Waldmaus
Mitglied
Hallo,
Vor reichlich 10 Jahren haben wir unsere private Straße neu Pflastern lassen und unser Nachbar hatte das Recht, unsere Straße zu nutzen, da er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, sich eine eigene Zufahrt bauen zu lassen. Nun möchte er sein Grundstück verkaufen, bekommt es allerdings ohne Zufahrt nicht los. Jetzt droht er uns mit dem Gericht, weil er möchte, das ein ewiges Wegerecht mit Grundbucheintrag erwirkt werden soll.
Die Straße wurde nur bis 2,5 Tonnen ausgelegt und endet an unserer Grundstücksgrenze. Wir wollen allerdings für unsere Mieter einen PKW Abstellplatz schaffen und benötigen die ungenutzten letzten 10 m unserer Straße für den Abstellplatz.
Unser Nachbar hat selbst keinen PKW und sein Grundstück liegt nicht an unserer Hauptstraße, sondern an einer Parallel laufenden.
Müssen wir uns darauf einlassen oder können wir unsere Straße „dicht“ machen, sobald er sein Grundstück verkauft?
Vor reichlich 10 Jahren haben wir unsere private Straße neu Pflastern lassen und unser Nachbar hatte das Recht, unsere Straße zu nutzen, da er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, sich eine eigene Zufahrt bauen zu lassen. Nun möchte er sein Grundstück verkaufen, bekommt es allerdings ohne Zufahrt nicht los. Jetzt droht er uns mit dem Gericht, weil er möchte, das ein ewiges Wegerecht mit Grundbucheintrag erwirkt werden soll.
Die Straße wurde nur bis 2,5 Tonnen ausgelegt und endet an unserer Grundstücksgrenze. Wir wollen allerdings für unsere Mieter einen PKW Abstellplatz schaffen und benötigen die ungenutzten letzten 10 m unserer Straße für den Abstellplatz.
Unser Nachbar hat selbst keinen PKW und sein Grundstück liegt nicht an unserer Hauptstraße, sondern an einer Parallel laufenden.
Müssen wir uns darauf einlassen oder können wir unsere Straße „dicht“ machen, sobald er sein Grundstück verkauft?