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Mahnbescheid

G

Gusu

Gast
Hallo, mein Sohn hat einen Mahnbescheid bekommen:
Hauptforderung 184,93
Kosten:
Gebühr 23,00
Vordruck, Porto 1,30
Rechtsanwaltsgebühr 25,00
Auslagen 5,00
Die Hauptforderung und die Kosten sind richtig, aber jetzt wird noch aufgeführt:
Mahnkosten 25,00
Auskünfte 1,20
Inkassokosten 40,90
Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit 21,00

Meine Frage: 25,00 € Mahnkosten ? Inkassokosten € 40,90. Wir haben nie etwas von einem Inkassounternehmen bekommen.
Kann die Anwältin vorgerichtliche Tätigkeit von € 21,00 geltend machen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Gusu,

schau mal hier: Mahnbescheid. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo, mein Sohn hat einen Mahnbescheid bekommen:
Hauptforderung 184,93
Kosten:
Gebühr 23,00
Vordruck, Porto 1,30
Rechtsanwaltsgebühr 25,00
Auslagen 5,00
Die Hauptforderung und die Kosten sind richtig, aber jetzt wird noch aufgeführt:
Mahnkosten 25,00
Auskünfte 1,20
Inkassokosten 40,90
Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit 21,00

Meine Frage: 25,00 € Mahnkosten ? Inkassokosten € 40,90. Wir haben nie etwas von einem Inkassounternehmen bekommen.
Kann die Anwältin vorgerichtliche Tätigkeit von € 21,00 geltend machen?

ich würde
sofort Bezahlen :
Hauptforderung 184,93
Kosten:
Gebühr 23,00
Vordruck, Porto 1,30
Rechtsanwaltsgebühr 25,00
Auslagen 5,00



Widerspruch/Einspruch Einlegen :

Mahnkosten 25,00
Auskünfte 1,20
Inkassokosten 40,90
Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit 21,00

Gegen den Mahnbescheid in Bezug auf diese Kosten innerhalb der 14tägigen Frist Widerspruch einlegen.
 
Danke für die schnelle Antwort. Leider ist die Frist seit 3 Tagen abgelaufen. Kann ich sonst noch etwas unternehmen?
Liebe Grüsse
 
Hi,

nach Ablauf der Widerspruchsfrist, ist es leider schwierig da noch was zu erreichen. Aber ein Versuch ist es wert. Kostet ja nichts, ausser dem Porto.

Aber wie bereits erwähnt, die Hauptforderung, als auch die Gebühren solltet ihr zahlen, da es ansonsten ungemütlich werden kann.

LG.
 
Danke für die schnelle Antwort. Leider ist die Frist seit 3 Tagen abgelaufen. Kann ich sonst noch etwas unternehmen?
Liebe Grüsse


Trotzdem würde ich die dargestellte Forderung bezahlen....
Nach dem Mahnbescheid gibt es ja erstmal noch den Vollstreckungsbescheid. Auch gegen diesen lässt sich noch Einspruch einlegen. Da ist dann erstmal nichts verloren.
Wenn die Hauptforderung nebest Mahnbescheidsgebühr bereits beglichen ist, ist es unwahrscheinlich, das der Gläubiger noch die weiteren Kosten geltend macht. Wenn trotzdem, dann halt Widerspruch einlegen.
Und wie gehts dann weiter:
Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.
-> Gläubiger wird aufgefordert, eine Zahlung für das Amtsgericht vorzunehmen. geringe Kosten
Amtsgericht fordert Stellungnahme an, von Gläubiger und von dir
-> Darlegung, das die Hauptforderung nebst den Mahnbescheid bereits bezahlt wurde. Weitere Nebenkosten unklar sind. Gläubiger muß jetzt diese Nebenkosten begründen. Und du kannst dann hier nochmal nachfragen, wie du dich verhalten sollst.
Danach erst fällt das Amtsgericht das Urteil.
Risiko für dich : geringe Mehrkosten, wenn diese Aufwendungen anerkannt werden.

Nach meinem Verständnis der Lage sind Kosten doppelt gestellt worden.
 
Hallo, mein Sohn hat den Gesamtbetrag schon bezahlt. Ich meine auch, dass hier die doppelten Kosten berechnet wurden. Sollte man sich an die Anwältin oder an das Amtsgericht wenden, wegen diesen doppelten Kosten.
Danke im voraus. Liebe Grüsse
 
Hallo, mein Sohn hat den Gesamtbetrag schon bezahlt. Ich meine auch, dass hier die doppelten Kosten berechnet wurden. Sollte man sich an die Anwältin oder an das Amtsgericht wenden, wegen diesen doppelten Kosten.
Danke im voraus. Liebe Grüsse

Habt ihr alles bezahlt ? Das wäre nicht so gut... dann ist das Geld weg ... 🙂

ansonsten sollte als nächstes der Vollstreckungsbescheid kommen. gegen diesen sofort Widerspruch einlegen.
Das Gericht , wenn es denn vor Gericht kommt, wird deinen Sohn anschreiben und eine Begründung verlangen. Aber vorerst brauchst du nur zu warten, ob überhaupt noch etwas kommt und dann erst handeln . Fristen nicht versäumen.
Es könnte ja auch sein, das der gesamte Betrag nochmals angefordert wird. Das wäre dann das einfachste, weil der Betrag ja schon bezahlt wurde widerspruch gegen alles, weil schon bezahlt.
 
Hallo, nein mein Sohn hat den Gesamtbetrag überwiesen. Danach habe ich erst gesehen, dass doppelte Kosten berechnet wurden. Deshalb meine Frage: Soll ich an das Amtsgericht schreiben oder die Anwältin auffordern, den zuviel gezahlten Betrag zu erstatten, da es sich um "Betrug" oder was weis ich handelt. Liebe Grüsse
 
Ka..e ,
mit der Überweisung des Gesamtbetrages hat nach meinem Rechtsverständnis eine Anerkennung der Forderung stattgefunden. Da kannst du nachher nicht kommen und sagen "Betrug" .... ich denke mal, das Geld ist wech. Zurückholen ? Vielleicht mit einem freundlichen Brief an den Gläubiger, aber anzeigen oder Mahngericht ? ... zwecklos. Deshalb steht ja da drauf: " Genau anschauen und widerspruch einlegen, wenn etwas nicht stimmt."

Leute , das Geld ist nicht hinausgeworfen, es ist für die ERFAHRUNG.
 

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