Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mein Erbe

  • Starter*in Starter*in Skyline40
  • Datum Start Datum Start
S

Skyline40

Gast
Hallo, wer kann mir Auskunft geben? Mein Vater will seinem Neffen unser Haus verkaufen. Der will uns 6.000 Euro dafür geben, was so zusagen dann auch unser Erbe ist. Wir sollen dann auf unser Erbe verzichten und keine weiteren Ansprüche geltend machen können. Welche Möglichkeit haben wir das wir mehr Geld bekommen, denn das Haus ist sicher ca 100.000 Euro Wert.Ich habe schon überall nach gesehen und es steht immer nur was von Erben drin wenn jemand gestorben ist, aber das ist mein Vater ja noch nicht( zum glück) Ich möchte mich auch nicht deswegen mit meinem Vater streiten. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Geld wenn mein Vater zu Lebzeiten das Haus verkauft? Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen. Ihr könnt mir auch ne Mail schicken, bitte als Betreff" Erben" einsetzen dann weiß ich bescheid.


lg Skyline
 

Hallo Skyline40,

schau mal hier: Mein Erbe. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Gast meinte:
Hallo, wer kann mir Auskunft geben? Mein Vater will seinem Neffen unser Haus verkaufen. Der will uns 6.000 Euro dafür geben, was so zusagen dann auch unser Erbe ist. Wir sollen dann auf unser Erbe verzichten und keine weiteren Ansprüche geltend machen können. Welche Möglichkeit haben wir das wir mehr Geld bekommen, denn das Haus ist sicher ca 100.000 Euro Wert.Ich habe schon überall nach gesehen und es steht immer nur was von Erben drin wenn jemand gestorben ist, aber das ist mein Vater ja noch nicht( zum glück) Ich möchte mich auch nicht deswegen mit meinem Vater streiten. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Geld wenn mein Vater zu Lebzeiten das Haus verkauft? Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen. Ihr könnt mir auch ne Mail schicken, bitte als Betreff" Erben" einsetzen dann weiß ich bescheid. Meine mail Adresse ist: Skyline39@gmx.de


lg Skyline

Ich fürchte, wenn er als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, dann kann er damit machen was er will. Er kann ja auch sein Auto, seine Briefmarkensammlung etc. verkaufen ohne einen späteren Erben zu befragen.

Warum kaufst Du es nicht?
 
Da hat der Störer recht, es sei denn, ihr bildet mit dem Vater eine Erbengemeinschaft. Davon gehe ich aber mal nicht aus. Der Vater kann mit dem haus machen, was er will, es gehört schließlich ihm. Er könnte es auch im Spielrausch oder durch Bordellbesuche durchbringen, niemand könnte ihn darin hindern. Merke: Erben kann man erst, wenn jemand gestorben ist.
 
Nun ja, man könnte seinen Vater endmündigen lassen, wenn er schon ein bisschen älter und tattrig ist.
Aber ich finde das ist eine gemeine Aktion, welche man lassen sollte wenn er nicht wirklich weiß was er tut. Ganz zu schweigen vom Familienkrach.

Raziel
 
Störer meinte:
Ich fürchte, wenn er als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, dann kann er damit machen was er will. Er kann ja auch sein Auto, seine Briefmarkensammlung etc. verkaufen ohne einen späteren Erben zu befragen.

Warum kaufst Du es nicht?


Danke für die Antwort und ich habe es mir schon gedacht, das es so ist. Aber sollte mein Vater aus irgendeinem Grund Krank und ins Pflegeheim kommen, dann sind wir gut genug für Ihn zu sorgen und auf zu kommen nicht wahr? Denn auch wenn im Vertrag drin steht das mein cousin für die Pflege auf kommen will, so muß er es ja nicht wenn er nicht will oder kann!!! Denn es stehen ja immer die Kinder an erster Stelle.... echt Klasse, da hat er dann das Haus und wir die Kosten für die Pflege, wo ist da die Gerechttigkeit???

lg Skyline
 
Also wenn im Vertrag steht, das er das übernimmt, dann hat er das auch zu tun, sonst ist das einklagbar.

Glaub ich.

Raziel
 
Dein Vater hat sein Vermögen willentlich geschmälert zugunsten eines Dritten. Der Vermögensvorteil für diesen Dritten muss vom Sozialamt berücksichtigt werden. Besteht eine vertragliche Verpflichtung, ist diese einzuhalten, will der Neffe dieses nicht, hält sich das Sozialamt am Hauseigentum gütlich.
 
Das Problem ist noch nicht ganz klar: Wie hoch soll denn der Kaufpreis sein? Wenn dein Vater es für 100.000 € verkaufen würde, wäre das Geld doch dann entsprechend in der Erbmasse und würde dem Erben (=dir) im Erbfall zufließen. Um da halbwegs substantiell beurteilen zu können, muß man die Rahmenbedingungen des Kaufs kennen, sonst kann man dazu auch nichts sagen.

mfg
egon erbmann

dies ist keine rechtsberatung, sondern weitergabe eigener lebenserfahrung.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben