Man kann ihn aber bei Vorliegen von Selbst- oder Fremdgefährdung dauerhaft in eine Anstalt einweisen lassen. Leider muß es immer erst zu konkreten Fällen von Fremdgefährdung (in diesem Fall) kommen, bevor eine derartige Maßnahme veranlaßt wird. Sprich man muß wirklich darauf warten, daß er gewalttätig wird, vorher passiert von behördlicher Seite gar nichts.@ #26:
Zitat aus dem Internet
" Seit 1992 kann ... kein Volljähriger mehr entmündigt werden.23.01.2023"