G
Gusu
Gast
Hallo, mein Sohn hat einen Mahnbescheid bekommen:
Hauptforderung 184,93
Kosten:
Gebühr 23,00
Vordruck, Porto 1,30
Rechtsanwaltsgebühr 25,00
Auslagen 5,00
Die Hauptforderung und die Kosten sind richtig, aber jetzt wird noch aufgeführt:
Mahnkosten 25,00
Auskünfte 1,20
Inkassokosten 40,90
Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit 21,00
Meine Frage: 25,00 € Mahnkosten ? Inkassokosten € 40,90. Wir haben nie etwas von einem Inkassounternehmen bekommen.
Kann die Anwältin vorgerichtliche Tätigkeit von € 21,00 geltend machen?
Hauptforderung 184,93
Kosten:
Gebühr 23,00
Vordruck, Porto 1,30
Rechtsanwaltsgebühr 25,00
Auslagen 5,00
Die Hauptforderung und die Kosten sind richtig, aber jetzt wird noch aufgeführt:
Mahnkosten 25,00
Auskünfte 1,20
Inkassokosten 40,90
Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit 21,00
Meine Frage: 25,00 € Mahnkosten ? Inkassokosten € 40,90. Wir haben nie etwas von einem Inkassounternehmen bekommen.
Kann die Anwältin vorgerichtliche Tätigkeit von € 21,00 geltend machen?
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