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Mein Nachbar droht mit Gericht wegen dem Wegerecht

Waldmaus

Mitglied
Hallo,
Vor reichlich 10 Jahren haben wir unsere private Straße neu Pflastern lassen und unser Nachbar hatte das Recht, unsere Straße zu nutzen, da er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, sich eine eigene Zufahrt bauen zu lassen. Nun möchte er sein Grundstück verkaufen, bekommt es allerdings ohne Zufahrt nicht los. Jetzt droht er uns mit dem Gericht, weil er möchte, das ein ewiges Wegerecht mit Grundbucheintrag erwirkt werden soll.
Die Straße wurde nur bis 2,5 Tonnen ausgelegt und endet an unserer Grundstücksgrenze. Wir wollen allerdings für unsere Mieter einen PKW Abstellplatz schaffen und benötigen die ungenutzten letzten 10 m unserer Straße für den Abstellplatz.
Unser Nachbar hat selbst keinen PKW und sein Grundstück liegt nicht an unserer Hauptstraße, sondern an einer Parallel laufenden.
Müssen wir uns darauf einlassen oder können wir unsere Straße „dicht“ machen, sobald er sein Grundstück verkauft?
 
Puh - heikle Sache, da vermutlich das
Gewohnheitsrecht eine Rolle spielen
wird. Da würde ich nicht ohne Anwalt
rangehen.

Viele Grüße,
Werner
 
Hallo,
Das Gewohnheitsrecht kommt ja nicht in frage, da er das Grundstück verkaufen möchte und den neuen Besitzer nicht betrifft. Alle Anderen, welche das selbe Problem hatten, mussten sich ihre eigene Zufahrt schaffen, da ihr Grundstück ja an einer Hauptstraße liegt.
 
Ich finde die Sache auch heikel und rate in jedem Fall zu professioneller Beratung, ggf. von zwei verschiedenen Anwälten, um sicher zu gehen.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Nachbar damit auf der Nase landet, aber weder bin ich Anwalt noch hab ich Ahnung. Ich habe in der letzten Zeit auch lernen müssen, dass "Bauchrecht" noch lange nicht heißt, dass man auch Recht bekommt.

Konkrete Rechtsberatung von jedermann ist auch unzulässig...
 
Ist das Wegerecht im Grundbuch eingetragen?
Wenn nicht, sieht die ganze Sache schon viel einfacher aus.

Da das Grundstück Deines Nachbarn selbst an einer Straße liegt und die Zufahrt somit gewährleistet ist, stehen die Chancen Deines Nachbarn meines Erachtens nicht gut.

Bist Du rechtsschutzversichert? Wenn ja, nen kurzen Termin beim Anwalt vereinbaren. Vielleicht ist die Sache schneller geklärt, als Du denkst!

Viel Glück!
tulpi
 
Hallo,
Das Gewohnheitsrecht kommt ja nicht in frage,

... frag mal einen Anwalt, was schon alles unter
dieser Rubrik eingeordnet wurde! Wenn der bis-
herige Besitzer seinem Käufer die derzeitigen
Verhältnisse "mitverkauft", könnte ein Richter
schon fragen, warum ihr das jetzt plötzlich ändern
wollt.

Ein verlorenes Verfahren ist auf jeden Fall teurer
als eine Beratungsstunde bei einem Anwalt!
 
Hallo,
Im Grundbuch ist nichts verankert, das möchte der Anwalt meines Nachbarn aber damit bewirken. Wir, mein Vater und ich werden uns mit allen Mitteln dagegen sträuben. Wir können uns doch unsere Straße nicht kaputt machen lassen, wen ständig die Autos über die Wabengittersteine fahren. Die Straße ist zu zwei dritteln mit Pflastersteinen und das letzte stück mit Gitterplatten, welche nicht für die Belastung ausgelegt sind, gebaut worden. Die Straße ist reichlich 100 m lang und 3 m breit.
Desweiteren hat mein Nachbar kein Auto und somit wird die Straße kaum belastet. Verkauft er das Grundstück mit seinem Mehrfamilienhaus, kann sich das mit dem Autos schnell ändern. Zur Zeit stehen einige Wohnungen lehr und es kommt nur aller Monate mal ein Auto zu ihnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Waldmaus,

folgendes habe ich zu deinem Problem gefunden.

...handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag über die Nutzung eines Wegerechtes. Eine solche Verpflichtung geht mit dem Kauf eines Grundstückes nicht über, außer das Wegerecht wurde im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Ein Recht auf Nutzung des Weges ergibt sich dann allenfalls aus § 917 BGB sowie aus dem Gewohnheitsrecht in Bezug zu ihrem Nachbarn.

In dem Sie seit 10 Jahren eine entsprechende Nutzung des Weges durch Ihren Nachbarn geduldet habe, haben Sie konkludent eine entsprechende Nutzung des Weges mit Ihrem Nachbarn vereinbart bzw. sind konkludent in den bestehen Vertrag zur Nutzung des Weges durch Duldung der Nutzung eingetreten.
Insoweit besteht das Wegerecht nicht fort wenn das Nachbargrundstück verkauft oder vererbt wird und Sie durch eine entsprechende Duldung konkludent keine (vertraglichen) Fakten schaffen.

Wegerecht - nicht eingetragen Nachbarschaftsrecht frag-einen-anwalt.de

Meine persönliche Meinung :Im Laufe von über 10 Jahren hätte der Nachbar sich bemühen können /müssen eine eigene Zufahrt zu seinem Haus zu schaffen.
Ich würde es dem Folgebesitzer auch nicht mehr gestatten
meine Zufahrt zu nutzen.
Somit wird dieser das Haus preiswerter erwerben können und von diesem Geld eine eigene Zufahrt bauen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte mich für die aufschlussreichen Antworten bedanken und werde die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.
[FONT=&quot]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
 

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