habe auch schon einiges mit dem JA durch.


Ich habe nie gesagt oder geschrieben das ich nie gekämpft habe um meinen Sohn. Ich war schwer Krank (Leukämie). Mein Ex wollte nie das wir Kontakt haben hat alles verboten was nur geht. Mittlerweile hat mein ex seine Fehler eingesehen und zugegeben.
Unser Sohn ist seid Ende August in der Wohngruppe und ich weiß es seid Anfang September.

Ich habe eine gute Anwältin jedoch ist das zuständige JA nicht ganz ohne.
 

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