*mitfühl*!
Hey..kriegst mal ein Sternchen rübergeschickt -> * und eine fette Umarmung!
Oh Mann..das war sicher eine Horrorsituation!
Kann nur immer wieder den Rat geben...nehmt zu solchen Terminen einen Kumpel mit!
Egal,ob der Ahnung hat..aber...da werden "Amtsschimmel" nie so völlig ausfällig.Und man selbst verliert nicht so die Fassung...
Du bist eine EIGENE BEDARFSGEMEINSCHAFT!!!
Da Deine Eltern ja in ihrer Miete auch einen "Anteil" für Dich mit drin haben...hätte z.B. eine Erklärung ihrerseits über Deinen Anteil reichen müssen.
Denn: JETZT ist ja Dein "Naturalunterhalt" auch zusammengesetzt aus z.B. Lebensmittelanteil,Strom...und eben einem Pauschalbetrag für Deinen Mietanteil(ich glaube,da wird 270Eu angesetzt!)...und 270 stünden Dir auch sowieso als "Alleinlebender"zu!
Haushaltsgemeinschaft,Wirtschaftsgemeinschaft,Bedarfsgemeinschaft..da gibts Unterschiede.
Dein Antrag hätte angenommen werden müssen..und Du hättest lediglich auf die fehlende "Teil-mietbescheinigeung" oder so hingewiesen werden müssen..
Tip--falls Du mit dauerhafter echter Bleibe noch nicht zu Stuhle gekommen bist: mach mit einem NICHT-ALG2-ANSPRUCHSBERECHTIGTEN mit ausreichend großer Wohnung(also...es muß schon mindestens ein Zimmer "plausibel übrig" sein für Dich) einen Untermietsvertrag(Warmmiete max.ca.270 Eu)...melde Dich dort polizeilich an---und red nicht groß drüber....
EGAL--BEI WELCHEM KUMPEL DU DICH DANN BESUCHSWEISE IN ECHT AUFHÄLTST....
Die wollen den "Vertrag" als Papier haben...ob Du schon Miete gezahlt hast...
naja...bei frisch abgeschlossenem Vertrag --sagen wir mal 1.8.05Unterschrift---hättest Du dann bis 14.8.05 ganz legal die Rücktrittsmöglichkeit...oder der "Vermieter" kündigt Dir,weil ja in echt keine Miete fließt.
Es ist ein Fehler in den Ausführungsbestimmungen,wenn bei solchen Grenzfällen(ausziehende Volljährige/sich gerade trennende Partner) nicht erst mal PAUSCHAL der Grundbetrag f.Wohnung bewilligt wird...unter Vorbehalt der Nachreichung eines Mietvertrages.
denn:wie soll man OHNE Bewilligung(die RECHTSSICHERHEIT) eine Wohnung anmieten? Und wie soll man ohne vorhandene aber erforderliche eigene Wohnung auf die Beantragung des Mietanteils verzichten können...das ist doch logischerweise für ganze Bevölkerungsgruppen ein Teufelskreis!
WARUM wird nicht GENERELL bei alleinstehenden Antragstellern der GRUNDBETRAG (Wohnung+ 345Eu) erst mal zugesagt?
Gib den Antrag ab!
Wenn Du jetzt keine Nerven hast...dann schick ihn per Einschreiben hin...
Wenn Du Deinen ALG2 Bescheid hast---kannst Du dann mit gutem Gefühl auf ECHTE Suche gehen.Oder halt das Pseudo-Mietvertragsverhältnis mit Leben erfüllen. Oder "offiziell" in die dauerhafte Wohnung/WG einziehen.
Und..fast jeder ALG2-Bescheid enthält Fehler..man sollte nach Erhalt vorsorglich Widerspruch einlegen...und noch mal zu einer Beratungsstelle gehen und ihn prüfen lassen.
!!!!!!!!!!!
Dir steht z.B. evl. auch diese "Sonderleistung bei Bedarf" zu-->>WOHNUNGSEINRICHTUNG!!!
Denn...Du fängst ja bei "Null" an!!!!
http://www.alg2-hilfe.de/
Gute Seite...
Guck mal hier ...es finden sich ETLICHE TIPS!!!
Und...laß Dich nicht noch mal so abfertigen!
Deine private Situation gibt denen nicht das Recht,Dich so zu behandeln!
Ob Du verstritten bist oder nicht..wenn Deine Eltern NACHWEISLICH (Erklärung ,ggf."eidesstattliche Versicherung" Deinerseits !!) Dir KEINEN UNTERHALT zahlen...
HAST DU ANSPRUCH.
Wenn Du dauerhaft nicht arbeitsfähig wärst...würde Dir dann Sozialgeld zustehen.
Gruß!
Micky