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Mahnbescheid

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osmosis

Gast
Vor zwei Jahren sind wir aus unserem Haus ausgezogen und in EU Ausland ausgewandert. Mein Sohn ist ebenfalls in ein anderes EU-Ausland verzogen, ordnungsgemaesse Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung am 31.10.2005. Das Telefon hat er auch abgemeldet, neben Versicherungen usw.
Bei einem Besuch in unserem inzwischen verkauften Haus wird mir Post uebergeben, ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes im Auftrag von Sailer und Kollegen, Telekom, ueber eine Rechnung vom 20.09.2006 !! an meinen Sohn.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Sohn schon 1 Jahr im Ausland. Ein Widerspruch konnte nicht eingelegt werden, da die Zustellung an eine inzwischen nicht mehr existente Adresse ja nicht bekannt war, zudem ist auch der Bezug, Telefonrechnung, sicher falsch.

Ist der Mahnbescheid nun wirksam oder kann ich als Vater dagegen noch etwas tun?

Kann mir jemand Auskunft geben?

Osmosis
 

Hallo osmosis,

schau mal hier: Mahnbescheid. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Von solchen ungerechtfertigten Mahnbescheiden von Seiler & Co hab ich einen ganzen Ordner voll.
Da wird nix passieren - ich hab stets widersprochen - und Seiler darauf auch stets einen Rückzieher gemacht.

Gut, Osmosis - Widerspruch geht in deinem Fall nicht mehr weil das Ding schon zu alt ist - aber es dürfte auch schon "tot" sein. Andernfalls hättest du ja auch Post vom Gericht wegen einer Verhandlung vorgefunden an deinen Sohn.

Garnicht reagieren würd ich sagen.

Peter
 
@Gast 4711

Es war schon immer bei einer Zustellung so, daß der Postbote unterschrieben mußte. ( der Empfänger konnte sich ja eh weigern ) Entscheidend ist aber, daß der Brief ( der nun gelb sein soll, was ich nicht wußte. Danke Cylon ) zugestellt werden muß. Will heißen, daß die Unetrschrift des Postboten und dann rein in den Briefkaten eben nicht reicht und keine Zustellung ist. Das Schreiben muß dem Empfänger oder einem Empfangsberechtigten übergeben werden bzw. kann demjenigen auch vor die Füße geworfen werden.
Darauf kommt es an. Und deswegen habe ich gefragt, wer den Schrieb entgegengenommen hat. Wenn es jemand war, der dazu nicht berechtigt war ( z.B. ein nachmieter des Hauses ) dann könnte man sich vor Gericht in den alten Stand zurücksetzen lassen und Einspruch einlegen.
Es könnte natürlich auch sein das Pete hier recht hat und nichts weiter passiert - in dem Fall würde sich aber auf jeden Fall eine Selbstauskunft bei der Schufa lohnen.
 
Hallo an alle ...

Manchmal sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn ich lese, was so alles über den Mahnbescheid empfohlen wird:

- Öffentlicher Aushang - wir stehen doch nicht im Mittelalter am Pranger !

- Zustellung - der Mahnbescheid muß dem Empfänger persönlich zugestellt werden oder an eine Person, welche berechtigt ist, diesen in Empfang zu nehmen, z.B. die Ehefrau .... es reicht keinesfall, das der Postbote unterschreibt und nur einwirft. Ist der Empfänger verzogen, dann erhält der Gläubiger darüber eine Mitteilung und kann dann die Adresse ermitteln. Auf jeden Fall muß die erneute Zustellung beantragen werden. Ist der Empfänger nicht zu Hause bzw. nimmt den Brief nicht entgegen, dann erhält er eine Nachricht und der Brief wird 8 Tage bei dem Postamt aufbewahrt. Danach erfolgt die Rücksendung mit dem Hinweis, Verweigert oder nicht abgeholt. Erst ab diesem Datum läuft die Frist für den Einspruch.

- Garnicht reagieren - na klasse, dann erfolgt auf Antrag der Vollstreckungsbescheid nach 4 Wochen Frist und danach dann die Vollstreckung ... so einfach verliert man sein Geld ! mal darüber nachdenken. Und tot ist so ein Ding überhaupt nicht. Nur mal auf das Datum schauen. Rechnung vom 20.09.2006 ! Da war der Seiler ja unglaublich schnelle mit dem Mahnbescheid bereits nach < 3 Monaten ? Wenns stimmt, dann erfolgt nach 4 Wochen auch der Vollstreckungsbescheid.

Also, erstmal schauen , was das für eine Rechung ist. Jedenfalls vom 20.09.2006 kann die nicht sein. Danach dann entscheiden: berechtigt oder nicht. Dann mit einem Anwalt Antrag auf die Versetzung in den "vorherigen Stand" machen und Einspruch einlegen.

lg
Standhafter
 
Standhafter hat vollkommen recht.
Könnte sogar sein, daß der Vollstreckungsbescheid auch schon ergangen ist und der Gerichstvollzieher unterwegs war. Möglicherweise hat ihn aber der neue Besitzer des Hauses (?) nicht eingelassen, weil ja der VB auf einen anderen Namen lautet. Also geht das Ding mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück zum Gläubiger.
Entscheidend auch, daß mit der Zustellung des Mahnbescheids die 30jährige Verjährungszeit zu laufen begonnen hat. Wenn man nichts tut!
 
Standhafter hat vollkommen recht.
Könnte sogar sein, daß der Vollstreckungsbescheid auch schon ergangen ist und der Gerichstvollzieher unterwegs war. Möglicherweise hat ihn aber der neue Besitzer des Hauses (?) nicht eingelassen, weil ja der VB auf einen anderen Namen lautet. Also geht das Ding mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück zum Gläubiger.
Entscheidend auch, daß mit der Zustellung des Mahnbescheids die 30jährige Verjährungszeit zu laufen begonnen hat. Wenn man nichts tut!

mike,
Mahnbescheid ist kein Vollstreckungsbescheid!

Erst der Vollstreckungsbescheid ist dann nach Zustellung und 14tägiger Einspruchsfrist rechtsgültig und kann jederzeit (30jahre) zur Pfändung eingereicht werden !
 
Noch etwas zum Vollstreckungsbescheid VB:
Der Gläubiger kann wählen zwischen der "Zustellung durch das Gericht" oder der eigenen Zustellung , z.B. Gerichtsvollzieher .
Bei Zustellung durch den GV darf der natürlich noch nicht pfänden, erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
lg
Standhafter
 

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