Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mahnung höflich formuliere

Klyptaimestra

Aktives Mitglied
Hallo

ich hatte einen kleinen Lagerraum bei Privaten für ein paar Monate angemietet. Im Vertrag war eine Kaution über drei Monatsmieten festgelegt, die maximal fünf Arbeitstage nach der Rückgabe des Mieteobjektes zurückgezahlt werden sollte. Den Vertrag habe ich fristgerecht aus den 30.06 gekündigt. Das Eigentümerpaar vom 20.06. bis 09.07. verreist waren, haben sie mir angeboten, dass ich die übergabe mit ihrem Sohn mache und die Kaution nach der Rückkehr zurück kriege. Die Zeit ist jetzt verstrichen, und ich habe noch nicht erhalten. Ich bin mir sicher, dass es nicht böse gemeint ist, sondern vermutlich unter den Tisch gefallen ist. Ich hatte ein sehr freundliches Verhältnis zum Paar und möchte mir das auch nicht vermiesen, ggf. bin ich in Zukunft nochmal auf die Lagermöglichkeit angewiesen. Andererseits ist schon eine Stange Geld, da ich nächsten Samstag in den urlaub fahre, wäre ich froh, das wieder zu haben. Findet ihr das höflich, aber trotzdem bestimmt genug?

"Guten Tag Herr [Name],ich hoffe, Sie konnten ihren Urlaub geniessen.
Ich konnte bei mir leider noch keinen Zahlungseingang für die Kaution über [Betrag] feststellen. Ich bitte sie, dies zu überprüfen und mir den Betrag bis zum 22.07.2022 zu überweisen. Besten Dank und freundliche Grüsse, [Mein Name]"
 

Poros

Mitglied
Ich finde das gut, die Frist ist allerdings recht knapp (ich weiß, aufgrund deines Urlaubs). Dass deine Bankverbindung dort bekannt ist, nehme ich mal als gegeben an.

Die Alternative, dort anzurufen, hast du in Erwägung gezogen? Dann könntest du auch ein wenig Smalltalk machen und einfließen lassen, dass du die Kohle für deinen Urlaub ganz gut gebrauchen könntest.
 

Klyptaimestra

Aktives Mitglied
Die Alternative, dort anzurufen, hast du in Erwägung gezogen? Dann könntest du auch ein wenig Smalltalk machen und einfließen lassen, dass du die Kohle für deinen Urlaub ganz gut gebrauchen könntest.
Ja, habe ich die letzten Tage drei mal versucht, jedes Mal war der Anrufbeantworter drin. Wenn ich weiter versuche anzurufen würde es sich für mich aufdringlich anfühlen.

Die Frist sollte auf 7-10 Tage gesetzt werden. 5 Tage sind etwas kurz. Sonst passt es.
Denkst du, Montag der 25.07 wäre besser? Dann hätte ich das Geld zumindest für die letzten paar Tage des Urlaubes.
 

miasma

Aktives Mitglied
Da sie ja bei dir überfällig sind... finde ich 5 Tage nicht zu kurz.
Sie könnten sich ja melden... wenn sie ein finanzielles Problem haben und erstmal nur die Hälfte zahlen könnten ... den Rest dann 10 Tage später.
Schreib ruhig das du für den Urlaub längst mit dem Geld gerechnet hast.
1-2 Zeilen Smalltalk lockern es etwas auf.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Bei einer Zahlungserinnerung geht es primär darum, den Schuldner nachweisbar in Verzug zu setzen. Da in Deinem Vertrag aber schon nachweisbar festgelegt ist, dass die Summe 5 Tage nach Abnahme ausbezahlt werden muss, ist eine Mahnung nur eine höfliche Geste. Im Grunde könntest Du sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Wenn Du ihm noch einmal eine Frist einräumen willst, dann wäre Montag der 25.07.22 = 1 Woche üblich.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Der Text ist erst mal völlig ausreichend. Du kannst ja um Rücksprache bitten, dann könnt ihr das persönlich klären.
 
G

Gelöscht 123326

Gast
Heute ist gerade einmal der 18. und bis zum 09. waren sie im Urlaub. Ich würde da überhaupt noch nicht mahnen, sondern einfach mal anrufen. Ihr kennt euch doch sogar persönlich und habt keine Forderung gegen irgendeine Firma.
Nachfragen, ob es irgendwelche Probleme gibt und bis wann ihr mit dem Bertrag rechnen dürft. Das ist die Erinnerung und danach würde ich mit Frist mahnen.
Außerdem gibt es bei Kautionen eine spezielle Regelung dazu, zumindest war es früher einmal so, dass der Vermieter in einem Zeitfenster die Zahlung zurückzahlen muss. Hat irgendwas mit der Umlagen-Abrechnung und eventueller Renovierungskosten zu tun. Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Klyptaimestra

Aktives Mitglied
Danke für alle Antworten :)

Ich habe es noch etwas angepasst:

"Guten Tag Herr [Name],ich hoffe, Sie konnten ihren Urlaub geniessen.
Ich konnte bei mir leider noch keinen Zahlungseingang feststellen. Da Sie nun zurück sind, möchte ich Sie bitten, die Rückzahlung für meine Kaution über [Betrag] zu überprüfen und bis zum 25.07.2022 zu tätigen. Nächste Woche bin ich selber im Urlaub und wäre froh, bis dann die Kaution zurück zu haben. Bei allfälligen Unstimmigkeiten bitte ich sie, mt mir Kontakt aufzunehmen.
Besten Dank und freundliche Grüsse, [Mein Name]"

@Wyatt Earp eine Summe, die etwas zu gross ist, als dass ich sie einfach verkraften könnte.

@Divo wie ich bereits oben geschrieben habe, es geht niemand ans Telefon (was bei denen üblich ist). Und zig mal anrufen versuchen käme mir dann unhöflicher vor als eine Mail.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben