T
Tyra
Gast
Hi Jacky
das ist Quatsch, dass du nicht mehr mit ihr telefonieren darfst! Du darfst und wenn dich dein Ex nicht lässt mach ne Strafanzeige etc. Er hat diese Rechte das er allein bestimmen darf nicht!
Lass dich nicht einschüchtern, sondern lass deinen Anwalt da mal einschreiten!
So und jetzt mal ne Kleine Info, wie Gerichtssachen so laufen:
Der Kläger, bzw. die antragstellende Partei bringt nen Wunsch vor und bebgründet den.
Z.B sagt dein Mann: ich will alleiniges Bestimmungsrecht und er begründet das damit, dass du es nicht auf die Reihe kriegst, drogenabbhängig bist etc.
Du musst dazu ne Stellungnahme dagegen machen, bzw. zusammen mit deinem Anwalt ausarbeiten.
Der, der am Ende der Glaubwürdigste ist, bzw. die meisten BEWEISE für seine Argumente hat, wird am End auch gewinnen.
Daher ist ne Beweissicherung extrem wichtig.
Als Gegenbeweis für die Behauptung deines EX du wärest Alkoholikerin oder drogensüchtig brauchst du eine ärztliche Bestätigung. D.h. geh zum Hausarzt erklär die Sache, mach nen Drogentest und lass dir das Negativergebnis dazu geben, das du dann durch deinen Anwalt oder selber dem Gericht vorlegen kannst.
Oder wende dich an deine Psychologin und bitte um Mithilfe, die kann evtll. auch ein positives Gutachten für dich erstellen.
Bei GEricht gehen bis zum Verhandlungstermin STellungnahmen/Sachlageschilderungen der Anwälte hin und her....D.h. wenn dein Mann was vortragen lässt, solltest du auch was dagegen vortragen! bzw. von deinem Anwalt vortragen lassen. Aber Anwälte muss man in der Regel auch immer anschubsen und die Hauptverantwortung schon selber übernehmen...
In Hinsicht auf die damalige Körperverletzung hast du hoffentlich ne Strafanzeige gemacht? Denn wenn nicht, könnte es sein, dass deine Fotobeweise auch so ausgelegt werden könnten, dass dein neuer Freund oder sonstwer dich vermöbelt hat.
Bei ner Strafanzeige wäre die Polizei sofort zu deinem Ex und hätte Beweise gesichert, dass er gewalttätig war (gibt deutliche Körperspuren bei Tätern!)..Damit hättest du die Sache voll im Sack...gehabt.
Falls keine Strafanzeige vorliegt lass den Anwalt zumindest eidesstattliche Zeugenaussagen und Fotos vorlegen.
Was das Schreiben vom Gericht betrifft, ist das wohl ne Stellungnahme von dem Anwalt deines EX oder? Das besagt noch gar nix! Oder ist das bereits ein gerichtliches Urteil?
Bitte liebe Jacky sieh zu dass du da schnellstens deinen Anwalt fragst und was dagegen machst, eh allet zu spät ist. Lass dir alles erklären, stell rechtzeitig Anträge, besorge dir Beweise etc.
Wie hat dein Anwalt denn deine Beweise für die damalige Körperverletzung mit in seine Stellungnahme mit einbezogen, oder habt ihr noch gar keine Stellungnahme erarbeitet und vorgelegt?
Und noch ne Bitte, verlass dich nicht auf die Auskünfte und Behauptungen deines EX. Von dem was ich hier so mitbekommen habem, verarscht der dich nach Strich und Faden. Lass dich auch nicht mit irgendwelchen primitiven Drohungen einschüchtern sondern zeichne sämtliche Gespräche mit ihm auf, oder rede nur mit ihm, wenn ein Zeuge dabei ist etc.Am besten nur noch Kontakt über Anwalt. Wende dich zu juristischen Sachfragen an deinen Anwalt, frage in Online-Foren zu juristischen Dingen nach, mach dich kundig und handle....dann hat dein EX keine Schnitte und du hast deine KLeine bald wieder!
Viel Glück, aber in dem Sinne, dass du dich nicht einfach drauf verlässst, sondern es dir selber erarbeitest!
