unschubladisierbar
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Man könnte z.Bsp. abrechnen, wenn über eine Verlinkung bei Rabattkreis, der Kunde auf den entsprechenden Onlineshop geleitet wird. Dann wäre es aber der Onlineshop, der an Rabattkreis zahlen muss. Aber auch nur, wenn zuvor ein Vertrag geschlossen wurde. So funktionieren z.Bsp. Vergleichsportale oder Verlinkungen von Influencern.