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LV Beitragserhöhung - verstehe nur Bahnhof

Hallo!

Meine Lebensversicherung inkl. Berufsunfähigkeit ist im Beitrag hochgegangen (wundert mich nicht wirklich). Die Begründung lautet wie folgt:

"Wir erhöhen den Beitrag Ihrer Versicherung zum 01.08.2008 um den vereinbarten Mindestsatz von 4,00 %, da der Gesetzgeber den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nur um 0,95 % angehoben hat."

Ich habe gar keine Ahnung, was das bedeuten soll.

Würde mich freuen, wenn's von euch jemand versteht :)

Liebe Grüße


Sonnenscheinchen
 

paps1959

Aktives Mitglied
Sie haben in Ihre LV eine Dynamik eingeschlossen, die sich an der
Entwicklung der Rentenversicherung orientiert.

Die Mindestdynamik beträgt aber 4%.

Demzufolge wird die Versicherung mit 4% der ursprünglichen Summe/Beitrag dynamisiert.

Sie können dieser dynamischen Anpassung widersprechen.
Allerdings dürfte die Frist(maximal 4 Wochen ab Wirksamkeit)
diesmal überschritten sein.
 
Hallo!

Vielen Dank für die Antwort paps1959. Das hatte ich bisher noch gar nicht gewusst, dass sie in diesem Sinne dynamisch ist... Klar, die Widerspruchsfrist ist nun verstrichen. Gilt das nun nur für dieses Jahr, oder kann ich im nächsten Jahr bei erneuter Beitragserhöhung noch mal Widerspruch einlegen?

Ich habe trotzdem nicht ganz verstanden, was das bedeutet. Heißt also, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen, muss ich mehr bezahlen (also mindestens 4,00 %)? Und was passiert, wenn ich dem widerspreche, also genauso viel weiter zahle als bisher?

Liebe Grüße


Sonnenscheinchen
 

paps1959

Aktives Mitglied
Es gibt 3 grundlegende Formen der Dynamik, die entweder die Inflation oder den "Rentenverlust" ausgleichen.

In Ihrem Fall wurde sicherlich die Rentenlücke berechnet und sollte mit dem Vertrag geschlossen werden.
Daher auch die Anpassung an die gesetzliche Rente.

Ja die 4% ist eine Mindestanpassung, in den beiden anderen Fällen sind es 10/20% jährlich/2-jährig

Sie müssen jedes Jahr/alle 2 Jahre mehr bezahlen, wenn Sie der Dynamisierung nicht widersprechen.
Nach dem formlosen Widerspruch zahlen Sie genausoviel wie bisher.

Da es bei Ihnen das erste mal war, dass die Dynamik greift, sollten Sie in ihrem Beratungsprotokoll zum Abschluß der Versicherung nachsehen, ob dies so gewollt war.
 

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