Lieber Gruss
Tyra
P.S. Was meinen denn dein Freund oder dein Anwalt zu den Einschüchterungsversuchen und Behauptungen deines EX? Setz dich damit auseinander, wehr dich dagegen und lass dir nix von diesem Terrortypen gefallen!
das ist Quatsch, dass du nicht mehr mit ihr telefonieren darfst! Du darfst und wenn dich dein Ex nicht lässt mach ne Strafanzeige etc. Er hat diese Rechte das er allein bestimmen darf nicht!
Lass dich nicht einschüchtern, sondern lass deinen Anwalt da mal einschreiten!
So und jetzt mal ne Kleine Info, wie Gerichtssachen so laufen:
Der Kläger, bzw. die antragstellende Partei bringt nen Wunsch vor und bebgründet den.
Z.B sagt dein Mann: ich will alleiniges Bestimmungsrecht und er begründet das damit, dass du es nicht auf die Reihe kriegst, drogenabbhängig bist etc.
Du musst dazu ne Stellungnahme dagegen machen, bzw. zusammen mit deinem Anwalt ausarbeiten.
Der, der am Ende der Glaubwürdigste ist, bzw. die meisten BEWEISE für seine Argumente hat, wird am End auch gewinnen.
Daher ist ne Beweissicherung extrem wichtig.
Als Gegenbeweis für die Behauptung deines EX du wärest Alkoholikerin oder drogensüchtig brauchst du eine ärztliche Bestätigung. D.h. geh zum Hausarzt erklär die Sache, mach nen Drogentest und lass dir das Negativergebnis dazu geben, das du dann durch deinen Anwalt oder selber dem Gericht vorlegen kannst.
Oder wende dich an deine Psychologin und bitte um Mithilfe, die kann evtll. auch ein positives Gutachten für dich erstellen.
Bei GEricht gehen bis zum Verhandlungstermin STellungnahmen/Sachlageschilderungen der Anwälte hin und her....D.h. wenn dein Mann was vortragen lässt, solltest du auch was dagegen vortragen! bzw. von deinem Anwalt vortragen lassen. Aber Anwälte muss man in der Regel auch immer anschubsen und die Hauptverantwortung schon selber übernehmen...
In Hinsicht auf die damalige Körperverletzung hast du hoffentlich ne Strafanzeige gemacht? Denn wenn nicht, könnte es sein, dass deine Fotobeweise auch so ausgelegt werden könnten, dass dein neuer Freund oder sonstwer dich vermöbelt hat.
Bei ner Strafanzeige wäre die Polizei sofort zu deinem Ex und hätte Beweise gesichert, dass er gewalttätig war (gibt deutliche Körperspuren bei Tätern!)..Damit hättest du die Sache voll im Sack...gehabt.
Falls keine Strafanzeige vorliegt lass den Anwalt zumindest eidesstattliche Zeugenaussagen und Fotos vorlegen.
Was das Schreiben vom Gericht betrifft, ist das wohl ne Stellungnahme von dem Anwalt deines EX oder? Das besagt noch gar nix! Oder ist das bereits ein gerichtliches Urteil?
Bitte liebe Jacky sieh zu dass du da schnellstens deinen Anwalt fragst und was dagegen machst, eh allet zu spät ist. Lass dir alles erklären, stell rechtzeitig Anträge, besorge dir Beweise etc.
Wie hat dein Anwalt denn deine Beweise für die damalige Körperverletzung mit in seine Stellungnahme mit einbezogen, oder habt ihr noch gar keine Stellungnahme erarbeitet und vorgelegt?
Und noch ne Bitte, verlass dich nicht auf die Auskünfte und Behauptungen deines EX. Von dem was ich hier so mitbekommen habem, verarscht der dich nach Strich und Faden. Lass dich auch nicht mit irgendwelchen primitiven Drohungen einschüchtern sondern zeichne sämtliche Gespräche mit ihm auf, oder rede nur mit ihm, wenn ein Zeuge dabei ist etc.Am besten nur noch Kontakt über Anwalt. Wende dich zu juristischen Sachfragen an deinen Anwalt, frage in Online-Foren zu juristischen Dingen nach, mach dich kundig und handle....dann hat dein EX keine Schnitte und du hast deine KLeine bald wieder!
Viel Glück, aber in dem Sinne, dass du dich nicht einfach drauf verlässst, sondern es dir selber erarbeitest!
Lieber Gruss
Tyra
P.S. Was meinen denn dein Freund oder dein Anwalt zu den Einschüchterungsversuchen und Behauptungen deines EX? Setz dich damit auseinander, wehr dich dagegen und lass dir nix von diesem Terrortypen gefallen!